Pflegegrad, Punkteschwelle

Pflegegrad 1: Die Punkteschwelle steigt 2027 von 12,5 auf 15

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 17:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht höhere Pflegegrad-Schwellen, neue Leistungsbudgets und steigende Beiträge für Kinderlose vor.

Pflegeneuordnungsgesetz: Kabinett beschließt Reform mit Änderungen ab 2027
Ein heller, moderner Architekturraum mit minimalistischer Holzvertäfelung und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 30. September 2026 über den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) stehen tiefgreifende Reformen in der Pflegeversicherung bevor. SPD und CDU haben sich auf das Gesetzespaket verständigt, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 vorgesehen ist, während weitere Bestimmungen in den Jahren 2028 und 2029 folgen sollen.

Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent verbleibt, zielt das Gesetzesvorhaben auf strukturelle Einsparungen und Anpassungen bei den Einstufungskriterien ab. Über sechs Millionen Menschen sind derzeit pflegebedürftig, von denen fast 86 Prozent zu Hause betreut werden. Der Bund erhofft sich durch die Maßnahmen jährliche Mehreinnahmen von rund 3,3 Milliarden Euro.

Höhere Einstufungshürden und Regelungen zum Bestandsschutz

Zentrales Element der Reform ab 2027 sind angehobene Mindestpunktzahlen bei den Begutachtungen. Für den Pflegegrad 1 steigt der Schwellenwert von 12,5 auf 15 Punkte, bei Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte und bei Pflegegrad 3 von 47 auf 50 Punkte. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) begründete die strengeren Vorgaben mit dem starken Anstieg der Pflegebedürftigen. Der Entwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen im Bundestag.

Für Versicherte mit bereits anerkannten Pflegegraden gilt Bestandsschutz. Anträge, die noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, prüfen die Kassen nach der bisherigen Rechtslage; die Stiftung Warentest rät Betroffenen daher zu einer zügigen Einreichung. Gesetzlich muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Nach einem Bescheid bleibt ein Monat für einen Widerspruch, wobei knapp ein Drittel dieser Verfahren Erfolg hat.

Umbau der Budgets und Wegfall bisheriger Ansprüche

Mit dem Jahreswechsel 2027 entfällt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1. An seine Stelle tritt ein Sozialraumbudget, das jedoch erst ab Pflegegrad 2 greift. Dieses sieht für Personen unter 25 Jahren bis zu 300 Euro und ab 25 Jahren bis zu 175 Euro pro Monat gegen Nachweis für anerkannte Alltagshilfen vor; eine Übertragung ungenutzter Beträge ist nicht mehr möglich.

Auch der Zuschuss von 131 Euro für vollstationäre Pflege wird für Neufälle gestrichen. Die Eigenanteile in Heimen bewegen sich derzeit zwischen 3.000 und 4.000 Euro monatlich, wovon der einrichtungseinheitliche Anteil etwa 1.800 Euro ausmacht.

Ein neues Entlastungsbudget bündelt Pflegegeld, Verhinderungspflege sowie Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 2. Die Beträge steigen in Pflegegrad 2 auf 380 Euro (plus 33 Euro beziehungsweise 9,51 Prozent), in Pflegegrad 3 auf 630 Euro (plus 31 Euro beziehungsweise 5,18 Prozent), in Pflegegrad 4 auf 890 Euro (plus 90 Euro beziehungsweise 11,25 Prozent) und in Pflegegrad 5 auf 1.080 Euro (plus 90 Euro beziehungsweise 9,09 Prozent).

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Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Pflegegrad-Antrag einreicht, wird noch nach der bisherigen Rechtslage begutachtet — der Schwellenwert für Pflegegrad 1 liegt dann bei 12,5 statt 15 Punkten. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch Antrag, Fristen und Widerspruch. Pflege-Leitfaden jetzt anfordern

Die bisherige Verhinderungspflege von jährlich 3.539 Euro sowie der 40-prozentige Umwandlungsanspruch für Sachleistungen gehen im Entlastungs- oder Sachleistungsbudget auf. Für Sachleistungen gelten ab 2027 monatlich 890 Euro in Grad 2, 1.590 Euro in Grad 3, 2.090 Euro in Grad 4 und 2.530 Euro in Grad 5. Unverändert bleiben die Wohnraumanpassung mit bis zu 4.180 Euro sowie die Hilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich.

Beitragsanpassungen und weitere Schritte ab 2028

Für Kinderlose hebt die Reform den Beitragszuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte an, wodurch der Gesamtsatz von 4,2 auf 4,5 Prozent klettert. Dies bedeutet eine jährliche Mehrbelastung von 108 bis 392 Euro. Bei 3.400 Euro Bruttogehalt beläuft sich das Plus auf 10,20 Euro monatlich, bei 4.800 Euro auf 14,40 Euro.

Arbeitgeber tragen weiterhin 1,8 Prozent (in Sachsen 1,3 Prozent). Auch kinderlose Rentner zahlen 4,5 Prozent, was bei 1.450 Euro Rente einen Anstieg um 4,35 Euro pro Monat bedeutet. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um monatlich 300 Euro auf rund 6.375 Euro angehoben.

Zum 1. Januar 2028 folgt ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner. Minijobs werden voll beitragspflichtig, was laut dpa rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr einbringen soll. Ab 2029 greift eine Koppelung der Leistungen an Kerninflation und Preissteigerungen, ergänzt um einen neuen Anspruch auf Pflegebegleitung.

Reaktionen und Ausblick

Ein breites Sozialbündnis aus DGB, IG Metall, Verdi, Caritas, Diakonie, VdK, SoVD, Paritätischem Gesamtverband, BUND und Deutschem Frauenrat fordert den Stopp der Pläne. Das Bündnis kritisiert die Erschwerung von Einstufungen, warnt vor Risiken für die Personalbemessung und verlangt stattdessen höhere Steuern auf große Vermögen und Erbschaften.

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Ab 2027 entfällt der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 — das neue Sozialraumbudget greift erst ab Pflegegrad 2. Wer heute schon pflegt, sollte wissen, welche Ansprüche bleiben und welche wegfallen. Unser Leitfaden ordnet die neuen Budgets ein und zeigt, was Sie jetzt prüfen sollten. Neue Pflege-Budgets ab 2027 im Überblick

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz mahnte den Verzicht auf Denkverbote an. Parallel prüft eine Pflegekommission einen Pflegedeckel von 1.500 Euro; sie soll bis Ostern 2027 Vorschläge für einen zweiten Reformschritt ab Juli 2027 vorlegen. Die Rentenbeiträge für rund vier Millionen pflegende Angehörige bleiben dabei unangetastet.

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