Pflegegeld-Ersatz, Familien

Pflegegeld-Ersatz ab 2027: Familien zahlen mehr selbst

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 05:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das geplante PNOG bündelt Pflegeleistungen neu. Verbände befürchten höhere Eigenkosten, während das WIdO geringere Einsparungen als erwartet prognostiziert.

PNOG-Reform: Pflegeverbände warnen vor versteckten Leistungskürzungen
Ein leerer, sonnendurchfluteter Wohnraum mit einem bequemen Sessel vor einem Fenster, das den Blick in einen Garten freigibt. Illustration mit AI erstellt.

Der Verein „wir pflegen“, der sich für pflegende Angehörige einsetzt, hat scharfe Kritik am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) geäußert. Der Verein bemängelt, dass Budgets künftig gebündelt und Leistungen zusammengeführt werden sollen, wobei ein neues Entlastungsbudget das bisherige Pflegegeld ersetzen würde.

Familien müssten dadurch nach Einschätzung des Vereins mehr aus eigener Tasche zahlen. Als Gegenforderung bringt „wir pflegen“ einen sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ins Spiel, bei dem die Pflegeversicherung einen festen Sockelbetrag übernimmt und Betroffene nur noch die darüberliegenden Kosten selbst tragen.

Der Verein verweist zur Einordnung darauf, dass 2025 rund 6 Millionen Menschen Pflegeleistungen bezogen, von denen etwa 90 Prozent zu Hause versorgt wurden – ein Hinweis darauf, wie stark das System auf familiäre und häusliche Pflege angewiesen ist.

Finanzieller Druck auf die Pflegeversicherung

Hintergrund der Reformpläne ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband rechnet für 2026 mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Dieser Kostendruck erklärt aus Sicht von Beobachtern, warum die Bundesregierung an einer strukturellen Neuordnung der Leistungen arbeitet – gleichzeitig sorgt genau dieser Sparzwang für den Widerstand von Interessenverbänden.

Kritikpunkte im Detail

Der Referentenentwurf zum PNOG sieht laut vorliegenden Angaben vor, dass das Pflegegeld ab 2027 durch ein Entlastungsbudget ersetzt wird. Für Pflegegrad 2 sind demnach 386 Euro monatlich vorgesehen (bisher 347 Euro), für Pflegegrad 3 638 Euro (bisher 599 Euro), für Pflegegrad 4 889 Euro (bisher 800 Euro) und für Pflegegrad 5 1.079 Euro (bisher 990 Euro).

Allerdings sollen aus diesem Budget künftig auch Verbrauchspflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich sowie die Ersatzpflege finanziert werden – nach Abzug der Hilfsmittelkosten verbleibe bei Pflegegrad 2 und 3 rechnerisch ein Minus von 3 Euro im Monat gegenüber dem bisherigen Pflegegeld.

Auch bei der Verhinderungspflege zeichnen sich nach dem Entwurf Einschnitte ab: Das bisherige Jahresbudget von 3.539 Euro soll durch ein sogenanntes Überbrückungsbudget ersetzt werden, das bei Pflegegrad 2 und 3 nur noch 1.855 Euro und bei Pflegegrad 4 und 5 2.285 Euro umfasst. Neue Pflegefälle erhalten in den ersten drei Monaten zudem lediglich die Hälfte dieses Budgets.

Kornelia Schmid vom Verein „Pflegende Angehörige e.V.“ kritisierte in diesem Zusammenhang, dass das Überbrückungsbudget anders als die bisherige Verhinderungspflege ausschließlich über professionelle Anbieter genutzt werden könne. Zudem soll nach ihrer Darstellung der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 in Höhe von 131 Euro monatlich vollständig entfallen. Schmid hat gegen diese Pläne eine Petition gestartet.

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Weitere Verbände schließen sich der Kritik an

Der Sozialverband SoVD forderte zum Tag der pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung für diese Gruppe. Zwar begrüßt der Verband eine geplante Korrektur bei den Rentenbeiträgen für Pflegende, lehnt jedoch eine Verschärfung der Schwellenwerte für Pflegegrade sowie eine zeitliche Streckung der Zuschüsse zu Eigenanteilen ab. Der SoVD fordert stattdessen einen Ausbau von Tages- und Verhinderungspflege sowie eine Entgeltersatzleistung nach dem Vorbild des Elterngeldes.

Auch die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz hat mit der Aktion „Das leere Pflegebett“ gegen die Reformpläne mobilisiert und kritisiert dabei insbesondere die geplante Pflegeberatung sowie Einschränkungen bei ambulanten Leistungen. Der Verband fordert eine dauerhafte Refinanzierung der Kosten, eine einfachere Anerkennung internationaler Pflegefachkräfte und den Verzicht auf Leistungskürzungen.

Auch mehrere Soester Pflegedienste äußerten Kritik an veränderten Budgets, der gekürzten Verhinderungspflege und erschwerten Höherstufungen angesichts steigender Sach- und Personalkosten; sie fordern mehr Entbürokratisierung und weniger Prüforgane.

Zweifel an den erwarteten Einsparungen

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) stellt in einer Analyse zudem die Wirksamkeit einer zentralen Sparmaßnahme infrage: Die geplante Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade soll laut Prognose des Bundesgesundheitsministeriums bis 2030 Einsparungen von 4,2 Milliarden Euro bringen. Nach Berechnungen des WIdO dürften es jedoch nur rund 2 Milliarden Euro sein.

Als Grund nennt das Institut einen sogenannten „Bunching“-Effekt bei Pflegebegutachtungen: Rund 21 Prozent der Erstbegutachtungen und 16 Prozent der Höherstufungen liegen demnach knapp an den bestehenden Schwellenwerten, sodass eine Anhebung der Grenzwerte viele Betroffene lediglich in eine spätere, aber ähnliche Einstufung verschieben würde, ohne die erhofften Einsparungen in vollem Umfang zu realisieren. Das WIdO plädiert daher für eine grundlegende Systemreform anstelle einzelner Sparmaßnahmen.

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Handlungsempfehlung für Betroffene

Angesichts der geplanten Anhebung der Schwellenwerte – etwa bei Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte, bei Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte und bei Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte – rät der Sozialverband VdK Betroffenen, einen Antrag auf Einstufung noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen zu stellen.

Wer bereits einen Pflegegrad hat, genießt nach den bisherigen Plänen Bestandsschutz. Die geplante Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 in Höhe von 131 Euro monatlich betrifft demnach vor allem Menschen mit noch geringem Unterstützungsbedarf.

Die vielstimmige Kritik von Angehörigenverbänden, Wohlfahrtsorganisationen und Pflegediensten macht deutlich, dass die geplante Neuordnung der Pflegeleistungen trotz des unbestrittenen finanziellen Drucks auf die Pflegeversicherung auf erheblichen Widerstand stößt – insbesondere dort, wo sich rechnerische Kürzungen hinter formal höheren Budgetsummen verbergen.

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