Pflegegrad 4: Geplantes PNOG kürzt das Monatsbudget um 699,60 Euro
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 16:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der von Bundesgesundheitsminister Linnemann vorgelegte Entwurf zur Pflegereform löst in der Branche erhebliche Unruhe aus. Häusliche Betreuungsdienste befürchten, dass die geplanten Änderungen ihre wirtschaftliche Existenz gefährden könnten. Das als Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) bezeichnete Vorhaben basiert auf Vorarbeiten der ehemaligen Gesundheitsministerin Warken (CDU) und soll nach aktuellen Planungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Finanzielle Engpässe und restriktive Budgetplanung
Hintergrund der Reformbemühungen ist die prekäre Finanzlage der Pflegekassen. Nach Angaben des vdek liegt die Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung bei 8 Milliarden Euro.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) warnte zudem vor Defiziten von bis zu 15 Milliarden Euro und betonte die Notwendigkeit des Inkrafttretens zum Jahreswechsel. Erste Auswirkungen der Unterfinanzierung könnten bereits im Oktober 2026 spürbar werden, da die Pflegekassen laut Berichten bereits zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig sein könnten.
Der Entwurf sieht eine grundlegende Umstrukturierung der Budgets vor. Besonders deutlich werden die Einschnitte bei einer Beispielrechnung für Pflegegrad 4: Während Pflegebedürftige aktuell durch den Entlastungsbetrag und die Umwandlung von Pflegesachleistungen monatlich über insgesamt 874,60 Euro verfügen können, sieht das PNOG künftig lediglich ein Sozialraumbudget von 175 Euro vor. Dies entspricht einer Kürzung von 699,60 Euro pro Monat.
Zudem soll bei Pflegegrad 1 der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro vollständig entfallen und durch Beratungs- sowie Präventionsleistungen ersetzt werden.
Höhere Hürden für Pflegebedürftige und Leistungskürzungen
Die Reformpläne beinhalten eine Anhebung der Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung. Für Pflegegrad 1 soll der Grenzwert künftig bei 15 bis unter 30 Punkten liegen (bisher 12,5 bis 27). Auch für die Pflegegrade 2 und 3 sind deutliche Erhöhungen der Punktgrenzen vorgesehen.
Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht für Pflegegrad 4 nur noch ein Sozialraumbudget von 175 Euro vor — statt derzeit bis zu 874,60 Euro. Wer heute wissen will, was das konkret bedeutet und wie er sich vorbereitet, findet in diesem kostenlosen Ratgeber die wichtigsten Schritte. Kostenlosen Pflege-Ratgeber jetzt anfordern
Der Medizinische Dienst Bund erwartet dadurch erschwerte Erst- und Höherstufungen. So würde eine Bewertung mit 28,75 Punkten künftig nur noch in Pflegegrad 1 führen, während dies aktuell noch einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro innerhalb des Pflegegrads 2 bedeutet.
Weitere geplante Änderungen umfassen:
* Die Streichung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in ihrer bisherigen Form zugunsten eines geringeren Überbrückungsbudgets.
* Den Wegfall des Anspruchs auf Verbrauchspflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich.
* Eine verzögerte Erhöhung der Zuschüsse zum Eigenanteil bei Heimbewohnern.
* Halbierte Zahlungen in den ersten drei Monaten bei erstmaliger Einstufung in die Pflegegrade 2 oder 3.
Massive Kritik von Verbänden und Leistungserbringern
Branchenvertreter warnen vor den Folgen für die pflegerische Infrastruktur. Laut Diakoniepfarrer Bähr arbeiten bereits jetzt 80 Prozent der ambulanten Pflegedienste defizitär. Caritas und Diakonie in der Pfalz rechnen bei einem Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 mit Umsatzeinbußen von bis zu 19 Prozent und dem Verlust von rund 220 Arbeitsplätzen in ihren Sozialstationen.
In Mönchengladbach warnte die Caritas zudem davor, dass tarifliche Lohnsteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden könnten, was Schließungen oder staatliche Übernahmen zur Folge haben könnte.
Nicht nur das Budget sinkt: Auch die Schwellenwerte der Pflegebegutachtung sollen steigen — 28,75 Punkte könnten künftig nur noch für Pflegegrad 1 reichen. Wer rechtzeitig Widerspruch einlegen und die Einstufung absichern will, braucht einen klaren Fahrplan. Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt sichern
Verbände wie der bpa kündigten Protestaktionen an, unter anderem eine Demonstration in Kiel am 24. September, da bis zu 20.000 Pflegefachkräfte der Pflegebegleitung entzogen werden könnten. Bereits Anfang September protestierten im Kreis Höxter rund 400 Teilnehmende mit 225 Pflegefahrzeugen gegen das PNOG.
Bundesgesundheitsminister Linnemann verteidigte die Reform und die höheren Schwellenwerte unter Verweis auf das drohende Finanzloch für 2027, während er allgemeine Beitragserhöhungen ausschloss. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte trotz der jüngsten Verluste bei Landtagswahlen am 20. September die Notwendigkeit, an den Reformvorhaben festzuhalten. Ein Kabinettsbeschluss zum PNOG wird für Ende September 2026 erwartet.
