Pflegeleistungen: 40% Sachleistungen für Alltagshilfen umwandeln
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 18:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der aktuellen Pflegelandschaft stehen Betroffene vor der Herausforderung, dass wesentliche Leistungsbeträge im Jahr 2026 auf dem Niveau des Vorjahres eingefroren bleiben. Da die nächste gesetzlich fixierte Erhöhung des Pflegegeldes erst für den 1. Januar 2028 vorgesehen ist, rücken alternative Entlastungswege und steuerliche Spielräume verstärkt in den Fokus der Beratung.
Experten weisen darauf hin, dass insbesondere die Nutzung von Umwandlungsansprüchen und spezifische Pauschbeträge dazu beitragen können, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu senken.
Pflegeleistungen und strategische Mittelverwendung
Für das Jahr 2026 bleibt das monatliche Pflegegeld bei 347 Euro für Pflegegrad 2, 599 Euro für Pflegegrad 3, 800 Euro für Pflegegrad 4 und 990 Euro für Pflegegrad 5 stabil.
Da eine Dynamisierung nach § 30 SGB XI erst 2028 unter Berücksichtigung der Inflationsraten der Jahre 2025 bis 2027 erfolgt, gewinnen Effizienzsteigerungen bei den bestehenden Budgets an Bedeutung.
Eine wesentliche Option stellt dabei der sogenannte Umwandlungsanspruch dar. Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent ihrer Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Dies gilt zusätzlich zum regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat.
Bei Sachleistungsbudgets, die je nach Pflegegrad zwischen rund 760 Euro und über 2.200 Euro monatlich liegen, eröffnet dies erheblichen Spielraum für Betreuungs- und Entlastungsdienste.
Steuerliche Vorteile und Fahrtkostenpauschalen
Neben den direkten Leistungen der Pflegeversicherung bieten steuerliche Regelungen im Jahr 2026 Möglichkeiten zur Entlastung. Besonders relevant ist die Fahrtkostenpauschale für Menschen mit Behinderungen. Diese liegt bei 900 Euro pro Jahr für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder einem GdB von mindestens 70 mit dem Merkzeichen G. Ein deutlich höherer Betrag von 4.500 Euro jährlich kann bei Vorliegen des Merkzeichens aG, Bl, TBl oder H sowie bei Einstufung in die Pflegegrade 4 oder 5 geltend gemacht werden. Diese Pauschale ersetzt die Einzelabrechnung und muss aktiv in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen beantragt werden.
Das Pflegegeld bleibt 2026 auf dem Niveau des Vorjahres eingefroren — die nächste gesetzlich fixierte Erhöhung ist erst für 2028 vorgesehen. Wer den Umwandlungsanspruch kennt, kann bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagshilfen nutzen, zusätzlich zum regulären Entlastungsbetrag. Kostenlosen Pflege-Leitfaden jetzt anfordern
Zusätzlich können Behinderten-Pauschbeträge beansprucht werden, die gestaffelt nach dem GdB gewährt werden. So beträgt der Pauschbetrag bei einem GdB von 80 im Jahr 2026 genau 2.120 Euro, bei einem GdB von 100 steigt er auf 2.840 Euro.
Bei Vorliegen schwerster Beeinträchtigungen (Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5) beläuft sich dieser Betrag auf 7.400 Euro. Auch für pflegende Angehörige bestehen Pauschbeträge, die ab Pflegegrad 2 (600 Euro) bis hin zu Pflegegrad 4 oder 5 (1.800 Euro) gewährt werden.
Flexibilität durch kombinierte Pflegebudgets
Ein wichtiges Instrument zur Überbrückung von Engpässen ist das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Seit dem Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit im Juli 2025 steht Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 ein Budget von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Eine Besonderheit ergibt sich laut Verbraucherschützern bei einer stundenweisen Verhinderungspflege von unter acht Stunden pro Tag; in diesem Fall wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergewährt.
Risiken durch geplante Gesetzesreformen
Mit Blick auf die Zukunft mahnen Fachleute zur Aufmerksamkeit bezüglich des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz. Dieser sieht für das Jahr 2027 potenzielle Einschnitte vor. So könnte der Entlastungsbetrag für Versicherte im Pflegegrad 1, der aktuell 131 Euro monatlich beträgt, vollständig entfallen. Zudem ist eine Anhebung der Schwellenwerte für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 im Gespräch.
Viele Pflegebedürftige und Angehörige lassen Jahr für Jahr bares Geld beim Finanzamt liegen: Fahrtkostenpauschale und Behinderten-Pauschbetrag werden nur auf aktiven Antrag gewährt. Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, welche Beträge Ihnen zustehen und wie Sie sie in der Steuererklärung geltend machen. Steuer-Checkliste für Pflege jetzt sichern
Da für bereits anerkannte Pflegegrade Bestandsschutz gelten soll, raten Sozialverbände dazu, notwendige Anträge auf Pflegeeinstufung oder Höherstufung noch im Laufe des Jahres 2026 zu stellen. Aktuell orientiert sich die Einstufung an einem Punktesystem, bei dem die Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird, gefolgt von der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen und kognitiven Fähigkeiten.
