Pflege, Rente

Pflege und Rente: Bis zu 38,85 Euro mehr im Monat pro Pflegejahr

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Pflegegrad, Betreuungszeit und Leistungsart bestimmen die Rentenbeiträge der Pflegeversicherung und den monatlichen Zuwachs.
Ein sonnendurchfluteter Wohnraum mit einem Sessel und einer Decke, der eine ruhige und häusliche Atmosphäre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Wer Angehörige im häuslichen Umfeld pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dabei nicht von den Betroffenen selbst, sondern von der Pflegeversicherung übernommen. Entscheidend für die Höhe der Gutschriften sind der jeweilige Pflegegrad der betreuten Person, der zeitliche Umfang sowie die gewählte Art der Pflegeleistung.

Feste Kriterien für die Rentenbeitragszahlung

Damit die Pflegekasse Beiträge an die Rentenversicherung abführt, müssen klare Bedingungen erfüllt sein. Die gepflegte Person benötigt mindestens den Pflegegrad 2 und muss in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Zudem darf die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden.

Zeitlich gilt eine Untergrenze von mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. Pflegende dürfen daneben einer regulären Erwerbsarbeit nachgehen, sofern diese den Umfang von maximal 30 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Ein gesonderter Antrag ist für die Rentenpunkte nicht erforderlich; die Erfassung erfolgt über den entsprechenden Fragebogen zur sozialen Sicherung.

Berechnungsgrundlagen und Rentenplus im Jahr 2026

Die Höhe der gezahlten Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart. Für das Jahr 2026 dient laut einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung eine monatliche Bezugsgröße von 3955 € als Berechnungsgrundlage.

Bei Pflegegrad 2 staffelt sich die Beitragsbemessungsgrundlage wie folgt:
- Beim Bezug von reinem Pflegegeld liegt sie bei 27 Prozent (1067,85 €).
- Bei einer Kombinationsleistung beträgt sie 22,95 Prozent (907,67 €).
- Bei reinen Pflegesachleistungen beläuft sie sich auf 18,90 Prozent (747,50 €).

Ausgehend von einem Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent führt die Pflegeversicherung monatlich 198,62 €, 168,83 € oder 139,04 € ab. Auf Basis des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelten vorläufigen Durchschnittsverdienstes von 51.944 € für 2026 ergeben sich daraus 0,25, 0,21 beziehungsweise 0,17 Rentenpunkte. Das monatliche Rentenplus nach einem vollen Pflegejahr beträgt hierbei 10,49 €, 8,92 € oder 7,34 €.

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Bei Pflegegrad 4 liegen die Werte deutlich höher. Die Bemessungsgrundlage beläuft sich bei Pflegegeld auf 70 Prozent (2768,50 €), bei Kombinationsleistungen auf 59,50 Prozent (2353,23 €) und bei Pflegesachleistungen auf 49 Prozent (1937,95 €).

Die Monatsbeiträge liegen bei 514,94 €, 437,70 € oder 360,46 €. Pflegende erhalten hierfür 0,64, 0,54 oder 0,45 Rentenpunkte, was einem monatlichen Rentenzuwachs von 27,20 €, 23,11 € oder 19,04 € entspricht.

Über alle Konstellationen hinweg bewegen sich die Beiträge laut Bundesgesundheitsministerium zwischen monatlich 139,04 und 735,63 €, basierend auf einem fiktiven Einkommen von 747,50 bis 3955 €. Pro vollem Pflegejahr bringt dies einen Rentenanstieg von 7,34 bis 38,85 € im Monat.

Politische Debatten um Pflegezeiten und Altersgrenzen

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Rund um die Anrechnung von Pflegezeiten gab es zuletzt intensive Diskussionen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte zugesichert, dass die Rentenpunkte für pflegende Angehörige nicht gekürzt werden. Diskussionen betrafen unter anderem Regelungen für Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Bislang nutzten viele die sogenannte Wunschteilrente von 99,99 Prozent im Rahmen der seit 2017 geltenden Flexi-Rente, um während der Pflege weiter Rentenansprüche zu sammeln. Im Jahr 2024 profitierten rund 39.000 Ruheständler von diesem Weg, was Ausgaben von rund 153 Millionen Euro entsprach – etwa 3,7 Prozent der Gesamtausgaben für Rentenbeiträge von Pflegepersonen.

Zudem wird über künftige Rentenreformen verhandelt. Medienberichten zufolge erwägt die CDU/CSU, Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Rente geringer oder gar nicht mehr anzurechnen, um die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu finanzieren.

Gegen solche Überlegungen formiert sich Widerstand: SPD-Bundestagsfraktionsvize Dagmar Schmidt betonte das Festhalten an den bisherigen Regelungen für Pflege- und Erziehungszeiten, und Landfrauenpräsidentin Petra Bentkämper warnte die Union vor entsprechenden Einschnitten. Die Rentenreform soll im Herbst 2026 beschlossen werden.

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