Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag von 131 Euro soll komplett wegfallen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 08:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die künftige Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung steht im Zentrum einer intensiven Debatte über Leistungskürzungen und strukturelle Defizite.
Aktuelle Berichte aus dem September 2026 verdeutlichen die Sorge von Alltagshelfern und Verbänden vor einem möglichen Wegfall wesentlicher Unterstützungsleistungen, während das System auf ein erhebliches finanzielles Defizit zusteuert. Die Bundesregierung hält am bestehenden Teilkostenmodell fest, plant jedoch weitreichende Anpassungen im Rahmen eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG).
Gefährdung von Entlastungsleistungen für Pflegegrad 1
Ein zentraler Diskussionspunkt ist die geplante Streichung des Entlastungsbetrags für Personen mit Pflegegrad 1. Laut einem Referentenentwurf vom 05.06.2026 soll dieser Betrag in Höhe von 131 Euro pro Monat vollständig entfallen. Stattdessen sieht der Entwurf eine neuartige Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI vor.
In Nordrhein-Westfalen sind von dieser potenziellen Änderung laut Statistik.NRW rund 160.000 Menschen betroffen; insgesamt verzeichnet das Bundesland ca. 1,4 Mio. Pflegebedürftige. Bundesweit wird die Zahl der Betroffenen mit Pflegegrad 1 auf etwa 863.000 Personen beziffert.
Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag äußerten in Berichten Mitte September 2026 die Befürchtung, dass Pflegebedürftige durch den Wegfall dieser Mittel den Zugang zu notwendiger Hilfe verlieren könnten. Ein privater Anbieter, der mit 14 Mitarbeitern 60 Klienten betreut, verwies darauf, dass Familien teilweise rund 1.200 Euro monatlich privat für die Begleitung aufwenden.
Auch Wohlfahrtsverbände wie der ASB Bergisch Land, der in Wuppertal 170 Menschen betreut, beobachten die Entwicklung kritisch. VdK-Präsidentin Bentele erklärte dazu, dass bestehende Leistungen wegfallen oder durch weniger flexible Alternativen ersetzt werden könnten.
Finanzielle Schieflage und strukturelle Reformpläne
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete die finanzielle Lage der Pflegeversicherung laut Meldungen vom 16.09.2026 als desaströs. Das Ministerium prognostiziert für das Jahr 2027 ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 8 Mrd. Euro, das bis 2028 auf über 15 Mrd. Euro ansteigen könnte.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Pflegegrad 1 soll laut Referentenentwurf vollständig entfallen — bundesweit wären rund 863.000 Menschen betroffen. Wer jetzt prüft, welche Leistungen noch zustehen und wie ein Widerspruch funktioniert, verliert keine Zeit. Kostenlosen Pflege-Ratgeber anfordern
Angesichts jährlicher Gesamtausgaben von etwa 75 Mrd. Euro und einer bis zum Jahr 2050 prognostizierten Zahl von 7,5 Mio. Pflegebedürftigen mahnte der Minister dringenden Handlungsbedarf an. Ohne Reformen drohe dem System in den 2030er-Jahren der Kollaps.
Zur Erarbeitung langfristiger Lösungen setzte Linnemann eine Expertenkommission ein, die bis zum Jahr 2027 strukturelle Reformvorschläge vorlegen soll. Ziel sei es, das System zukunftsfest zu machen, da stetige Beitragssteigerungen laut Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) keine dauerhafte Lösung darstellten.
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) forderte in diesem Zusammenhang eine gerechtere Verteilung der Lasten. Kritik kam von der SPD und der Gewerkschaft Verdi, die kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit bei den notwendigen Entscheidungen beklagten.
Änderungen bei der Pflegegrad-Einstufung und Budgets
Der PNOG-Entwurf sieht zudem vor, die Hürden für die Einstufung in einen Pflegegrad ab Januar 2027 anzuheben. So soll der Pflegegrad 2 künftig erst ab 30 statt bisher 27 Punkten erreicht werden. Auch für die Pflegegrade 1 (15 statt 12,5 Punkte) und 3 (50 statt 47,5 Punkte) sind Verschärfungen geplant.
Für Betroffene, die knapp unter den neuen Schwellenwerten liegen, könnten erhebliche finanzielle Einbußen entstehen. Bei einer Bewertung mit 29 Punkten würde laut Modellrechnungen im ersten Bezugsjahr eine Differenz von bis zu 4.053 Euro im Vergleich zur aktuellen Rechtslage entstehen.
Ab Januar 2027 sollen die Hürden für die Pflegegrad-Einstufung steigen: Pflegegrad 2 erst ab 30 statt 27 Punkten. Bei knapp verfehlten Schwellenwerten drohen im ersten Jahr bis zu 4.053 Euro Differenz. Ein Erstantrag bis 31.12.2026 wird noch nach altem Recht beurteilt. Jetzt Einstufungs-Checkliste sichern
Des Weiteren ist eine Neustrukturierung der Leistungsbudgets vorgesehen. Die Verhinderungspflege soll als eigenständige Leistung entfallen und in vier neuen Budgets (Sachleistungs-, Entlastungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget) aufgehen. Der bisherige gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro würde damit gestrichen.
Sozial- und Hilfsverbände, darunter die Johanniter-Unfall-Hilfe, warnten vor weiteren Schließungen von Einrichtungen und forderten eine sofortige finanzielle Stabilisierung sowie eine Deckelung der Eigenanteile für Heimplätze. Der entsprechende Gesetzentwurf soll noch im September 2026 das Bundeskabinett erreichen.
