Pflegegrad 1: Geplante Streichung von 131 Euro monatlich sorgt für Kritik
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 16:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 10. Juni 2026 sieht tiefgreifende Veränderungen in der pflegerischen Versorgung vor, die insbesondere Bezieher des Pflegegrades 1 betreffen könnten.
Im Zentrum der Debatte steht der mögliche Wegfall des sogenannten Entlastungsbetrags, der aktuell eine wesentliche Säule der Unterstützung für Pflegebedürftige mit geringem Hilfebedarf darstellt. Fachverbände und Sozialorganisationen warnen vor den langfristigen Folgen dieser Umstrukturierung für die häusliche Pflege und die soziale Absicherung.
Geplante Streichung des Entlastungsbetrags ab 2027
Nach den Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zum PNOG-Entwurf ist vorgesehen, den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für Personen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Derzeit haben Betroffene Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich, was bei einer ganzjährigen Inanspruchnahme einer Summe von bis zu 1.572 Euro entspricht. Diese Mittel werden häufig für Alltagshilfen, etwa Unterstützung im Haushalt oder Begleitdienste, eingesetzt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft kritisierte in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die geplanten Änderungen erst für das Jahr 2027 vorgesehen seien und somit aktuell noch keine geltende Kürzung darstellten. Dennoch warne der Verband anlässlich der Woche der Demenz vor der Umsetzung dieser Pläne.
Wer sich angesichts der geplanten Reformen um die langfristige Gesundheit und Selbstständigkeit sorgt, findet in diesem Ratgeber wertvolle Tipps zur Vorsorge. Erfahren Sie, wie Sie Ihre geistige Fitness durch einfache Übungen und die richtige Ernährung nachhaltig stärken. 7 Geheimnisse mentaler Fitness jetzt kostenlos lesen
Statt finanzieller Leistungen für konkrete Betreuungsangebote sieht das Ministerium künftig eine intensivere Beratung, Begleitung sowie Präventionsempfehlungen vor. Fachleute bezweifeln jedoch, dass eine rein beratende Tätigkeit die entgeltliche Betreuung vor Ort ersetzen kann. Zudem bestehe die Sorge, dass der Zugang zu höheren Pflegegraden durch die Reform erschwert werden könnte.
Kritik an der Umstrukturierung der Versorgungsbudgets
Nicht nur der Pflegegrad 1 ist von den Reformplänen betroffen. Der Schwesternverband wies darauf hin, dass auch bei höheren Pflegegraden erhebliche Einschnitte drohen. So soll der bisherige gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro nahezu vollständig entfallen.
Als Ersatz ist ein „Überbrückungsbudget“ geplant, das für die Pflegegrade 2 und 3 bei 1.855 Euro liegt und für die Grade 4 und 5 auf 2.285 Euro festgesetzt werden soll.
Dieses neue Budget ist zudem an strikte Bedingungen geknüpft: Es darf nur in pflegerischen Akutsituationen, etwa bei einem kurzfristigen Ausfall der Pflegeperson, für wenige Tage genutzt werden.
Eine Bestätigung der Notwendigkeit durch den neu einzuführenden Dienst der „Pflegebegleitung“ ist hierfür Voraussetzung. Der Verband erwartet dadurch eine deutliche Mehrbelastung für Angehörige und steigende Eigenanteile, was letztlich die Sozialhilfeträger unter Druck setzen könnte.
Breiter Widerstand aus Branche und Sozialverbänden
Die Ablehnung der Reformpläne manifestierte sich bereits in regionalen Protesten. Anfang September 2026 demonstrierten im Kreis Höxter rund 400 Personen, darunter Vertreter ambulanter Pflegedienste, gegen den Referentenentwurf.
Um die eigene Gesundheit trotz steigender Kosten und bürokratischer Hürden optimal zu schützen, ist fundiertes Wissen über den eigenen Körper entscheidend. Dieser kostenlose Leitfaden hilft Ihnen dabei, wichtige Laborwerte selbst richtig zu interpretieren und Vitalstoffmängel frühzeitig zu erkennen. Kostenlosen Laborwerte-Selbstcheck hier anfordern
Kritisiert wurde unter anderem, dass die Pflegeberatung aus der ambulanten Pflege herausgelöst und in kommunale Pflegestützpunkte verlagert werden soll. Laut dem Initiator Andreas Fuhrmann sei die Pflegereform 2026 in dieser Form nicht sachgerecht umsetzbar.
Zusätzlicher Druck kommt von den Sozialverbänden. Die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, mahnte angesichts steigender Eigenanteile bei Medikamenten und Pflege zum 1. Januar 2027 einen Kurswechsel an. Sie verwies auf die Gefahr der Altersarmut, wenn Rentenanpassungen und Wohngeldkürzungen mit steigenden Pflegekosten zusammentreffen. Das Hessische Sozialstaatsbündnis bezeichnete die Pläne in einer Pressekonferenz im September 2026 als Angriff auf soziale Rechte.
Unterstützt wird die Kritik durch Daten zur wirtschaftlichen Lage: Die Inflationsrate lag im August 2026 bei +2,9 Prozent, wobei Energieprodukte um +10,5 Prozent und Kraftstoffe um +27,2 Prozent teurer wurden.
In einer Studie vom August 2026 lehnten zudem 76 Prozent der Bevölkerung umfassende Sozialstaatsreformen ab, während sich über 80 Prozent der Befragten besorgt über ihre künftige finanzielle Absicherung zeigten.
