Pflegegrad-Erhöhung: 390.000 Kinder vor neuen Hürden ab Januar
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Familien mit pflegebedürftigen Kindern stehen vor tiefgreifenden organisatorischen und rechtlichen Veränderungen, sobald die Betroffenen das 18. Lebensjahr erreichen.
Nach Angaben des Beratungsunternehmens compass anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2026 sind in Deutschland mehr als 390.000 Kinder und Jugendliche pflegebedürftig. Gleichzeitig zeichnen sich durch anstehende gesetzliche Neuregelungen erhebliche Anpassungen im Pflegesystem ab, die betroffene Familien vor zusätzliche Herausforderungen stellen.
Rechtliche Zäsur mit dem 18. Geburtstag
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit tritt für die Angehörigen eine wesentliche rechtliche Änderung ein: Eltern verlieren mit dem 18. Geburtstag automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Um die Unterstützung und rechtliche Vertretung weiterhin sicherzustellen, müssen frühzeitig entsprechende Instrumente wie eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Das Beratungsunternehmen compass weist darauf hin, dass Familien sich rechtzeitig mit diesen Übergängen auseinandersetzen sollten, und bietet dafür eine kostenfreie Pflegeberatung unter der Telefonnummer 0800 101 88 00 an.
Über die allgemeine Pflegebedürftigkeit hinaus leben in Deutschland rund 100.000 Kinder und Jugendliche mit einer lebensverkürzenden Erkrankung. Dies berichteten der Bundesverband Kinderhospiz (BVKH), der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV) und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV).
Zwar sei Deutschland nach 30 Jahren Kinderhospizarbeit im Bereich der stationären Hospize inzwischen bedarfsgerecht versorgt, erheblicher Handlungsbedarf bestehe jedoch weiterhin in der häuslichen Betreuung.
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab Januar 2027 höhere Schwellenwerte vor: Pflegegrad 1 soll von 12,5 auf 15 Punkte, Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte steigen. Für bereits anerkannte Pflegegrade soll Bestandsschutz gelten — deshalb rät der Sozialverband VdK, den Antrag noch 2026 zu stellen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag vorbereiten und welche Unterlagen die Begutachtung erleichtern. Pflegegrad-Antrag 2026: Checkliste jetzt anfordern
Die beteiligten Verbände fordern anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2026 vernetzte pädiatrische Palliativstrukturen, den Abbau bürokratischer und sozialrechtlicher Hürden sowie verlässliche Perspektiven beim Eintritt in das Erwachsenenalter.
Geplante Gesetzesänderungen und Schwellenwerte
Parallel zu den strukturellen Versorgungsfragen erhöhen geplante Gesetzesreformen den Druck auf die Familien. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen ab dem 1. Januar 2027 strengere Maßstäbe bei der Begutachtung gelten.
Vorgesehen ist eine Anhebung der Schwellenwerte für die Einstufung: Für den Pflegegrad 1 soll der Mindestwert von 12,5 auf 15 Punkte steigen, für den Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte und für den Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte.
Für bereits anerkannte Pflegegrade soll nach den Plänen ein Bestandsschutz greifen. Vor diesem Hintergrund rät der Sozialverband VdK Betroffenen dazu, noch im Jahr 2026 einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads zu stellen.
Mit dem 18. Geburtstag verlieren Eltern automatisch das Sorgerecht für ihr pflegebedürftiges Kind — die rechtliche Vertretung müssen sie vorher über eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung absichern. Unser Leitfaden erklärt in drei Schritten, welche Vollmachten Sie brauchen, wie Sie sie formulieren und wie Sie den Übergang in die Erwachsenenpflege organisieren. Vorsorgevollmacht Schritt für Schritt: Leitfaden sichern
Das BMG verfolgt mit dem Vorhaben das Ziel, bis zum Jahr 2030 Einsparungen von über 20 Milliarden Euro zu erzielen. BMG-Abteilungsleiter Schölkopf erklärte dazu Mitte September in Berlin, dass der Pflegeversicherung ohne das Gesetz im Jahr 2027 ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro und 2028 von 15 Milliarden Euro drohe.
Zudem verwies er darauf, dass das Potenzial für medizinische Rehabilitation bei mindestens 10 Prozent liege, die tatsächliche Quote derzeit jedoch lediglich 2 Prozent betrage. Das Gesetz soll nach dem Willen des Ministeriums zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, ein Beschluss des Bundeskabinetts wird für Ende September 2026 angestrebt.
