Pflegeneuordnungsgesetz: Ab 2027 sollen Rentenbeiträge für pflegende Rentner entfallen
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 23:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Die Reform sieht vor, dass die Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2027 keine Rentenbeiträge mehr für pflegende Personen übernimmt, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.
Die Neuregelung soll unabhängig davon greifen, ob eine Vollrente oder eine Teilrente bezogen wird. Da es sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung handelt, stehen die abschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat noch aus.
Das Modell der 99,99-Prozent-Teilrente vor dem Aus
Bislang bot das Rentenrecht Ruheständlern die Möglichkeit, die eigene Rente durch die Pflege von Angehörigen weiter aufzustocken. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze führt der Bezug einer regulären Vollrente versicherungsrechtlich dazu, dass keine weiteren Rentenbeiträge über die Pflegekasse eingezahlt werden können. Viele Betroffene wählten daher das Modell einer Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent.
Bei einer beispielhaften Bruttorente von 1.500 Euro bedeutete dieser rechnerische Verzicht von 0,01 Prozent einen Abzug von lediglich 15 Cent, sodass monatlich 1.499,85 Euro ausgezahlt wurden. Durch diesen formalen Status als Teilrentner blieb die Rentenversicherungspflicht bestehen, wodurch die Pflegekasse weiterhin Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtete.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, die Pflege nicht erwerbsmäßig im häuslichen Umfeld stattfindet, ein Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen erreicht wird und die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Diese Gestaltungsmöglichkeit soll künftig entfallen.
Hohe Ausgaben und wachsende Nutzerzahlen
Im Jahr 2024 nutzten rund 39.000 Rentner diesen Weg über die Teilrente. Die Ausgaben der Pflegeversicherung für diese Beitragszahlungen beliefen sich auf rund 153 Millionen Euro, was etwa 3,7 Prozent der Gesamtausgaben für Rentenbeiträge für Pflegepersonen entsprach.
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, dass die Pflegeversicherung ab 2027 keine Rentenbeiträge mehr für pflegende Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze übernimmt — unabhängig davon, ob eine Voll- oder Teilrente bezogen wird. Wer heute Angehörige pflegt und die Rente aufstocken will, sollte die eigenen Ansprüche kennen. Der kostenlose Leitfaden ordnet ein, welche Voraussetzungen gelten, wie das Teilrenten-Modell funktioniert und was der Entwurf zum Bestandsschutz erworbener Rentenpunkte festhält. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund gab es im Jahr 2025 rund 178.400 Altersteilrentner, von denen 101.200 die Regelaltersgrenze bereits überschritten hatten, wobei der genaue Pflegeanteil in dieser Statistik nicht gesondert erfasst wird.
Die finanziellen Auswirkungen für Pflegende sind spürbar: Für versicherungspflichtige Pflegepersonen zahlt die Pflegeversicherung im Jahr 2026 nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums monatlich zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro an Rentenbeiträgen.
Pflegende werden dabei so gestellt, als verdienten sie zwischen 747,50 Euro und 3.955 Euro im Monat. Pro vollem Pflegejahr ergibt sich daraus nach Ministeriumsangaben ein zusätzlicher Rentenanspruch von 7,34 Euro bis 38,85 Euro monatlich.
Bestandsschutz und Entlastung der Pflegekassen
Der Entwurf sieht vor, dass bereits erworbene Rentenpunkte und Rentenanwartschaften unangetastet bleiben und vollständig erhalten bleiben. Zudem werden die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger vor Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin in voller Höhe von der Pflegeversicherung übernommen; eine zwischenzeitlich erwogene Kürzung dieser Beiträge ist im Kabinettsentwurf nicht enthalten.
Bereits erworbene Rentenpunkte und Rentenanwartschaften sollen nach dem Kabinettsentwurf unangetastet bleiben — doch viele Pflegende fragen sich, welche Ansprüche ihnen künftig noch entstehen. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie sich Pflegejahre heute auf die Rente auswirken und welche Punkte der Entwurf ausdrücklich schützt. Übersicht zu Bestandsschutz und Rentenpunkten sichern
Hintergrund der geplanten Einschnitte bei den Altersrentnern ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung. Die Bundesregierung geht nach Modellwerten von einem Defizit der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und von 17,4 Milliarden Euro im Jahr 2030 aus. Mit dem Maßnahmenpaket soll die erwartete Finanzierungslücke verringert werden.
