Pflegeneuordnungsgesetz, Pflegegrad

Pflegeneuordnungsgesetz: Pflegegrad 4 drohen monatlich 699,60 Euro weniger

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf sieht höhere Pflegegrad-Schwellen und neue Budgets vor; Verbände befürchten Nachteile für ambulante Dienste und Pflegebedürftige.

Pflegeneuordnungsgesetz: Verbände warnen vor Einschnitten in der Pflege
Ein minimalistischer, lichtdurchfluteter Flur in einer modernen Pflegeeinrichtung mit klaren Linien und neutralen Farben. Illustration mit AI erstellt.

Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stößt in der deutschen Pflegelandschaft auf breiten Widerstand. Zahlreiche Verbände der Gesundheitswirtschaft sowie Wohlfahrtsorganisationen kritisieren die geplanten Regelungen, die nach Einschätzung von Fachleuten die ambulante Versorgung erheblich schwächen und die Versorgungssicherheit für Millionen Pflegebedürftige gefährden könnten.

Während die Politik auf notwendige Einsparungen und eine Stabilisierung der Pflegeversicherung verweist, warnt die Branche vor wirtschaftlichem Druck und einem Abbau bewährter Leistungsstrukturen.

Finanzierungslücken und politische Zielsetzungen

Nach Berechnungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) weist die soziale Pflegeversicherung eine Finanzierungslücke von 8 Milliarden Euro auf. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) betonte im Rahmen von Parlamentsberatungen die Notwendigkeit, diese Summe kurzfristig einzusparen.

Der vorliegende Entwurf wird vom Ministerium als Instrument zur Stabilisierung für das Jahr 2027 betrachtet, wobei eine für Oktober geplante Fachkommission bis März 2027 weiterführende Vorschläge erarbeiten soll.

Auf der Einnahmenseite sieht das PNOG unter anderem eine stärkere Verbeitragung von Minijobs, eine Begrenzung der Familienversicherung sowie höhere Zuschläge für Kinderlose vor. Zudem wird eine Rückzahlung von Corona-Hilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro angestrebt.

Dr. Martin Schölkopf vom Bundesgesundheitsministerium wies in Berlin darauf hin, dass die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten müsse, da andernfalls Defizite von bis zu 15 Milliarden Euro drohen könnten. Als Stichtag für das Kabinettsverfahren wurde der 30. September 2026 genannt.

Anpassung der Pflegegrade und Budgetänderungen

Ein zentraler Kritikpunkt der Verbände sind die im Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 vorgesehenen Änderungen bei den Schwellenwerten für die Pflegebegutachtung. Demnach sollen die Punktewerte für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden.

Für den Pflegegrad 1 wäre künftig eine Spanne von 15 bis unter 30 Punkten erforderlich, statt der bisherigen 12,5 bis unter 27 Punkte. Der Medizinische Dienst Bund erwartet dadurch eine Erschwerung von Erst- und Höherstufungen, was insbesondere alleinlebende Ältere und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen treffen könnte.

Zudem sieht die Reform den Wegfall von Umwandlungsansprüchen vor. Anstelle des bisherigen Entlastungsbetrages soll bei den Pflegegraden 2 bis 5 ein sogenanntes Sozialraumbudget treten.

Anzeige

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht höhere Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 vor — der Medizinische Dienst Bund erwartet dadurch erschwerte Erst- und Höherstufungen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet ein, was das für Ihre Einstufung bedeutet und wie Sie Ihr Gutachten vorbereiten. Kostenlosen Pflege-Leitfaden anfordern

Beispielrechnungen zeigen die finanziellen Auswirkungen: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4, der aktuell über den Entlastungsbetrag und die Umwandlung von Sachleistungen über monatlich 874,60 Euro verfügen kann, erhielte nach dem neuen Modell lediglich ein Sozialraumbudget von 175 Euro. Dies entspräche einer Kürzung um 699,60 Euro pro Monat.

Gefährdung der ambulanten Versorgungsstrukturen

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. bezeichnete den Entwurf als sozial- und branchenunverträglich. Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp mahnte, die Belastungsgrenzen der Betroffenen ernst zu nehmen. Der Verband hob hervor, dass die ambulante Pflege die kostengünstigste Versorgungsform darstellt.

Während Versicherte hier selten Eigenanteile von mehr als 1.000 Euro pro Monat leisten müssten, lägen die stationären Zuzahlungen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen im ersten Aufenthaltsjahr bereits bei durchschnittlich 3.671 Euro monatlich.

Zusätzliche Kritik kommt von der Caritas Mönchengladbach. Geschäftsführer Frank Polixa warnte, dass tarifliche Personalkostensteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden sollen. Dies könne zu erheblichem wirtschaftlichem Druck, Arbeitsplatzverlusten oder gar Schließungen führen.

Ähnliche Befürchtungen äußerten der bpa Schleswig-Holstein, die IGAP und der DBfK, die im Rahmen einer Demonstration in Kiel auf die drohenden Verschlechterungen hinwiesen. Laut bpa könnten zudem bis zu 20.000 Pflegefachkräfte der direkten Versorgung entzogen werden, um die geplanten neuen Beratungsstrukturen bei den Pflegekassen zu besetzen.

Auswirkungen auf Hilfsmittel und Zusatzleistungen

Fünf Verbände der Gesundheitswirtschaft, darunter der BPI und der BVMed, kritisieren zudem die geplante Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Der Entwurf sieht vor, den eigenständigen Sachleistungsanspruch zu streichen und die Mittel in allgemeine Budgets zu integrieren.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 würde der Zugang gänzlich entfallen. Die Verbände fordern die Beibehaltung der zweckgebundenen Absicherung, um die Infektionsprävention in der häuslichen Pflege, in der der Großteil der rund 5,6 Millionen Pflegebedürftigen versorgt wird, sicherzustellen.

Anzeige

Für Pflegegrad 4 zeigt eine Beispielrechnung: Statt 874,60 Euro monatlich aus Entlastungsbetrag und Umwandlung stünden nach dem Entwurf nur 175 Euro Sozialraumbudget — 699,60 Euro weniger. Wer heute Ansprüche prüfen und sichern will, findet im Leitfaden die konkreten Schritte. Leitfaden zu Entlastungsbetrag und Widerspruch sichern

Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) positionierte sich kritisch, insbesondere gegenüber Bestrebungen, pharmazeutische Dienstleistungen in den Pflegebereich auszuweiten. Präsidentin Christine Vogler betonte, dass pflegerische Aufgaben nicht durch Umbenennung zu pharmazeutischen Leistungen würden.

Der DPR fordert stattdessen, das pflegerische Fallmanagement im PNOG eindeutig als Leistung der Pflegeprofession zu verankern und die Kompetenzen der Pflegefachkräfte in der Primärversorgung zu erweitern.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70177870 |