Pflegekrise: Zahl der Bedürftigen auf 6,4 Millionen gestiegen
Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 20:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der aktuellen Auseinandersetzung um die Zukunft der Pflegeversicherung markiert eine Protestaktion der Gewerkschaft ver.di einen neuen Höhepunkt des Widerstands gegen die geplanten Reformvorhaben der Bundesregierung. Fachkräfte aus dem Pflegesektor haben einen Marsch über eine Distanz von 204 Kilometern initiiert, bei dem ein Pflegebett von Magdeburg bis nach Berlin geschoben wird.
Die von Johannes Hermann und Hans-Jürgen Schneider geleitete Aktion nahm am 30. August 2026 am Universitätsklinikum Magdeburg ihren Anfang und soll am 7. September 2026 mit der Übergabe von Forderungen vor dem Reichstagsgebäude enden.
Kritik an geplanten Einsparungen und Strukturveränderungen
Der Protest richtet sich maßgeblich gegen den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom Juni 2026. Die Initiatoren kritisieren eine unzureichende Refinanzierung sowie die geplante Aussetzung der Tariflohnpflicht. Zudem warnen sie vor Kürzungen bei den Zuschüssen, während gleichzeitig bessere Arbeitsbedingungen gefordert werden.
Um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, schlägt ver.di eine solidarische Pflegegarantie sowie einen Finanzausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung vor. Zudem müssten versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert und Beiträge auf sämtliche Einkommensarten erhoben werden.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Pflegereform ab 2027 weitreichende Änderungen bringen. So ist vorgesehen, die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung abzuschaffen und durch ein System aus vier Budgets zu ersetzen. Das monatliche Sachleistungsbudget soll im Pflegegrad 2 bei 889 Euro liegen und bis zu 2529 Euro im Pflegegrad 5 reichen.
Ein zusätzliches Entlastungsbudget ist nach den Entwürfen gestaffelt zwischen 386 Euro und 1079 Euro vorgesehen. Ergänzt wird dies durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro sowie ein jährliches Überbrückungsbudget.
Finanzielle Auswirkungen auf Pflegebedürftige und Angehörige
Der Sozialverband VdK wies Ende August 2026 darauf hin, dass die geplanten Neuregelungen ab 2027 eine Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 vorsehen. So soll der Schwellenwert für Pflegegrad 1 von derzeit 12,5 bis 27 Punkten auf 15 bis 30 Punkte steigen.
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Da für bestehende Einstufungen ein Bestandsschutz gilt, rät der Verband dazu, Anträge auf Pflegegrade noch im laufenden Jahr 2026 zu stellen. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet durch die Reformmaßnahmen Einsparungen in Höhe von über 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Gesundheitsminister Linnemann erklärte Ende August 2026, die ursprünglich geplante Kürzung dieser Beiträge verhindern zu wollen.
Die Pläne sahen vor, die Beiträge auf 70 Prozent zu senken, um im Jahr 2027 rund 1,8 Milliarden Euro einzusparen. Im Jahr 2026 liegen diese Beiträge monatlich zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro, was für die Betroffenen einen zusätzlichen Rentenanspruch von bis zu 37,27 Euro pro Pflegejahr bedeutet.
Struktureller Reformbedarf und Marktentwicklung
Verbände wie der GKV-Spitzenverband und der Verband der Ersatzkassen (vdek) mahnen ebenfalls grundlegende Reformen an. Ulrike Elsner, Chefin des vdek, forderte Ende August 2026, dass der Staat die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige vollständig übernehmen müsse.
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Für das Jahr 2026 bezifferte sie das Budget der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf rund 380 Milliarden Euro, während die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei etwa 80 Milliarden Euro liegen.
Der Druck auf das System wird durch die demografische Entwicklung verstärkt. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von 2,3 Millionen im Jahr 2010 auf 6,4 Millionen im Jahr 2025 gestiegen.
In der stationären Pflege verzeichnete die Branche im gleichen Zeitraum einen Anstieg von 700.000 auf 820.000 Personen. Dabei bleibt die häusliche Pflege finanziell oft die günstigere Alternative, da die durchschnittliche Zuzahlung in einem Pflegeheim im ersten Jahr bei monatlich 3364 Euro liegt.
Im Bundeskabinett wurde zudem bereits im April 2026 eine Deckelung des Krankenhaus-Pflegebudgets ab 2027 beschlossen, was die finanzielle Spielräume der Einrichtungen weiter einschränken dürfte.
