Pflegekompetenzgesetz, Befugnisse

Pflegekompetenzgesetz: Neue Befugnisse für Fachkräfte seit Januar

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 01:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BEEP erweitert Pflegebefugnisse, doch der DBfK Nordwest verlangt in Niedersachsen klare Verfahren für rechtssicheres Handeln.

Pflegekompetenzgesetz: DBfK fordert einheitliche Standards
Ein helles, modern eingerichtetes Pflegezimmer mit minimalistischem Design und natürlichem Tageslichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung steht vor einer zentralen Bewährungsprobe: Gesetzliche Neuregelungen schaffen zwar formale Grundlagen für mehr Eigenverantwortung, doch bei der praktischen Umsetzung im Versorgungsalltag bestehen regionale Hürden.

Am Beispiel Niedersachsens wird deutlich, welche strukturellen Maßnahmen Branchenverbände anmahnen, damit rechtliche Befugnisse nicht ins Leere laufen, sondern verlässlich in den Einrichtungen ankommen.

Gesetzlicher Rahmen und die Forderung nach einheitlichen Standards

Im Mittelpunkt der aktuellen Debatte steht das Pflegekompetenzgesetz (BEEP), das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Die Reform zielt darauf ab, die Eigenverantwortung von Pflegefachpersonen spürbar auszubauen und ihnen erweiterte Handlungsspielräume in der direkten Versorgung zuzugestehen.

Um diesen Anspruch einzulösen, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest von Niedersachsen ein landesweit einheitliches Verfahren zur Kompetenzfeststellung nach den Vorgaben des BEEP. Wie aus einem Bericht von Mitte September 2026 hervorgeht, sieht der Berufsverband in verbindlichen Standards den entscheidenden Hebel, um rechtliche Unsicherheiten abzubauen.

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Seit dem 1. Januar 2026 ist das Pflegekompetenzgesetz (BEEP) in Kraft — doch ohne einheitliches Verfahren zur Kompetenzfeststellung bleibt die erweiterte Eigenverantwortung Ihrer Fachkräfte in der Praxis oft unklar. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Kompetenzen in Ihrer Einrichtung erfassen, dokumentieren und rechtssicher feststellen. Umsetzungsleitfaden jetzt anfordern

Ohne ein verlässliches, einheitliches Feststellungsverfahren drohe die Gefahr, dass die neuen Befugnisse je nach Träger oder Einrichtung unterschiedlich ausgelegt werden, was die beabsichtigte Stärkung der Pflegefachkräfte in der Praxis erschweren würde.

Erkenntnisse und Praxisbeispiele vom Pflegetag Niedersachsen

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Der DBfK Nordwest warnt: Ohne landesweit einheitliche Standards bleibt die Befugniserweiterung nach BEEP ein Versprechen auf dem Papier. Damit Ihre Pflegefachkräfte eigenverantwortlich handeln können, ohne rechtliche Grauzonen zu riskieren, brauchen Sie ein belastbares Musterverfahren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einheitliche Standards in Ihrer Einrichtung verankern. Musterverfahren jetzt sichern

Dass erweiterte Kompetenzen in der Versorgung bereits erprobt werden, verdeutlichte der Pflegetag Niedersachsen in Hannover. Im Rahmen der Veranstaltung wurden drei konkrete Praxisbeispiele präsentiert, die aufzeigen, wie erweiterte Pflegekompetenzen im Alltag erfolgreich genutzt werden können. Diese Beispiele demonstrieren, wie Fachkräfte eigenständig Versorgungsabläufe steuern und damit Versorgungsstrukturen stabilisieren können.

Gleichzeitig mahnt die Verbandsführung jedoch zur Eile bei den formalen Rahmenbedingungen. Sandra Mehmecke, Geschäftsführerin des DBfK Nordwest, betonte in diesem Zusammenhang, dass die Befugniserweiterung für das Personal ohne klare Strukturen und einheitliche Verfahren lediglich ein Versprechen auf dem Papier bleibe. Damit die Neuregelungen des BEEP ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können, bedarf es aus Sicht des Verbandes nun zügiger landespolitischer Weichenstellungen, die den Fachkräften die nötige Rechtssicherheit für eigenverantwortliches Handeln bieten.

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