Pflegegrade: 14 Verbände warnen vor strengeren Kriterien ab 2027
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein breites Bündnis aus 14 Verbänden, dem unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall, Verdi sowie die großen Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie und der Paritätische Gesamtverband angehören, fordert von der Bundesregierung eine grundlegende Kurskorrektur in der Sozialpolitik.
Die Organisationen, zu denen auch der Sozialverband VdK, der SoVD, der BUND und der Deutsche Frauenrat zählen, mahnen in einer gemeinsamen Stellungnahme Anfang Oktober 2026 einen Stopp der geplanten Kürzungsmaßnahmen im Sozial- und Pflegebereich an.
Kritik an der Neuregelung der Pflegegrade
Im Zentrum der Kritik steht ein Kabinettsbeschluss vom ersten Mittwoch im Oktober, der eine Verschärfung bei der Einstufung in Pflegegrade vorsieht. Das Bündnis warnt, dass durch strengere Kriterien der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erheblich erschwert oder Betroffenen gänzlich verwehrt werde.
Diese Entwicklung gefährde nicht nur die adäquate Versorgung der Patienten, sondern habe auch direkte Auswirkungen auf die Personalbemessung in den Einrichtungen, da diese maßgeblich vom Mix der Pflegegrade abhänge.
Die geplanten Änderungen sind Teil des Pflegeneuordnungsgesetzes für das Jahr 2027. Ein September vorgelegter Entwurf sieht vor, dass die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 spürbar angehoben werden.
So sollen künftig etwa 28 Punkte lediglich für die Einstufung in Pflegegrad 1 ausreichen, während dies bislang für den Pflegegrad 2 qualifizierte. Damit verbunden ist zudem die Regelung, dass das sogenannte Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2 beansprucht werden kann.
Finanzpolitische Forderungen und Kürzungsbereiche
Anstelle von Einsparungen im sozialen Sektor fordert das Bündnis eine stärkere steuerliche Belastung hoher Vermögen und Erbschaften. Die Verbände weisen zudem auf eine finanzielle Lücke durch nicht erstattete Corona-Hilfen hin, die sich auf rund 6 Milliarden Euro belaufen sollen.
Neben der Pflege identifizieren die Verbände weitere Bereiche, in denen Kürzungen drohen oder geplant sind:
* Wohngeld und Kinderzuschlag
* Unterhaltsvorschuss
* Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe
Zudem fordert das Bündnis eine gesicherte Refinanzierung von Tariflöhnen in der Pflege und den sozialen Diensten. Für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung schlagen die Organisationen einen Risikostrukturausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung vor.
Ministerielle Reformpläne und Expertenreaktionen
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Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verfolgt mit der Reform das Ziel, den Anstieg der Zahl der Pflegeleistungsempfänger zu begrenzen und damit Beitragserhöhungen abzuwenden.
Teil seiner Pläne ist die Streichung des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro für Bezieher von Pflegegrad 1, der bislang für Alltagshilfen wie Reinigungskräfte genutzt werden konnte. Stattdessen soll ein neuer Anspruch auf eine Pflegebegleitung eingeführt werden.
Ein Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisierte das Vorgehen des Ministers und sprach von Denkverboten für die Expertenkommission, die bis zum Winter weitere Konzepte erarbeiten soll.
So sei die Deckelung der Eigenanteile für die Heimpflege, die im bundesweiten Durchschnitt bei 3.364 Euro monatlich liegen, explizit von den Beratungen ausgenommen worden. Die SPD wiederum fordert eine Deckelung dieser Kosten sowie eine erste Entlastung der Betroffenen um 275 Euro.
Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren
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Obwohl das Kabinett bereits Teile der Reform auf den Weg gebracht hat – darunter höhere Beiträge für Kinderlose und eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze –, stehen die parlamentarischen Beratungen im Bundestag noch bevor. Eine Strukturreform wird bis zum Sommer vorbereitet.
Das Bündnis aus 14 Verbänden begrüßte unterdessen die Rücknahme einer ursprünglich geplanten Kürzung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Da die neuen Regelungen voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten werden, rät die Präsidentschaft des VdK Versicherten zu zeitnahen Anträgen auf Pflegeleistungen.
Für Bestandsfälle soll zwar ein Schutz vor Herabstufung durch die neuen Schwellenwerte gelten, die Streichung des Entlastungsbetrags würde jedoch auch diese Gruppe betreffen.
