Pflegeneuordnungsgesetz, Kinderlose

Pflegeneuordnungsgesetz: Kinderlose zahlen ab 2027 insgesamt 4,5 Prozent

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das PNOG sieht höhere Beiträge für bestimmte Gruppen und zusätzliche Einnahmen vor; die umfassende Strukturreform ist für 2027 vorgesehen.

Pflegeversicherung: Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Finanzlücke
Modernes Verwaltungsgebäude in minimalistischer Architektur bei Sonnenuntergang Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung erfordert laut aktuellen Prognosen der Bundesregierung sowie Warnungen der Versicherungsträger unmittelbare regulatorische Eingriffe.

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 werden Maßnahmen eingeleitet, die eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden und die Finanzierung bis zur geplanten Strukturreform im Jahr 2027 sichern sollen. Der GKV-Spitzenverband wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ohne zusätzliche Zuschüsse bereits ab Oktober ein Liquiditätsengpass entstehen könnte.

Finanzielle Konsolidierung und Beitragsanpassungen

Das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stabilisierung der Pflegekassen. Ohne Gegenmaßnahmen wird für das Jahr 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet, das bis 2028 auf mehr als 15 Milliarden Euro ansteigen könnte. Um diese Lücke zu schließen, sieht der Entwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann eine stärkere Belastung kinderloser Beitragszahler vor.

Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent stabil bleibt, steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent des Bruttolohns. Damit liegt deren Gesamtbeitrag künftig bei 4,5 Prozent.

Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze im Gleichschritt mit der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Sie steigt um 6.750 Euro auf einen Jahresverdienst von 76.500 Euro. Diese Maßnahme soll den Pflegekassen jährliche Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro sichern.

Ab dem 1. Januar 2028 wird darüber hinaus ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner eingeführt, wobei Ausnahmen für pflegende Angehörige oder Eltern von Kindern mit Behinderungen vorgesehen sind.

Eine weitere Einnahmequelle stellt die Einbeziehung von Minijobs dar, für die ab 2028 Pflegebeiträge fällig werden, was laut Schätzungen rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr einbringen soll.

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Anpassungen bei Leistungen und digitaler Infrastruktur

Das Gesetz sieht eine Neustrukturierung der ambulanten Leistungen vor. Der bisherige Entlastungsbeitrag von 131 Euro pro Monat in Pflegegrad 1 entfällt und wird durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt. Dieses beläuft sich ab Pflegegrad 2 auf 175 Euro monatlich, während für Pflegebedürftige unter 25 Jahren ein erhöhtes Budget von 300 Euro vorgesehen ist. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge zudem jährlich auf Basis der Kerninflation angepasst werden.

Im Bereich der stationären und pflegerischen Versorgung stellt der Bund 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Langzeitpflegeeinrichtungen zur Verfügung. Ab 2028 ist zudem die Einführung von Akut-Kurzzeitpflegeplätzen geplant.

Während Sachleistungen und Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen sollen, werden Zuschüsse für Heimkosten künftig erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt die Pflegeversicherung weiterhin in vollem Umfang, um die häusliche Pflege zu stützen.

Politische Debatte und Ausblick auf die Strukturreform 2027

Die Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett folgte auf intensive Verhandlungen innerhalb der Koalition. Kanzler Friedrich Merz drängte auf einen zeitnahen Beschluss, während die SPD-Fraktion Korrekturen an ursprünglichen Sparvorschlägen bei den Eigenanteilen und beim Pflegegeld durchsetzte.

Gesundheitsminister Linnemann betonte, dass das System massiv unter Druck stehe und Einsparungen unumgänglich seien. Einen pauschalen Pflegedeckel oder einen „Pflegesoli“ zur Beteiligung der privaten Pflegeversicherung lehnt das Gesundheitsministerium aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken ab.

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Kritik kam unter anderem von der Opposition und Sozialverbänden. Die SPD-Bundestagsfraktion bezeichnete die aktuelle Stabilisierung lediglich als ersten Schritt und fordert weiterhin eine stärkere finanzielle Beteiligung der privaten Pflegeversicherung. Vertreter der Grünen sprachen von einem „kleinsten gemeinsamen Nenner“, während der DGB die Maßnahmen als reines Kürzungsprogramm kritisierte.

Die umfassende strukturelle Reform der Pflegeversicherung wurde auf das Jahr 2027 vertagt. Hierzu soll am 7. Oktober 2026 eine Pflegestrukturkommission eingesetzt werden, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge erarbeiten wird. Das Ziel ist ein zweiter Reformschritt, der bis Ostern 2027 im Kabinett beschlossen werden und zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll.

Angesichts der demografischen Entwicklung – die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich in den letzten 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht – und eines prognostizierten Fachkräftemangels von bis zu 500.000 Stellen bis 2034 bleibt der Handlungsdruck auf die Gesetzgebung hoch.

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