Pflegeneuordnungsgesetz: Neue Budgets sollen ab 2027 Angehörige entlasten
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 12:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Deutschland übernehmen Schätzungen zufolge rund sieben Millionen Menschen die Pflege von Familienangehörigen. Sie tragen damit den Großteil der häuslichen Versorgung, stoßen im Alltag jedoch häufig an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Aktuelle Erhebungen verdeutlichen das Ausmaß der Überlastung, während Fachorganisationen praxisnahe Hilfen aufzeigen und die Politik Anpassungen im Pflegesystem plant.
Hohe Belastung im Pflegealltag und Medikationsrisiken
Eine bundesweite Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) unter 1.012 pflegenden Angehörigen mit einer Fehlertoleranz von plus/minus drei Prozentpunkten zeigt erhebliche Herausforderungen im Alltag auf.
Demnach fühlen sich 53 Prozent der Befragten psychisch und 38 Prozent körperlich belastet; bei der Betreuung von Menschen mit Demenz steigen diese Werte auf 71 beziehungsweise 47 Prozent.
Zudem verschieben 61 Prozent eigene Vorhaben und 42 Prozent vernachlässigen persönliche Kontakte. ZQP-Vorstand Ralf Suhr fordert vor diesem Hintergrund eine stärkere Einbindung der Angehörigen als feste Partner in der Versorgung.
Besondere Risiken bestehen im Umgang mit Medikamenten: Bei 59 Prozent der Pflegebedürftigen kommen dauerhaft fünf oder mehr Präparate zum Einsatz. Die Hälfte der Angehörigen berichtete von einer falschen oder unterbliebenen Einnahme in den vorangegangenen sechs Monaten, 19 Prozent sogar mehrfach. Zudem erinnerten 36 Prozent an Stürze mit Verletzungen innerhalb der letzten zwölf Monate.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine internationale Übersichtsarbeit in der Fachzeitschrift Psychology & Health unter Leitung von Hannah Isaac von der Universität Sydney.
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Die Analyse von 29 Studien mit mehr als 81.000 pflegenden Personen ergab, dass Pflegende ihre eigene Gesundheit häufig vernachlässigen und unter überdurchschnittlich vielen depressiven Symptomen leiden. Obwohl sich demnach jede dritte pflegende Person eine Beratung wünscht, nahm weniger als jede sechste ein solches Angebot tatsächlich in Anspruch.
Warnsignale erkennen und Unterstützungsangebote nutzen
Fachleute warnen vor den Folgen chronischer Überlastung. Die Berliner Psychologin Dr. Jana Toppe weist darauf hin, dass sich das Nervensystem an dauerhaften Stress gewöhnen kann, wodurch Betroffene Signale wie Verspannungen, Schlafstörungen oder Antriebslosigkeit oft ignorieren. Um einem Burnout vorzubeugen, raten Experten zu fest eingeplanten Pausen, Bewegung und der Inanspruchnahme professioneller Hilfe.
Für den Alltag empfiehlt das ZQP praktische Entlastungsmaßnahmen:
* Medikationsmanagement: Erstellung eines aktuellen Plans in der Hausarztpraxis inklusive frei verkäuflicher Mittel, Haltbarkeitsprüfungen sowie Rücksprachen mit Apotheken bei Schluckproblemen.
* Beratung vor Ort: Nutzung kostenfreier Angebote über Pflegestützpunkte oder Pflegekassen.
* Niederschwellige Hilfe: Psychologische Onlineberatung sowie das anonyme Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31, montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr).
Besonders bei der Betreuung von Menschen mit Gedächtnisproblemen ist die Belastung für Angehörige extrem hoch. Ein anonymer Selbsttest kann dabei helfen, die Situation besser einzuschätzen und frühzeitig die richtigen Unterstützungsschritte einzuleiten. Zum kostenlosen 2-Minuten-Demenz-Check
Geplante Neuregelungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz
Entlastung verspricht auch die Gesetzgebung: Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), dessen Hauptbestandteile zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.
Vorgesehen ist eine Neustrukturierung der Leistungen in verschiedene Budgets – darunter ein Sachleistungs-, ein Entlastungs- und ein Überbrückungsbudget für unvorhergesehene Ausfälle. Eine geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige wurde im Vorfeld gestrichen; die Pflegeversicherung zahlt diese weiterhin voll ein.
Da es sich beim PNOG um einen Gesetzentwurf handelt, rät die Stiftung Warentest Pflegebedürftigen, bestehende Leistungsansprüche nach den alten Richtlinien noch bis zum 31. Dezember 2026 zu prüfen und fristgerecht zu beantragen.
