Pflegeneuordnungsgesetz, Entlastungsbetrag

Pflegeneuordnungsgesetz: Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 soll entfallen

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 14:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Gesetzentwurf bündelt Pflegeleistungen neu, sieht Beitragsanpassungen vor und stößt bei Verbänden sowie Fachleuten auf Kritik.
Ein minimalistisch eingerichteter, sonnendurchfluteter Raum mit einem Sessel vor einem Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Da das parlamentarische Verfahren noch läuft, handelt es sich bislang nicht um ein verabschiedetes Gesetz.

Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, das bestehende Leistungssystem ab dem 1. Januar 2027 tiefgreifend umzustrukturieren, um die soziale Pflegeversicherung zu stabilisieren, für die ab 2028 ohne Gegenmaßnahmen Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe bei mehr als sechs Millionen Pflegebedürftigen erwartet werden.

Neues Budgetsystem bündelt Einzelleistungen

Kern des Gesetzentwurfs ist die Bündelung von bisher fünf Einzelleistungen in vier Budgets: Entlastungs-, Sachleistungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget. Das Inkrafttreten ist überwiegend zum 1. Januar 2027 vorgesehen, einzelne Schritte sollen in den Jahren 2028 und 2029 folgen.

Das Entlastungsbudget soll das bisherige Pflegegeld ablösen und künftig auch selbst organisierte Ersatzpflege sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel umfassen, für die bisher ein separater Anspruch von 42 Euro monatlich galt.

Geplant sind monatlich 386 Euro für Pflegegrad 2 (bisher 347 Euro), 638 Euro für Pflegegrad 3 (bisher 599 Euro), 889 Euro für Pflegegrad 4 (bisher 800 Euro) und 1.079 Euro für Pflegegrad 5 (bisher 990 Euro). Im Sachleistungsbudget sind monatlich 889 Euro für Pflegegrad 2, 1.590 Euro für Pflegegrad 3, 2.089 Euro für Pflegegrad 4 sowie 2.529 Euro für Pflegegrad 5 vorgesehen.

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Einschneidende Änderungen betreffen Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (bis zu 1.572 Euro jährlich) soll vollständig entfallen. An seine Stelle tritt für die Pflegegrade 2 bis 5 ein zweckgebundenes Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich ab 25 Jahren und bis zu 300 Euro für Jüngere.

Bisherige gemeinsame Ansprüche für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro pro Jahr werden in ein Überbrückungsbudget überführt. Dieses sieht für Pflegegrad 2 und 3 bis zu 1.855 Euro und für Pflegegrad 4 und 5 bis zu 2.285 Euro jährlich vor.

Beitragsanpassungen und Verpflichtungen

Zur Gegenfinanzierung soll der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen, was bei einer Rente von 1.800 Euro ein monatliches Plus von 5,40 Euro bedeutet.

Nach Angaben der Krankenkasse BIG direkt gesund soll zudem die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2027 auf 6.375 Euro im Monat steigen; der Arbeitgeberbeitrag für Minijobs in der Pflegeversicherung soll 3,6 Prozent des Arbeitsentgelts betragen, in Privathaushalten 1,5 Prozent. Für 2028 plant die Bundesregierung einen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern.

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Ein Deckel für Eigenanteile in Höhe von 1.500 Euro ist im Entwurf nicht enthalten. Ab 2029 soll eine jährliche Pflegebegleitung verpflichtend greifen; bei Versäumnis drohen Leistungskürzungen und im Wiederholungsfall der Entzug des Pflegegeldes.

Kritik aus Verbänden und Politik

Gegen den Entwurf regt sich breiter Widerstand. Am 7. Oktober 2026 kritisierten die Verbände „wir pflegen“ und „pflegende Angehörige e.V.“ fehlende Belege für Missbrauchsvorwürfe im Vorfeld der Reform.

Heinz Rothgang von der Universität Bremen warnte davor, dass die Leistungskürzungen im Gesetz von 9 Milliarden Euro im Jahr 2028 auf über 12 Milliarden Euro bis 2030 anwachsen könnten, und forderte eine Steuerfinanzierung für Ausbildungskosten und Rentenbeiträge.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch wies darauf hin, dass Heimbewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen, und kritisierte den Ausschluss professioneller ambulanter Dienste vom Sozialraumbudget. Ähnlich argumentierte VDAB-Hauptgeschäftsführer Thomas Knieling, der Nachbesserungen bei der Lohnrefinanzierung verlangte.

Am 14. Oktober 2026 wurde zudem eine 13-köpfige Pflegestrukturkommission unter Leitung von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber eingesetzt. Sie soll bis Ende Januar 2027 Empfehlungen erarbeiten, die in eine für Juli 2027 geplante Strukturreform einfließen sollen.

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