Pflege-Reform, Entlastung

Pflege-Reform ab Januar 2027: Entlastung erst nach 18 Monaten

22.06.2026 - 05:22:27 | boerse-global.de

Die geplante Pflegereform PNOG streckt finanzielle Hilfen für Heimbewohner. Kritiker fordern schnellere Maßnahmen gegen die steigenden Eigenanteile.

Pflegekosten steigen: PNOG-Reform verschiebt Entlastungen
Pflege-Reform - Nahaufnahme der Hände einer älteren Person, die besorgt auf eine Rechnung oder einen Finanzbericht blickt, mit einem Taschenrechner daneben. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Eigenanteil liegt im Schnitt bei 3.245 Euro pro Monat.

PNOG: Entlastung erst später

Der Referentenentwurf zum Pflege-Nachbelastungs- und -Optimierungsgesetz (PNOG) von Gesundheitsministerin Nina Warken sorgt für Diskussionen. Das Vorhaben soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und die finanzielle Entlastung der Heimbewohner zeitlich strecken.

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Die geplanten Änderungen im Detail:
- Ein Zuschuss von 15 Prozent wird erst ab dem 18. Monat des Aufenthalts gewährt
- Der maximale Höchstzuschlag von 75 Prozent kommt erst nach viereinhalb Jahren
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 verlieren den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich

Das Ministerium erwartet Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro für die Pflegekassen. Kritiker wie die AOK Sachsen-Anhalt bemängeln, dass der Bund gleichzeitig fünf Milliarden Euro Corona-Kosten nicht zurückzahlt.

Regionale Unterschiede verschärfen die Lage

Besonders hart trifft es die Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen. Ein Bericht vom vergangenen Samstag zeigt: Die monatlichen Kosten für einen Pflegeplatz liegen dort bei durchschnittlich 3.587 Euro. Innerhalb von fünf Jahren stiegen die Preise um über 40 Prozent.

Immer mehr Betroffene können die Kosten nicht mehr aus eigener Tasche zahlen. Sie sind auf Leistungen der Kommunen angewiesen.

Branchenverbände wie die AGVP und der VdDD warnen zudem vor geplanten Deckelungen der Vergütungsentwicklung. Steigen die Vergütungssätze langsamer als die allgemeine Lohnentwicklung, droht ein weiterer Abbau von Pflegeplätzen.

Experten fordern weitere Kürzungen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Frühjahrsgutachten 2026 weitere Einschnitte empfohlen. Ohne Gegenmaßnahmen könnte der Pflegebeitrag von aktuell 3,6 Prozent auf bis zu 5,2 Prozent im Jahr 2040 steigen.

Die Wirtschaftsweisen schlagen vor:
- Leistungszuschläge und Entlastungsbeträge pauschal um 15 Prozent kürzen
- Selbstgenutztes Wohneigentum stärker bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigen

Alternative Modelle gibt es bereits. Das Konzept „Stambulant“ verbindet stationäre und ambulante Pflegeelemente. Laut Unternehmer Kaspar Pfister könnten die Eigenanteile für Bewohner um bis zu 1.000 Euro monatlich sinken. Doch eine bundesweite politische Entscheidung steht noch aus – obwohl Modellprojekte seit rund zehn Jahren laufen.

Was Angehörige und Immobilienbesitzer wissen müssen

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Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro Jahresbrutto. Erst darüber können Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden. Geschützt sind ein Schonvermögen sowie das Eigenheim des Ehepartners.

Das Vermögen der pflegebedürftigen Person selbst muss jedoch nahezu vollständig aufgebraucht werden, bevor Sozialhilfe greift. Dazu gehört auch Immobilienbesitz. Falls ein Verkauf nicht sofort möglich ist, kann das Sozialamt ein Darlehen gewähren, das durch eine Grundschuld abgesichert wird.

Für das Jahr 2028 ist eine Dynamisierung der Leistungen geplant. Sie orientiert sich an der Kerninflation und der Lohnentwicklung. Schätzungen zufolge könnten die Leistungen um 7,8 bis 11,4 Prozent steigen – beim Pflegegeld der Stufe 5 bedeutet das eine Erhöhung von 990 Euro auf bis zu 1.103 Euro.

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