Pfändungsschutz: Grundfreibetrag auf 1.590 Euro ab Juli 2026
Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 05:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Finanzinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestehende Girokonten auf Antrag der Kunden in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu überführen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn das betroffene Konto zum Zeitpunkt des Antrags im Minus geführt wird. Branchenberichten zufolge müssen Banken die Umwandlung innerhalb kurzer Fristen und ohne Zusatzkosten ermöglichen.
In der Bankenpraxis gewinnt die Umwandlung von Girokonten in Pfändungsschutzkonten an Bedeutung. Ein wesentlicher Aspekt der aktuellen Regelungen ist, dass Kreditinstitute den Antrag auf Umwandlung nicht mit Verweis auf einen bestehenden Dispositionskredit oder eine Kontoüberziehung ablehnen dürfen.
Das P-Konto dient dazu, Schuldnern trotz einer Pfändung ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. Dabei gilt die strikte Vorgabe, dass pro Person bundesweit nur ein einziges P-Konto geführt werden darf.
Fristen und digitale Antragswege
Für die technische und administrative Umsetzung der Umwandlung setzt der Gesetzgeber den Banken enge Grenzen. Sobald ein Kunde die Umstellung beantragt, muss das Institut diesen Vorgang innerhalb von vier Arbeitstagen vollständig vollziehen. Den Kunden stehen dabei verschiedene Kommunikationskanäle offen: Der Antrag kann wahlweise online, telefonisch oder direkt in einer Filiale vor Ort gestellt werden.
Die Umwandlung selbst muss für den Kontoinhaber kostenlos erfolgen. Die Erhebung spezieller Gebühren für den Umstellungsprozess oder die Festlegung höherer Kontoführungsgebühren allein aufgrund des P-Konto-Status ist unzulässig.
Sollten Institute die Umwandlung verweigern, raten Fachleute den betroffenen Verbrauchern dazu, ausdrücklich auf ihren Rechtsanspruch zu bestehen. In strittigen Fällen wird empfohlen, Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale oder einer anerkannten Schuldnerberatung zu suchen.
Anpassung der Freibeträge und gesetzliche Grundlagen
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Pfändungsschutzkonten neue finanzielle Rahmenbedingungen. Der gesetzliche Grundfreibetrag wurde auf 1.590 Euro monatlich festgesetzt. Dieser Wert resultiert aus einer Aufrundung des Betrags von 1.587,40 Euro gemäß § 850c ZPO und behält seine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2027.
Wer sein Konto in ein P-Konto umwandeln möchte, hat klare Rechte: Die Bank muss innerhalb von vier Arbeitstagen handeln – auch wenn das Konto überzogen ist. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie den Antrag richtig stellen und den neuen Freibetrag von 1.590 Euro optimal nutzen. Jetzt kostenlosen P-Konto-Leitfaden anfordern
Über den Grundfreibetrag hinaus können zusätzliche Beträge geschützt werden, sofern der Kontoinhaber Unterhaltspflichten nachkommt. Die Erhöhungen belaufen sich auf 597 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person sowie weitere 333 Euro für jede zusätzliche Person.
Diese Freibeträge sind individuell anpassbar, sofern entsprechende Nachweise erbracht werden. Im Falle einer bereits vorliegenden Pfändung gewährt der Gesetzgeber den Betroffenen eine Frist von vier Wochen nach dem Beschluss, um die Einrichtung eines P-Kontos zu veranlassen und so den Schutz des Guthabens rückwirkend sicherzustellen.
Besonderheiten bei Gemeinschaftskonten und Basiskonten
Eine direkte Umwandlung von Gemeinschaftskonten in ein P-Konto ist rechtlich nicht vorgesehen. In solchen Fällen muss das gemeinsame Konto zunächst aufgelöst werden, bevor ein Einzeldasein als Pfändungsschutzkonto begründet werden kann.
Für Personen, die über kein reguläres Girokonto verfügen – wie etwa Obdachlose oder Asylsuchende – stellt das sogenannte Basiskonto eine Alternative dar, welches ebenfalls mit einem Pfändungsschutz ausgestattet werden kann.
Juristen und Schuldnerberater weisen zudem auf häufige Versäumnisse im Umgang mit dem P-Konto hin. So führt die Einrichtung des Kontos allein nicht zur Tilgung bestehender Schulden.
Kindergeld und andere Sozialleistungen sind auf dem P-Konto nicht automatisch geschützt – das führt oft zu bösen Überraschungen. Erfahren Sie, wie Sie Zusatzbeträge korrekt beantragen und typische Fehler vermeiden. Freibetrag jetzt richtig sichern – Leitfaden anfordern
Ein kritischer Punkt bleibt der Schutz von Sozialleistungen: Beispielsweise ist Kindergeld auf einem P-Konto nicht automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, sofern kein gesonderter Nachweis erbracht oder der Freibetrag nicht entsprechend angepasst wurde.
Auch bei Zahlungseingängen am Monatsende sollten Verbraucher die Buchungszeiten genau prüfen, um den monatlichen Freibetrag optimal zu nutzen. Zudem wird davor gewarnt, mehrere P-Konten gleichzeitig zu führen, da dies gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
