Pflegegipfel, Bundesländer

Pflegegipfel 22.09.: Bundesländer fordern Zugriff auf Pensionssonderzahlungen

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesländer verlangen Zugriff auf 13. und 14. Pension von Heimbewohnern, während Seniorenvertreter vor finanziellen Einbußen warnen.

Pflegeheim-Finanzierung: Länder wollen Sonderpensionen einbehalten
Ein heller, leerer Gemeinschaftsraum in einer Pflegeeinrichtung mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

In der Diskussion um die Finanzierung der stationären Pflege steht derzeit die Verwendung des 13. und 14. Monatsbezugs von Heimbewohnern im Fokus. Öffentliche Debatten und Beiträge von Interessenvertretern thematisieren die Frage, ob diese Sonderzahlungen für persönliche Bedürfnisse der Bewohner erhalten bleiben sollten oder zur Deckung der Heimkosten herangezogen werden dürfen.

Ziel der Forderungen nach einem Schutz dieser Bezüge ist es, den Betroffenen einen größeren finanziellen Spielraum für individuelle Ausgaben zu sichern.

Aktuelle Kostenstruktur und Forderungen der Bundesländer

Seit der Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2018 leisten Heimbewohner ihren Beitrag zur Finanzierung der Pflege primär aus ihrem laufenden Einkommen. Derzeit geben Bewohner von Pflegeeinrichtungen 80 Prozent ihrer Pension ab, um die Kosten für Unterbringung und Betreuung zu decken.

Die Bundesländer streben jedoch eine Ausweitung dieses Zugriffs an. Um die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen sicherzustellen, fordern die Länder künftig auch den Einbehalt des 13. und 14. Monatsbezugs sowie den Zugriff auf Kapitalerträge. Dabei soll nach den Vorstellungen der Länder lediglich ein Taschengeld von 20 Prozent verbleiben.

Die Höhe des Beitrags, den Pflegebedürftige leisten müssen, unterscheidet sich dabei je nach Wohnort erheblich. Diese regionalen Unterschiede in der Kostenbeteiligung stehen ebenfalls in der Kritik von Seniorenvertretern, die eine einheitliche und faire Lösung fordern.

Kritik der Seniorenvertreter und finanzielle Auswirkungen

Seniorenorganisationen lehnen die Pläne der Bundesländer entschieden ab. Die Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), Gerstorfer, warnte vor den finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen.

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Die Bundesländer fordern, künftig auch den 13. und 14. Monatsbezug von Heimbewohnern einzubehalten und nur ein Taschengeld von 20 Prozent zu belassen. Für Bezieher der Ausgleichszulage ergäbe das ein jährliches Minus von 1.934 Euro, bei höheren Pensionen bis zu 5.500 Euro. Wer die eigene Kostenbeteiligung und die eigenen Rechte kennen will, bevor der Pflegegipfel am 22.09. tagt, findet hier die wichtigsten Grundlagen. Kostenlosen Leitfaden zu Heimkosten und Sonderzahlungen anfordern

Ein Bericht vom 19.09.2026 verdeutlichte die möglichen Einbußen: Bei einem Einbehalt von 80 Prozent der Sonderzahlungen ergäbe sich für Bezieher der Ausgleichszulage ein jährliches Minus von 1.934 Euro.

Bei Bewohnern mit höheren Pensionen könnten sich die jährlichen Verluste auf bis zu 5.500 Euro belaufen. Aktuell verbleiben die doppelten Pensionen den Bewohnern als Taschengeld, was den PVÖ dazu veranlasst, den geplanten Zugriff abzulehnen.

Auch vonseiten des Seniorenbundes kommt deutlicher Widerstand. Präsidentin Korosec bezeichnete den geplanten Zugriff auf die Sonderzahlungen als würdelos. Die Interessenvertreter betonen, dass eine weitere Kürzung der verfügbaren Mittel die soziale Teilhabe und die Selbstbestimmung der Heimbewohner massiv einschränken würde.

Alltagskosten und persönlicher Bedarf im Pflegeheim

Hintergrund der Debatte ist auch der reale Finanzbedarf der Heimbewohner für Güter und Dienstleistungen, die nicht durch die Heimpauschale abgedeckt sind. Berichte aus der Pflegepraxis, etwa von langjährigen Pflegekräften, weisen darauf hin, dass Heimbewohner für Ausgaben wie Medikamente, Friseurbesuche oder Fußpflege oft selbst aufkommen müssen.

In vielen Fällen verbleiben den Bewohnern nach Abzug der aktuellen Kostenbeteiligung lediglich rund 40 Euro monatlich für solche persönlichen Bedürfnisse. Ohne die Sonderzahlungen im Frühjahr und Winter fehle es an Rücklagen, um diese laufenden Kosten oder zusätzliche Anschaffungen zu finanzieren.

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Nach Abzug der aktuellen Kostenbeteiligung verbleiben vielen Heimbewohnern nur rund 40 Euro monatlich — Medikamente, Friseur und Fußpflege zahlen sie selbst. Ohne die Sonderzahlungen im Frühjahr und Winter fehlt die Rücklage für genau diese laufenden Ausgaben. Der Leitfaden zeigt, welche Zuschüsse und Anträge Angehörige jetzt prüfen können, unabhängig davon, wie die Kommission entscheidet. Checkliste Pflegeheim-Kosten jetzt anfordern

Politische Weichenstellung in der Pflegeentwicklungskommission

Eine Klärung dieser kontroversen Positionen wird im Rahmen der Pflegeentwicklungskommission erwartet. Das Gremium tagt am 22.09.2026 im Sozialministerium, um im Rahmen eines Pflegegipfels über den künftigen Umgang mit dem 13. und 14. Pensionsbezug zu beraten. Dabei steht die Forderung der Länder nach einem weitgehenden Einbehalt der Sonderzahlungen der Position der Seniorenvertreter gegenüber, die auf dem Erhalt der aktuellen Regelung bestehen, um die finanzielle Autonomie der Heimbewohner zu wahren.

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