Pflegeneuordnungsgesetz, VdK

Pflegeneuordnungsgesetz: VdK und Linke raten zu Erstanträgen vor Jahreswechsel

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Kabinettsentwurf hebt Pflegegrad-Schwellen an und streicht Leistungen für Pflegegrad 1; VdK und Linke raten zu frühen Erstanträgen.
Ein leerer Sessel in einem sonnendurchfluteten Wohnzimmer, der eine Atmosphäre häuslicher Pflege und Stille vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Angesichts der geplanten Reform der Pflegeversicherung zeichnen sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige deutliche Einschnitte ab. Das von der Bundesregierung vorbereitete Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab Anfang 2027 strengere Maßstäbe bei der Einstufung vor.

Vor diesem Hintergrund rufen der Sozialverband VdK und die Partei Die Linke Betroffene dazu auf, notwendige Erstanträge auf einen Pflegegrad noch vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen zu stellen.

Schärfere Schwellenwerte und Sparziele im Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz unter Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann am 30. September 2026. Die Vorlage zielt darauf ab, die gesetzliche Pflegeversicherung im ersten Wirkungsjahr 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro zu entlasten. Zu den Kernmaßnahmen zählt eine Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3.

Laut dem Entwurf soll der Einstieg in den Pflegegrad 1 ab 2027 erst ab 15 statt wie bisher ab 12,5 Punkten bei einer Obergrenze von unter 30 Punkten greifen. Für Pflegegrad 2 wird die Spanne von derzeit 27 bis unter 47,5 Punkten auf 30 bis unter 50 Punkte angehoben. Pflegegrad 3 erfordert künftig mindestens 50 statt 47,5 Punkten.

Wer bei der Begutachtung künftig beispielsweise 28 Punkte erreicht, erhält nach den neuen Vorgaben lediglich Pflegegrad 1 anstelle von Pflegegrad 2. Die Kriterien für die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverändert. Zudem steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Beitragszahler im kommenden Jahr um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Prozent.

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Kürzungen bei Leistungen im Pflegegrad 1

Besonders gravierende Streichungen sind im niedrigsten Pflegegrad vorgesehen. Der Kabinettentwurf sieht vor, den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im häuslichen Bereich zum 1. Januar 2027 für alle Bezieher in Pflegegrad 1 vollständig zu streichen. Einen Bestandsschutz soll es hierbei nur für Personen geben, die bereits vollstationär in einem Heim leben.

Die Einsparung hieraus wird auf 800 Millionen Euro im ersten Wirkungsjahr beziffert. Auch die Pauschale von bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchspflegehilfsmittel soll in Pflegegrad 1 entfallen. Der Zuschuss für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.180 Euro bleibt hingegen erhalten.

Zudem soll die Frist, nach der Pflegekassen Anträge binnen 25 Arbeitstagen bescheiden müssen oder andernfalls eine Säumniszahlung von 70 Euro pro Woche fällig wird, vom 1. Januar bis zum 1. April 2027 temporär ausgesetzt werden.

Aufruf zur Antragstellung und Warnung vor Risiken

VdK-Präsidentin Verena Bentele und Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek mahnten Betroffene, offene Erstanträge noch vor dem Jahreswechsel einzureichen. Nach derzeitigem Recht erfolge die Begutachtung nach den bisherigen, niedrigeren Punkteschwellen, und die Einstufung genieße bis zur nächsten Überprüfung Bestandsschutz.

Der VdK wies seine 2,3 Millionen Mitglieder zugleich darauf hin, dass dieser Rat ausschließlich für Erstanträge gelte. Bei bestehenden Pflegegraden berge ein Antrag auf Höherstufung unter den künftigen Vorgaben das Risiko einer Herabstufung.

Reichinnek kritisierte den Kurs des Gesundheitsministeriums scharf und forderte stattdessen den Aufbau einer solidarischen Pflegevollversicherung. Der VdK verlangt Nachbesserungen an dem Kabinettsentwurf, dessen parlamentarische Beratungen nun anstehen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 6. November 2026 vorgesehen, die Schlussabstimmung für den 11. Dezember 2026. Anschließend bedarf das Vorhaben noch der Zustimmung des Bundesrates.

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Ausgabenentwicklung und Strukturkommission

Die Reformpläne erfolgen vor dem Hintergrund einer stark wachsenden finanziellen Belastung des Systems. Im Jahr 2025 erhielten rund 6 Millionen Menschen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung – doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor.

Die Gesamtausgaben stiegen von rund 24 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden Euro im Vorjahr an. Eine vom Kabinett eingesetzte 13-köpfige Pflegestrukturkommission unter Leitung von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber soll bis Januar weitere Vorschläge für eine nachhaltige Ausgestaltung vorlegen.

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