Pflegegrad, Geplante

Pflegegrad 1: Geplante Reform hebt die Schwelle von 12 auf 15 Punkte

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der VdK NRW fordert Beteiligung Betroffener und wirksame Schutzstandards; bundesweit verlangen Verbände Änderungen an geplanten Pflegeregeln.
Ein minimalistischer, ruhiger Aufenthaltsraum in einer modernen Pflegeeinrichtung mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Bei der Reform gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Pflege wächst die Sorge vor einem Verlust an Mitsprache und Qualität. In Nordrhein-Westfalen sorgt derzeit das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung für deutliche Kritik aus den Sozialverbänden. Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen bemängelt, dass die Stimmen der Betroffenen im parlamentarischen Prozess nicht ausreichend Gehör finden.

Kritik an fehlender Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren

In einer Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags vom 12. Oktober 2026 kritisierte der Präsident des VdK NRW, Horst Vöge, das parlamentarische Vorgehen. Erstmals seien bei dem Verfahren keine anerkannten Interessenvertretungen von pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt worden.

Nach Auffassung des Verbandes dürfe das politische Ziel einer Verwaltungsvereinfachung weder den Schutz noch die Qualität und die gesellschaftliche Teilhabe gefährden.

Der VdK NRW mahnt daher an, dass ausreichend qualifiziertes Personal, wirksame Kontrollen sowie niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten gesichert bleiben müssen. Für die Zukunft verlangt der Verband zudem eine verbindliche Einbindung der Interessenvertretungen in entsprechende Gesetzgebungsprozesse.

Bundesweiter Kontext und geplante Neuregelungen

Die Debatte auf Landesebene steht vor dem Hintergrund weitreichender bundespolitischer Weichenstellungen. Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die Beratungen im Bundestag und im Bundesrat stehen noch aus, während als Starttermin der 1. Juli 2027 vorgesehen ist.

Die geplanten Änderungen lösen bei Verbänden bundesweit Besorgnis aus. Der VdK Baden-Württemberg rief seine 2,3 Millionen Mitglieder dazu auf, bis zum 31. Dezember 2026 einen Erstantrag auf Zuerkennung eines Pflegegrads zu stellen, sofern ein solcher noch nicht vorliegt.

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Dessen Präsidentin Verena Bentele wies darauf hin, dass Personen, die im Jahr 2026 einen Pflegegrad erhalten, diesen nach aktuellem Stand behalten. Bei einer späteren Höherstufung drohe hingegen nach den neuen Vorgaben eine Rückstufungsgefahr. Der Landesverband fordert daher Nachbesserungen an dem Entwurf.

Auch Yvonne Knobloch, Pflegeexpertin des VdK Bayern, rät zur zeitnahen Erstantragstellung und warnt vor den Risiken einer späteren Neueinstufung. Dem Entwurf zufolge soll die Hürde für Pflegegrad 1 von bisher 12 auf 15 gewichtete Punkte angehoben werden, während bei den Pflegegraden 4 und 5 keine Modifikationen geplant sind.

Zudem wird auf den gesetzlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von monatlich 131 Euro für die Pflegegrade 1 bis 5 hingewiesen; angesparte Beträge sollten Betroffene noch im Jahr 2026 nutzen.

Forderungen nach strukturellen Reformen

Die Kritik der Verbände richtet sich grundlegend gegen kurzfristige Sparansätze. Bereits am 18. September 2026 verabschiedete der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands ein Positionspapier zur Pflegesituation.

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Mit Blick auf die mehr als 6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland verlangt die Organisation ein Gesamtkonzept bis 2040. Der Verband benennt acht zentrale Handlungsfelder, darunter eine personenzentrierte Versorgung, eine solidarische Finanzierung, die Stärkung der häuslichen Pflege, Präventionsangebote, die Entlastung pflegender Angehöriger, Maßnahmen gegen Pflegearmut sowie verlässliche Arbeitsbedingungen.

Dass insbesondere Angehörige unter hohem Druck stehen, belegen auch wissenschaftliche Erhebungen. Ein australisches Forscherteam wertete in der Fachzeitschrift Psychology & Health 29 Studien mit weltweit über 81.000 pflegenden Angehörigen aus.

Die Analyse ergab, dass Pflegende die eigenen Bedürfnisse regelmäßig hinter jene der betreuten Person zurückstellen und psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände in dieser Gruppe häufiger auftreten als in der Allgemeinbevölkerung.

Während jede dritte pflegende Person Beratungsbedarf formulierte, nahm weniger als jede sechste ein entsprechendes Angebot wahr. Laut Pflegestatistik wurden 2023 in Deutschland rund 4,9 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld versorgt; die Zahl der pflegenden Angehörigen wird auf rund 7,1 Millionen geschätzt.

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