Pflegebegutachtung: Medizinischer Dienst fordert Beratung zur Lebensgestaltung
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 17:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) markiert eine weitreichende Umgestaltung der deutschen Pflegeversicherung. In einer Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs betonte der Medizinische Dienst Bund die Notwendigkeit, die Pflegebegutachtung künftig systematischer als Instrument für eine präventive Beratung zur Lebensgestaltung einzusetzen.
Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, begrüßte den Vorstoß und forderte, die Gutachten konsequenter als Impuls für Rehabilitation und Unterstützung pflegender Angehöriger zu nutzen.
Neuausrichtung der Begutachtung und Prävention
Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Fokus der Begutachtung künftig verstärkt auf Prävention und Rehabilitation liegen. Die Ergebnisse der Pflegegutachten sollen dabei direkt an eine neu zu schaffende Pflegebegleitung weitergeleitet werden. Zudem sieht das PNOG die Einrichtung eines Beirats und einer Betroffenenvertretung sowie den Aufbau einer Datenbank für Begutachtungsergebnisse und Qualitätsprüfungen vor.
Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Verschärfung der Kriterien für eine Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3. Ab dem Jahr 2027 sollen die Schwellenwerte angehoben werden: Für den Pflegegrad 1 sind künftig 15 Punkte (statt bisher 12,5) erforderlich, für den Pflegegrad 2 steigt die Hürde auf 30 Punkte (statt 27) und für den Pflegegrad 3 auf 50 Punkte (statt 47). Die Pflegegrade 4 und 5 bleiben in ihrer Systematik unverändert. Für bestehende Einstufungen ist ein Bestandsschutz vorgesehen.
Zudem wird die Definition der Pflegebedürftigkeit präzisiert. Ein Bedarf muss künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit für mindestens sechs Monate bestehen; bisher reichte eine voraussichtliche Dauer aus. Besondere Anpassungen sind bei Kindern bis 18 Monate geplant: In der Kategorie Selbstversorgung werden acht Einzelpunkte künftig mit 10 statt bisher 20 gewichteten Punkten bewertet.
Finanzdruck und strukturelle Anpassungen
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) begründete die Reform mit dem massiven finanziellen Druck auf das Pflegesystem. Laut dem Minister habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb von zwei Jahrzehnten von 2 Millionen auf heute 6 Millionen verdreifacht. Das Bundesgesundheitsministerium strebt durch die Neuregelungen Einsparungen von mehr als 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 an.
Die Finanzierung soll unter anderem durch eine Erhöhung der Beiträge gesichert werden. Zum 1. Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 %, was zu einem Gesamtbeitrag von 4,5 % führt.
Die geplante Reform der Pflegeversicherung verändert, wie Pflegegrade künftig eingestuft werden — und welche Leistungen Betroffene erhalten. Wer die neuen Schwellenwerte und Fristen kennt, kann den Antrag gezielt vorbereiten und typische Fehler bei der Begutachtung vermeiden. Unser kostenloser Leitfaden bündelt die wichtigsten Änderungen in einer Checkliste. Pflege-Leitfaden jetzt kostenlos anfordern
Der allgemeine Beitragssatz verbleibt bei 3,6 %. Ab 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 % für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern vorgesehen, wobei Ausnahmen für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen gelten.
Änderungen bei den Leistungen und Digitalisierung
Für Neufälle im Pflegegrad 1 entfällt künftig der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich sowie der gleichhohe Zuschuss bei vollstationärer Pflege. Stattdessen erhalten Betroffene Anspruch auf eine präventionsorientierte Pflegebegleitung.
In den Pflegegraden 2 bis 5 ist eine Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen geplant. Zudem soll der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das für Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 Euro monatlich betragen kann.
Im Bereich der Digitalisierung ist die Einführung eines digitalen Pflege-Cockpits geplant, das Anträge und Leistungsübersichten bündelt. Hierfür stellt der Bund 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen bereit, während die Länder 400 Millionen Euro beisteuern.
Kritik und zeitlicher Rahmen
Die Reformpläne stoßen auf geteiltes Echo. Laut einer YouGov-Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK lehnen 71 % der Befragten die Kürzungen beim Pflegegrad 1 ab. Der Verband rät Betroffenen dazu, Pflegegrade nach Möglichkeit noch vor dem Jahreswechsel 2026 zu beantragen, da Anträge bis zum 31. Dezember 2026 noch nach altem Recht bearbeitet werden.
Steigende Beiträge für Kinderlose und Mitversicherte treffen viele Haushalte ab dem kommenden Jahr spürbar. Wer rechtzeitig weiß, welche Zuschläge geplant sind und welche Ausnahmen gelten, kann die eigene Belastung besser einschätzen. Der Leitfaden zeigt die Beitrags- und Leistungsänderungen im Überblick. Beitrags-Übersicht jetzt sichern
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass eine Pflegestrukturkommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge erarbeitet. Ein zweiter Reformschritt wird für Mitte 2027 angestrebt, während erste Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Ab 2029 ist eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge auf Basis der Kerninflationsrate vorgesehen.
