Pflegeneuordnungsgesetz: 863.000 Menschen droht der Wegfall von 131 Euro
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei pflegenden Angehörigen sowie Fachverbänden für wachsende Besorgnis. Sie befürchten, dass durch die vorgesehenen Einschnitte notwendige Entlastungsangebote wegfallen und die Belastung für betroffene Familien stark zunimmt.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen, um eine erwartete Finanzierungslücke von rund 8 Milliarden Euro für das Jahr 2027 zu schließen. Während die Bundesregierung Einsparungen anstrebt, schlagen Selbsthilfeorganisationen und Pflegefachleute Alarm.
Wegfall des Entlastungsbetrags und striktere Begutachtung
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1. Für diese Gruppe soll der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (bis zu 1.572 Euro im Jahr) zum 1. Januar 2027 vollständig gestrichen werden.
Laut Bundesregierung bringt diese Maßnahme 2027 eine Einsparung von rund 800 Millionen Euro, wobei die freiwerdenden Mittel für eine präventionsorientierte Pflegebegleitung und die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung genutzt werden sollen.
Fachberichten zufolge startet diese neue Pflegebegleitung allerdings erst ab 2029. Zuletzt bezogen rund 863.000 Menschen Leistungen im Pflegegrad 1, was etwa 15 Prozent aller Leistungsempfänger ausmacht.
Betroffen sind vor allem Alleinlebende und Haushalte ohne dauerhafte Unterstützung. Zudem soll in vollstationären Einrichtungen der entsprechende Zuschuss für neue Fälle entfallen, während für bereits versorgte Bewohner ein Bestandsschutz gilt.
Zugleich werden die Hürden für die Einstufung erhöht: Ab 2027 verlangt die Begutachtung für Pflegegrad 1 mindestens 15 statt bisher 12,5 Punkte. Auch die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen; 28 Gesamtpunkte bedeuten künftig Pflegegrad 1 statt wie bisher Pflegegrad 2. Zudem entfällt der eigenständige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich durch die Streichung von Paragraph 40 Absatz 2 SGB XI.
Angesichts der geplanten Kürzungen bei Pflegeleistungen wird die richtige Medikation im Alter noch wichtiger für die Sicherheit zu Hause. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, welche 180 Wirkstoffe für Senioren riskant sein können und welche Alternativen es gibt. Priscus 2.0-Liste kostenlos herunterladen
Einschnitte bei Verhinderungspflege und Tagesbetreuung
Erhebliche Umbrüche drohen auch bei kurzzeitigen Entlastungen. Die bisherige eigenständige Verhinderungspflege, die gemeinsam mit der Kurzzeitpflege einen Jahresbetrag von 3.539 Euro bot, wird durch ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr ersetzt.
Die stundenweise Verhinderungspflege entfällt komplett. Das geplante Sozialraumbudget gilt ausschließlich für anerkannte Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfen, lässt sich nicht mehr ansparen und darf nicht für die Tagespflege genutzt werden. Verbände weisen darauf hin, dass betroffenen Haushalten dadurch bis zu 1.572 Euro jährlich für teilstationäre Betreuungsangebote fehlen.
Modellrechnungen verdeutlichen die finanziellen Einbußen: Bei Pflegegrad 2 mit Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entsteht ein Minus von 780 Euro im Jahr, bei Pflegegrad 3 mit Tagespflege ein Minus von 1.704 Euro.
Bei Pflegegrad 4 führt die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege rechnerisch zu einem Plus von 576 Euro, bei privater Vertretung jedoch zu einem Minus von 924 Euro jährlich.
Hohe gesundheitliche Belastung der Pflegenden
Die Debatte trifft auf eine bereits angespannte gesundheitliche Lage der Betroffenen. Daten einer ZQP-Studie belegen, dass 53 Prozent der pflegenden Angehörigen psychisch und 38 Prozent körperlich belastet sind.
Bei der Pflege von Menschen mit Demenz steigen diese Werte auf 71 Prozent psychische und 47 Prozent körperliche Belastung. Zudem kam es bei der Hälfte der Pflegebedürftigen innerhalb von sechs Monaten zu Fehlern bei der Medikamentenanwendung, und 36 Prozent erlitten binnen eines Jahres sturzbedingte Verletzungen.
Besonders bei der Pflege von Menschen mit Demenz ist die frühzeitige Einschätzung von Symptomen entscheidend, um den Alltag besser planen zu können. Mit diesem anonymen 2-Minuten-Selbsttest erhalten Angehörige und Betroffene diskret eine erste Einschätzung zu frühen Warnsignalen. Kostenlosen Demenz-Selbsttest jetzt starten
Vor diesem Hintergrund fordern Organisationen wie der Bundesverband wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V. Belege für den im Gesetzentwurf genannten Vorwurf eines Missbrauchspotenzials bei Entlastungsleistungen.
Auch aus Kommunen und von Wohlfahrtsverbänden wird gemahnt, dass die geplanten Einschnitte die häusliche Pflege überfordern und bestehende ambulante Hilfestrukturen nachhaltig gefährden könnten. Die parlamentische Abstimmung über das Gesetz steht noch aus.
