Pflegebeiträge 2027: Kinderlosenzuschlag steigt auf 0,9 Prozent
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket zur Stabilisierung der Pflegeversicherung geeinigt. Das Kabinett beschloss den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, der von Kritikern als kurzfristiges Spargesetz eingeordnet wird und den ursprünglich geplanten Pflegedeckel durch sozialverträgliche Zuschüsse ersetzt. Der Beschluss markiert einen vorläufigen Schlusspunkt in einem Koalitionsstreit, der die Verhandlungen bis zuletzt begleitete.
Ausgangslage: Drohende Milliardendefizite
Ohne Gegenmaßnahmen rechnete die Bundesregierung mit einem Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und mehr als 15 Milliarden Euro im Jahr 2028. Bereits vor dem Kabinettsbeschluss hatten die Pflegekassen für 2026 vor einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro gewarnt, einschließlich zugesagter Bundesmittel; für 2027 seien zusätzlich 10 Milliarden Euro nötig.
Laut Kabinettsvorlage soll das Gesetz die Pflegeversicherung 2027 um 6,25 Milliarden Euro entlasten – gegenüber einem für dasselbe Jahr erwarteten Defizit von 7,6 Milliarden Euro.
Nach Berechnungen von Cicero sollte der ursprüngliche Entwurf für 2027 sogar eine Entlastung von 11,2 Milliarden Euro bringen; nach der Einigung stehen dem Finanzbedarf nun nur noch 6,25 Milliarden Euro an Deckungsquellen gegenüber, woraus Cicero für 2027 ein Defizit von 1,35 Milliarden Euro ableitet, das bis 2030 auf über 2 Milliarden Euro steigen soll.
Beiträge steigen an mehreren Stellen
Der allgemeine Beitragssatz soll in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent gehalten werden. Mehrere Einzelmaßnahmen erhöhen dennoch individuelle Belastungen: Der Kinderlosenzuschlag soll ab dem 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen, womit der Pflegebeitragssatz für Kinderlose bei 4,5 Prozent läge.
Dieser Zuschlag soll den Pflegekassen zunächst 3,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 6.750 Euro auf 76.500 Euro Jahresverdienst steigen, was für Einkommen ab etwa 6.400 Euro rund 20 Euro mehr pro Monat bedeutet und den Kassen erwartete Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro jährlich bringen soll.
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Ab dem 1. Januar 2028 soll zudem für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 0,52 Prozent des Bruttolohns des erwerbstätigen Partners gelten, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige und Eltern behinderter Kinder. Ebenfalls ab 2028 sollen Minijob-Arbeitgeber Pflegebeiträge zahlen, was Mehreinnahmen von 1,4 Milliarden Euro jährlich bringen soll.
Insgesamt soll die geplante Entlastungswirkung 2027 bei 6,25 Milliarden Euro liegen – 5 Milliarden Euro weniger als ursprünglich vorgesehen –, davon knapp 2,5 Milliarden Euro durch Leistungseinschränkungen und 3,8 Milliarden Euro durch Beitragserhöhungen.
Für 2028 werden 14,5 Milliarden Euro angestrebt, davon 9 Milliarden Euro durch gedämpfte Leistungsausgaben und 5,5 Milliarden Euro durch zusätzliche Beiträge.
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Neue Leistungen und zurückgenommene Kürzungen
Vorgesehen sind neue Instrumente wie Pflegebegleitung, Sozialraum- und Überbrückungsbudgets sowie ein digitales Pflege-Cockpit, ergänzt um einen Check-up 60+ und eine stärkere Prüfung von Reha vor Pflege. Familien mit pflegebedürftigen Kindern sollen ein Budget von rund 3.600 Euro jährlich nutzen können.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt die Pflegeversicherung weiterhin vollständig, die zunächst geplante Halbierung des Pflegegelds bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 entfällt. Pflegegrad 1 bleibt bestehen, allerdings entfällt dort der Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Bestehende Pflegegrades genießen Bestandsschutz, und Heimbewohner-Zuschläge steigen künftig bereits nach 12 statt der im früheren Entwurf vorgesehenen 18 Monate. Ab 2029 sollen Leistungen jährlich anhand der Kerninflationsrate angepasst werden.
Die SPD hatte einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sowie einen Deckel für Pflegeheim-Eigenanteile gefordert. Diese Streitpunkte wurden vertagt.
Die SPD gefordert hatte zuvor einen Pflegedeckel von 1.500 Euro monatlich für reine Pflegekosten; bei durchschnittlichen Heimkosten von 3.364 Euro monatlich hätte dieser Deckel laut Gesundheitsminister Carsten Linnemann zunächst nur wenige hundert Euro Ersparnis gebracht.
Kritik und weiterer Fahrplan
Gesundheitsminister Carsten Linnemann bezifferte das abgewendete drohende Defizit auf 8 Milliarden Euro, betonte aber, die Einigung reiche nicht, um die Pflegeversicherung für die 2030er-Jahre aufzustellen. Er verwies darauf, dass vor 20 Jahren rund 2 Millionen Menschen pflegebedürftig waren, heute 6 Millionen seien und die Zahl in den nächsten 15 bis 20 Jahren auf 7,5 Millionen steigen werde.
Aus SPD-Sicht wurden immerhin Kürzungen bei Heimbewohner-Zuschlägen und Pflegegeld sowie bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige verhindert. Fraktionsvizin Dagmar Schmidt forderte dennoch weitere strukturelle Reformen und betonte, die kurzfristige Stabilisierung sei noch keine Reform.
Auch Grüne und Linke kritisierten, dass Strukturreformen vertagt wurden. Der Landkreistag hatte vor der Einigung vor langfristig rund 12 Milliarden Euro jährlichen kommunalen Kosten gewarnt; laut Städtetag liegen die jährlichen Sozialhilfeausgaben der Kommunen für Pflege bereits über 5 Milliarden Euro.
Eine Expertenkommission soll im Oktober ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Ein Gesetzentwurf für die Strukturreform ist bis Ostern 2027 geplant, die eigentliche Strukturreform soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
