Pflegenotdienst: Hamburg schreibt Notrufzentralen neu aus
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Öffentliche Beschaffung im Bereich Pflegenotdienst
Das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Rahmenvertrag über eine Pflegenotrufzentrale mit Pflegenotdienst zur Ausschreibung gebracht.
Die Vergabe trägt die Kennnummer BJV 2026001489 und wurde über das Portal hamburg.de veröffentlicht. Sie richtet sich an Anbieter, die in der Lage sind, eine zentrale Notrufannahme für pflegebedürftige Menschen sowie einen begleitenden Notdienst dauerhaft im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu betreiben.
Zuständigkeit und Ablauf der Vergabe
Als ausschreibende Stelle fungiert das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Damit liegt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung des Vergabeverfahrens bei einer zentralen Einheit der Hamburger Verwaltung, die öffentliche Aufträge für verschiedene Fachbehörden bündelt und abwickelt.
Für Anbieter aus dem Bereich der Pflege- und Notrufdienstleistungen bedeutet dies, dass sich die formalen Anforderungen an Angebote nach den Vorgaben dieses Vergabecenters richten.
Interessierte Unternehmen müssen ihre Unterlagen fristgerecht einreichen: Die Einreichungsfrist für die Ausschreibung endet um 10:00 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist werden die eingegangenen Angebote im weiteren Verfahren geprüft und bewertet, bevor über die Vergabe des Rahmenvertrags entschieden wird.
Die Ausschreibung für eine Pflegenotrufzentrale mit Pflegenotdienst ist veröffentlicht — und die Einreichungsfrist endet um 10:00 Uhr. Wer die formalen Anforderungen des Vergabecenters kennt, reicht vollständige Unterlagen ohne Nachfragen ein. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in klaren Schritten durch das Verfahren. Vergabe-Leitfaden jetzt anfordern
Bedeutung für die pflegerische Versorgung
Pflegenotrufzentralen mit angeschlossenem Notdienst sind ein wesentlicher Baustein der Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen, die in häuslicher Umgebung leben. Sie ermöglichen es Betroffenen, im Notfall rund um die Uhr Unterstützung zu erhalten, ohne auf den allgemeinen Rettungsdienst angewiesen zu sein.
Für Kommunen und öffentliche Auftraggeber wie die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist die verlässliche und dauerhafte Absicherung dieser Dienstleistung über einen Rahmenvertrag von zentraler Bedeutung, da sie die Kontinuität der Versorgung für einen längeren Zeitraum sicherstellt.
Ein Rahmenvertrag bietet dabei sowohl der öffentlichen Hand als auch dem beauftragten Dienstleister Planungssicherheit: Die Konditionen für die Erbringung der Notrufannahme und des Notdienstes werden über die Vertragslaufzeit hinweg festgelegt, ohne dass für jeden Einzelfall ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Weiterer Verfahrensverlauf
Nach dem Ende der Einreichungsfrist obliegt es dem Beschaffungs- und Vergabecenter, die eingegangenen Angebote formal und inhaltlich zu prüfen. Details zum weiteren Verfahren, etwa zur Bewertung der Angebote oder zum Zeitpunkt einer möglichen Zuschlagserteilung, wurden im Rahmen der veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen nicht näher spezifiziert.
Ein Rahmenvertrag über eine Notrufzentrale bindet Personal, Technik und Bereitschaft über Jahre — wer die Vertragslaufzeit falsch kalkuliert, plant am Bedarf vorbei. Der Leitfaden zeigt, welche Konditionen Sie vor der Angebotsabgabe prüfen sollten und wie Sie Ihre Kalkulation absichern. Rahmenvertrag-Checkliste jetzt sichern
Für Anbieter aus der Pflege- und Gesundheitsbranche bleibt die Ausschreibung mit der Kennnummer BJV 2026001489 damit die maßgebliche Referenz für alle weiteren Schritte im Vergabeprozess.
