Pflegekassen, Haushaltsausschuss

Pflegekassen: Haushaltsausschuss bewilligt weiteres Darlehen über 700 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 17:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zusätzliche Bundesmittel sollen Engpässe 2026 abfedern; zugleich sieht das beschlossene Reformgesetz Änderungen ab 2027 vor.

Pflegeversicherung erhält weiteres Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro
Moderne Betonfassade eines Regierungsgebäudes in Berlin bei bedecktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Um Zahlungsengpässe in der Pflegeversicherung bis zum Jahresende abzuwenden, hat der Haushaltsausschuss des Bundestags ein weiteres Darlehen von bis zu 700 Mio. Euro bewilligt. Die als überplanmäßige Ausgabe eingestuften Mittel sollen in den verbleibenden Monaten nach Bedarf eingesetzt werden, um fehlende Gelder auszugleichen.

Zuvor reichten die bereits für 2026 zugesagten Bundesdarlehen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro nicht aus. Während das Bundesgesundheitsministerium einen höheren Nachschlag beantragt hatte, stufte das Bundesfinanzministerium den Betrag von 700 Mio. Euro als ausreichend ein.

Nach Angaben des Finanzministeriums sind die Leistungsausgaben der Pflegekassen wegen der Wachstumsdynamik bei der Zahl der Pflegebedürftigen stärker als angenommen gestiegen.

Wachsende Defizite und Warnungen der Kassen

Bereits Ende August hatte der GKV-Spitzenverband gewarnt, dass die Einnahmen ab Oktober voraussichtlich nicht mehr für die vollständige Leistungsfinanzierung ausreichen würden. Zum Stand 31.8.2026 meldete der Verband für das erste Halbjahr 2026 ein Defizit der Sozialen Pflegeversicherung von 770 Mio. Euro und prognostizierte für das Gesamtjahr ein Minus von 4,4 Mrd. Euro.

Am 8.10.2026 bezifferte der GKV-Spitzenverband den zusätzlichen Finanzbedarf für das Jahr 2027 auf rund 10 Mrd. Euro bei einem erwarteten Jahresdefizit von etwa 7,5 Mrd. Euro. Zudem stehen laut dem Verband noch 5,2 Mrd. Euro an Corona-Erstattungen des Bundes aus.

Auch AOK-Chefin Carola Reimann warnte am 8.10.2026 vor den finanziellen Risiken: Bis Ende 2026 drohe ein Finanzloch von mehr als 1 Mrd. Euro, während die Regierungspläne für 2027 bereits eine Deckungslücke von 1,35 Mrd. Euro kalkulierten.

Gesetzliche Maßnahmen und Reformpläne

Das Bundeskabinett brachte unterdessen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) auf den Weg, um das System ab 2027 zu stabilisieren. Am 30.9.2026 beschloss das Kabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der Großteil der Regelungen soll zum 1.1.2027 in Kraft treten.

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Der Haushaltsausschuss hat der Pflegeversicherung ein weiteres Darlehen von bis zu 700 Mio. Euro bewilligt, nachdem die zugesagten 3,2 Mrd. Euro nicht ausreichten. Klar ist: Die geplanten Beitragsanpassungen ab 2027 treffen pflegende Angehörige und Pflegebedürftige direkt. Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Beitrag nachrechnen und welche Zuschüsse Ihnen zustehen. Kostenlosen Pflege-Ratgeber anfordern

Zu diesem Stichtag soll der Kinderlosenzuschlag um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 0,9% steigen, während die Pflegeversicherung weiterhin vollständig die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt. Aktuell liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6% beziehungsweise bei 4,2% für Kinderlose; ab 2027 soll er auf 4,5% steigen.

Weitere Stufen des PNOG sehen vor:
- Zum 1.1.2028: Einführung eines Beitragszuschlags von 0,52% für die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern sowie Arbeitgeberbeiträge für Minijobs.
- Zum 1.1.2029: Einführung von Pflegebegleitung sowie eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Kerninflationsrate.

Eine Strukturkommission soll Vorschläge für eine zweite Reform ausarbeiten. Deren für den 7.10.2026 geplante Einsetzung wurde wegen Abstimmungsbedarfs in der Koalition verschoben; der Kabinettsbeschluss soll zeitnah nachgeholt werden, damit Ergebnisse bis Ende Januar 2027 vorliegen.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann betonte am 8.10.2026, dass der Staat jährlich rund 75 Mrd. Euro für Pflege ausgebe und Einsparungen von etwa 10% nötig seien, da die Zahl der Pflegebedürftigen von 6 Mio. auf 7,5 Mio. im Jahr 2050 steigen werde.

Kritik und Forderungen der Opposition

Die Grünen-Fraktion hält den Kabinettsentwurf für unzureichend und fordert in einem Antrag (Drucksache 21/8398) eine umfassende Reform. Verlangt werden unter anderem ein Bundes-Pflegepräventionsgesetz mit Zielwerten bis 2035, ein vollständiger Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen.

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Zudem fordert die Fraktion Bundeszuschüsse, die Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben von rund 5,2 Mrd. Euro und die dauerhafte Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt mit rund 4,5 Mrd. Euro jährlich.

Auch eine Obergrenze für den pflegebedingten Eigenanteil im Heim wird verlangt, während Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten getrennt behandelt werden sollen.

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de | wissenschaft | 70280513 |