PayPal-Kartellklage: US-Gericht weist Gebührenstreit endgültig ab
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 15:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein US-Bundesgericht hat eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen den Zahlungsdienstleister PayPal am 12. August 2026 endgültig abgewiesen. US-Bezirksrichter Jeffrey S. White wies das Verfahren unter dem Namen Sabol gegen PayPal (Nr. 4:23-cv-05100) mit Präjudiz ab. Damit ist der Versuch der Kläger, das Gebührenmodell des Unternehmens juristisch zu Fall zu bringen, im dritten Anlauf gescheitert.
Fehlender Nachweis einer direkten Verletzung
In seiner Urteilsbegründung stellte Richter White fest, dass den Klägern das notwendige rechtliche Standing für eine Kartellklage fehle. Demnach sei es den Beteiligten nicht gelungen, eine direkte Verletzung ihrer Rechte durch die Geschäftspraktiken von PayPal nachzuweisen. Das Gericht befand, dass die angeführten Beeinträchtigungen zu indirekt seien, um die strengen Anforderungen an eine kartellrechtliche Schadensersatzklage zu erfüllen.
Zudem sah das Gericht die Behauptungen bezüglich der Marktmacht und eines daraus resultierenden Kartellschadens als nicht ausreichend belegt an. Die Kläger hatten in ihrer Argumentation angeführt, dass sogenannte Anti-Steering-Regeln von PayPal die Preise künstlich in die Höhe getrieben hätten.
Diese Regeln untersagen es Händlern üblicherweise, Kunden zu günstigeren Zahlungsmethoden zu lenken oder Rabatte für die Nutzung alternativer Dienste anzubieten.
Marktkennzahlen und Gebührenstrukturen
Im Rahmen des Verfahrens wurden Details zur Marktposition des Unternehmens angeführt. Demnach hält PayPal einen Anteil von zirka 42 % an den Checkout-Transaktionen in den Vereinigten Staaten. Die dabei erhobenen Gebühren belaufen sich auf ungefähr 3,5 %. Die Klägerseite vertrat die Ansicht, dass diese Gebührenstruktur aufgrund der Marktmacht und der restriktiven Händlerregeln inflationsfördernd wirke.
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Richter White folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er entschied, dass die behaupteten Auswirkungen auf die Endpreise nicht unmittelbar auf das Verhalten von PayPal zurückzuführen seien. Durch die Abweisung mit Präjudiz wird es den Klägern verwehrt, die Klage in dieser Angelegenheit erneut zu ändern oder in gleicher Sache auf Bundesebene vorzugehen.
Folgen für künftige Rechtsstreitigkeiten
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die rechtliche Bewertung von Plattformgebühren. Mit der Entscheidung vom 12. August 2026 wird privaten Parteien faktisch die Möglichkeit genommen, die Preisgestaltung und Händlerrichtlinien von Zahlungsplattformen in diesem spezifischen Kontext gerichtlich anzufechten.
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Laut Gerichtsunterlagen obliegt die Verfolgung potenzieller wettbewerbswidriger Praktiken in diesem Bereich damit primär staatlichen Regulierungsbehörden.
Während die bundesstaatlichen Klagepunkte mit Präjudiz abgewiesen wurden, erfolgte die Abweisung der Klagen auf Ebene der Einzelstaaten ohne Präjudiz. Dennoch gilt das Verfahren auf Bundesebene als beendet.
PayPal erwirkte am 13. August 2026 die formale Bestätigung der Abweisung der bundesstaatlichen Kartellklage zu den Händlerregeln. Damit ist das juristische Kapitel um die Vorwürfe der unzulässigen Preissteuerung durch das Unternehmen vorerst geschlossen.
