Pflegegradreform, Schwellenwerte

Pflegegradreform 2027: Schwellenwerte für Pflegegrad 1 und 2 steigen

Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 11:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Pflegeversorgung verändert sich durch digitale Konzepte, neue Rollen und geplante Regeln. EliPfad liefert Erkenntnisse für die Nachsorge.

Pflege im Wandel: Digitalisierung, neue Modelle und Reformen
Ein helles, modern eingerichtetes Wohnzimmer mit einem bequemen Sessel und einem digitalen Tablet auf einem Holztisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die sektorenübergreifende Versorgung älterer Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt steht zunehmend im Zentrum gesundheitspolitischer und wissenschaftlicher Betrachtungen. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels gewinnen Modelle an Bedeutung, die technologische Innovationen mit personellen Versorgungsstrukturen verknüpfen.

Ein zentrales Beispiel für diesen Ansatz ist die „eliPfad“-Studie, deren erste Ergebnisse und Strukturen einen Einblick in die Zukunft der geriatrischen Nachsorge ermöglichen.

Das Modellprojekt eliPfad: Kombination aus Technik und Mensch

Im Rahmen der „eliPfad“-Studie wurden fast 1.000 ältere Menschen an sechs spezialisierten Zentren in Nordrhein-Westfalen nach ihrer Entlassung aus der stationären Behandlung begleitet.

Das Projekt verfolgt das Ziel, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch eine Kombination aus engmaschiger persönlicher Betreuung und dem Einsatz digitaler Hilfsmittel zu stabilisieren und zu fördern. Die Begleitung setzt an der kritischen Schnittstelle zwischen Klinik und häuslichem Umfeld an, um Brüche in der Versorgungskette zu vermeiden.

Gefördert wird die Untersuchung vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Während die praktische Begleitphase bereits wichtige Erkenntnisse liefert, ist die finale Auswertung der Studienergebnisse für Mitte 2027 geplant. Das Projekt steht exemplarisch für das Bestreben, evidenzbasierte Ansätze für eine nachhaltige Stärkung der häuslichen Pflege zu etablieren.

Digitalisierung als strategischer Pfeiler der GKV

Parallel zu solchen Modellprojekten forcieren die Kostenträger die digitale Transformation. Ende August 2026 verabschiedete der GKV-Spitzenverband das Positionspapier „Mehr Digitalisierung für eine zukunftsfeste Pflege“.

Darin werden Kernpunkte wie die Telepflege und die vollständige Integration von Pflegeinformationen in die elektronische Patientenakte (ePA) gefordert. Zudem betont der Verband die Notwendigkeit, digitale Kompetenzen sowohl bei den Pflegekräften als auch bei den Versicherten zu stärken und den Nutzen digitaler Anwendungen durch wissenschaftliche Belege abzusichern.

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Ergänzend dazu veröffentlichten Fachverlage Ende August 2026 neue Standardwerke zur Qualitätsentwicklung in der Pflege sowie zu den Aufgaben der Pflegedienstleitung. Diese Publikationen unterstreichen die wachsende Bedeutung von Expertenstandards und modernen Qualitätsinstrumenten in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt.

Anpassung der Primärversorgung und neue Berufsbilder

Die strukturellen Defizite in der ärztlichen Versorgung fließen ebenfalls in die Analysen zur pflegerischen Zukunft ein. Aktuellen Berichten zufolge sind rund 5.000 Hausarztsitze in Deutschland unbesetzt; bis zum Jahr 2040 könnte diese Zahl auf 12.000 ansteigen.

Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung die Einführung eines Primärversorgungssystems, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungiert. Eine Kommission prüft in diesem Kontext die Erweiterung der Kompetenzen für Pflegekräfte, angelehnt an historische Vorbilder wie die Gemeindeschwestern. Ein detaillierter Bericht der Finanzkommission Gesundheit hierzu wird für den 18. Dezember 2026 erwartet.

Erste Ansätze zur Erweiterung der Versorgungsteams finden bereits in der Praxis statt. In der Gerontopsychiatrie der LVR-Klinik Viersen wurde im August 2026 eine ausgebildete Genesungsbegleiterin integriert. Der Chefarzt der Einrichtung, Dr. Timm Strotmann-Tack, bezeichnete diese Ergänzung als wertvoll für das therapeutische Angebot.

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Änderungen bei Pflegegraden und administrativen Abläufen

Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ergeben sich durch gesetzliche Neuregelungen und geplante Reformen konkrete Veränderungen. Experten des VdK raten dazu, Anträge auf Pflegegrade nach Möglichkeit noch im Jahr 2026 zu stellen.

Hintergrund ist ein Referentenentwurf, der ab 2027 höhere Schwellenwerte vorsieht. So soll die Grenze für Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte und für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte steigen. Für bestehende Einstufungen gilt jedoch ein Bestandsschutz.

Bereits seit Anfang 2026 gelten zudem neue Fristen für den Verbleib im Pflegegeldbezug während eines Klinikaufenthalts. Das Pflegegeld wird nun für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt, wobei auch die Rentenversicherungsbeiträge erst nach diesem Zeitraum ruhen.

Zudem wurde der Nachweisrhythmus für Beratungseinsätze bei den Pflegegraden 2 bis 5 auf einmal pro Halbjahr vereinheitlicht, was den administrativen Aufwand für Schwerstpflegebedürftige reduziert.

Trotz dieser Anpassungen bleibt die finanzielle Belastung hoch. Zum Stand 1. Juli 2026 lag der bundesweite Durchschnitt des Eigenanteils an den Heimkosten im ersten Jahr bei 3.364 Euro.

Zwar steigen die Leistungszuschläge der Pflegekassen mit der Aufenthaltsdauer – von 15 Prozent im ersten Jahr auf bis zu 75 Prozent nach 36 Monaten –, dennoch bleibt die Refinanzierung der Pflege ein zentrales Thema für politische Auseinandersetzungen, wie die aktuellen Protestmärsche von Fachkräften in Richtung Berlin verdeutlichen.

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