Pflegefachassistenz, Rahmenpläne

Pflegefachassistenz: Neue Rahmenpläne ebnen Weg für bundesweiten Standard

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Fachkommission legte Curricula für eine 18-monatige Pflegefachassistenzausbildung vor; das Bundesgesetz soll 2027 starten.

Pflegefachassistenz: Rahmenpläne für bundesweite Ausbildung übergeben
Ein heller, moderner Unterrichtsraum in einer Pflegeschule mit minimalistischen Möbeln und medizinischen Übungsgeräten. Illustration mit AI erstellt.

Die Struktur der Pflegeausbildung in Deutschland steht vor einer umfassenden Vereinheitlichung. Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess wurde durch die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz vollzogen.

Wie aus Fachberichten hervorgeht, hat das Gremium die Rahmenpläne für die neue Pflegefachassistenzausbildung fristgerecht zum 30. Juni an die zuständigen Bundesministerien übergeben.

Diese Dokumente bilden die inhaltliche Grundlage für eine Ausbildung, die darauf abzielt, die bisherige Vielfalt landesrechtlicher Regelungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz durch einen bundesweiten Standard zu ersetzen.

Curriculare Vorgaben und Kompetenzaufbau

Die von der Fachkommission erarbeiteten Rahmenpläne definieren die curricularen Einheiten sowie die praktischen Ausbildungseinsätze. Ziel ist ein systematischer Kompetenzaufbau, der sich eng an der geltenden Prüfungsordnung orientiert. Durch diese detaillierten Vorgaben soll sichergestellt werden, dass die Auszubildenden bundesweit vergleichbare Qualifikationen erwerben, um in verschiedenen Pflegebereichen unterstützend tätig zu sein.

Die gesetzliche Basis für diese Neuerung bildet das Gesetz zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Dieses soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Mit diesem Datum verlieren die bisherigen landesrechtlichen Regelungen für Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen sukzessive ihre Gültigkeit.

Die neue Ausbildung ist auf eine Dauer von eineinhalb Jahren ausgelegt. Ein Zugang ist bereits mit einem Hauptschulabschluss möglich, was den Berufsweg für eine breite Zielgruppe öffnen soll.

Umsetzung und regionale Besonderheiten

Trotz der bundesweiten Zielsetzung obliegt die konkrete Ausgestaltung und Verwaltung weiterhin den Strukturen der Bundesländer. In Thüringen hat das Kabinett bereits Regelungen zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung ab Januar 2027 beschlossen. Als zuständige Behörde für die administrative Abwicklung wurde das Thüringer Landesverwaltungsamt benannt.

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In anderen Regionen zeichnen sich differenzierte Zeitpläne für die Einführung ab. So bleibt die bisherige einjährige Pflegehilfe-Ausbildung im Jahr 2027 vorerst noch bestehen, um einen fließenden Übergang zu ermöglichen.

Bei einzelnen Bildungsträgern kommt es zudem zu zeitlichen Anpassungen. An der BBI-Akademie für berufliche Bildung gGmbH in Sachsen-Anhalt wird sich der Start der neuen Ausbildung nach Angaben des zuständigen Landesministeriums verzögern.

Anstelle des ursprünglich für den 1. September 2027 geplanten Termins wird der Start dort erst für das Jahr 2028 erwartet. Als künftige Standorte für dieses Ausbildungsangebot sind Halle (Saale) und die Lutherstadt Eisleben vorgesehen.

Bedeutung für die Pflegelandschaft

Die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz markiert einen Wendepunkt in der Professionalisierung der Assistenzberufe. Durch die längere Ausbildungsdauer von eineinhalb Jahren im Vergleich zu vielen bisherigen einjährigen Helferausbildungen soll eine vertiefte Qualifizierung erreicht werden.

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Die Rahmenpläne der Fachkommission fungieren hierbei als zentrales Steuerungselement, um die Ausbildungsqualität über Ländergrenzen hinweg zu harmonisieren und die Durchlässigkeit innerhalb der Pflegeberufe zu erhöhen.

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