Pflegekassen: Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro soll Engpass überbrücken
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Während das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes an der grundlegenden Reform der Pflegeversicherung ab 2027 arbeitet, zeichnet sich ein kurzfristigeres Problem ab: Die laufenden Einnahmen der Pflegekassen reichen offenbar schon in den kommenden Monaten nicht mehr aus, um die Leistungen zu decken. Das Bundesfinanzministerium plant deshalb, den Pflegekassen kurzfristig bis zu 700 Millionen Euro als Darlehen bereitzustellen.
Finanzierungslücke zeichnet sich für Herbst ab
Hintergrund ist eine angespannte Liquiditätslage, die sich bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 abzeichnete. Nach einem Defizit von 770 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2026 könnten die Einnahmen der Pflegeversicherung laut Prognose bereits im Oktober oder November nicht mehr ausreichen, um die laufenden Leistungen zu decken.
Die im Haushalt vorgesehenen 3,2 Milliarden Euro reichen dem Bundesfinanzministerium zufolge nicht aus, um diese Lücke zu schließen. Das Gesundheitsministerium hatte deshalb zusätzlich 870 Millionen Euro beantragt. Das geplante Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro soll die kurzfristige Lücke überbrücken, bis strukturelle Maßnahmen aus der geplanten Reform greifen.
Auch andere Institutionen rechnen mit wachsenden Defiziten. Der GKV-Spitzenverband erwartet für 2026 ein Minus von 1,2 Milliarden Euro und für 2027 von 7,6 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung selbst geht davon aus, dass ohne Gegenmaßnahmen 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und 2028 von über 15 Milliarden Euro entstehen würde; laut Gesundheitsministerium liegen die Zahlen bei rund 8 Milliarden Euro für 2027 und ebenfalls über 15 Milliarden Euro für 2028. Für das laufende Jahr wird je nach Berechnung ein Defizit von rund 4,4 Milliarden Euro erwartet, für 2027 schwanken die Schätzungen zwischen rund 7,5 und 10 Milliarden Euro.
Das Pflegeneuordnungsgesetz als strukturelle Antwort
Vor diesem Hintergrund hatte das Bundeskabinett Ende September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Großteil der Regelungen soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, weitere Schritte sind für 2028 und 2029 vorgesehen. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf noch beraten.
Kernstück ist die Stabilisierung des allgemeinen Pflegebeitragssatzes bei 3,6 Prozent. Gegenfinanziert werden soll dies unter anderem über eine Anhebung des Zuschlags für Kinderlose, der ab 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen soll – der Gesamtbeitrag für Kinderlose würde damit von 4,2 auf 4,5 Prozent klettern.
Wer sich mit steigenden Sozialabgaben und den neuen Grenzwerten befasst, benötigt eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die Gehaltsabrechnung. Dieser kostenlose Download liefert eine schnelle Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen inklusive praktischer Rechenbeispiele. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen hier kostenlos herunterladen
Dieser Zuschlag wird allein von den Versicherten getragen, außerhalb Sachsens steigt der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose von 2,4 auf 2,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, während der Arbeitgeberanteil bei 1,8 Prozent verbleibt.
Für kinderlose Beschäftigte bedeutet das bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro eine Mehrbelastung von rund 9 Euro monatlich, bei 4.000 Euro rund 12 Euro und bei 5.000 Euro rund 15 Euro monatlich. Hinzu kommt eine geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 auf 6.375 Euro monatlich, wodurch die Mehrbelastung für kinderlose Beschäftigte mit entsprechend hohen Einkommen außerhalb Sachsens laut Berechnung bei 32,63 Euro monatlich liegen könnte.
Eine weitere Sparmaßnahme betrifft Pflegegrad 1: Für neu eingestufte Betroffene soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich entfallen. Die Bundesregierung beziffert die dadurch erzielte Einsparung für 2027 auf rund 800 Millionen Euro. Insgesamt soll die Reform der Pflegeversicherung ab Januar knapp 6,25 Milliarden Euro zusätzlich verschaffen.
Kritik an der Lastenverteilung
Die korrekte Ermittlung der Sozialabgaben ist für eine rechtssichere Abrechnung entscheidend, besonders wenn gesetzliche Grenzwerte angepasst werden. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, ab welcher Einkommenshöhe keine weiteren Beiträge anfallen und wie Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze sicher anwenden. Kostenlosen Beitrags-Guide jetzt sichern
Die geplante Beitragsspreizung zwischen Kinderlosen und Eltern stößt auf Widerspruch. DAK-Chef Andreas Storm rechnet vor, dass Kinderlose durch die Reform jährlich mit 3,3 Milliarden Euro belastet werden – mehr als die Hälfte des gesamten Konsolidierungsvolumens entfalle damit auf diese Gruppe.
Storm hält die Beitragsspreizung für verfassungsrechtlich bedenklich und fordert, einen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung zu prüfen. Auch der CDU-Wirtschaftsrat kritisiert die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) schließt unterdessen einen von der SPD vorgeschlagenen Deckel für Eigenanteile im Pflegeheim aus und setzt stattdessen auf sozialverträgliche Leistungszuschüsse.
Ein solcher Deckel würde Betroffenen bei Eigenanteilen von über 3.000 Euro nach seiner Einschätzung vielleicht 300 Euro sparen – zu wenig, um ihn in die geplante Expertenkommission aufzunehmen. Diese Kommission soll ab Oktober 2026 grundlegende Vorschläge zur Strukturreform erarbeiten und bis Ende Januar 2027 vorlegen; eine zweite Reformstufe ist ab 1. Juli 2027 vorgesehen.
Der finanzielle Druck auf das System speist sich auch aus demografischen Entwicklungen: Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist laut Bundesgesundheitsministerium auf über 6 Millionen gestiegen, nach rund 1,95 Millionen im Jahr 2005. Die Pflegeausgaben kletterten im selben Zeitraum von etwa 17 Milliarden Euro auf über 70 Milliarden Euro im Jahr 2025. Rund 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, mehr als 60 Prozent davon ausschließlich durch Angehörige oder Nahestehende.
Zugleich sind die Eigenanteile für Heimbewohner weiter gestiegen: Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen zahlten Pflegeheimbewohner bundesweit durchschnittlich über 3.300 Euro monatlich selbst – 256 Euro mehr als im Jahr zuvor.
