Patientensteuerung: KBV warnt vor Chaos durch 90 verschiedene Apps
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 01:20 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die gematik hat am 25. Juli 2026 eine positive Bilanz zum Stand der digitalen Transformation im deutschen Gesundheitswesen gezogen. Demnach seien digitale Anwendungen mittlerweile fest in der medizinischen Versorgung verankert. Parallel zu dieser Entwicklung treibt die Organisation den Funktionsumfang zentraler Anwendungen voran, während standespolitische Diskussionen über die künftige Ausgestaltung der Patientensteuerung an Schärfe gewinnen.
Ausbau der elektronischen Patientenakte und Medikationspläne
Ein wesentlicher Baustein dieser Verankerung ist die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Seit dem 24. Juli 2026 verfügt die ePA-App über eine neue Push-Funktion. Diese informiert Nutzer unmittelbar über den Eingang neuer Dokumente. Der entsprechende Rollout des Updates durch die Krankenkassen läuft bereits seit Anfang Juli.
Zusätzlich startete Mitte Juli in ausgewählten Modellregionen der schrittweise Rollout des elektronischen Medikationsplans (eMP). Dieses Instrument soll die Arzneimittelsicherheit erhöhen, indem Medikationsdaten digital verfügbar gemacht werden. Diese technischen Fortschritte flankieren die gesetzlichen Ziele des GeDIG-Gesetzes. Das Bundeskabinett sieht die ePA als zentrale Plattform vor, die ab 2027 eine Volltextsuche und ab Mitte 2027 einen digitalen Impfpass beinhalten soll. Die Bundesregierung rechnet durch diese Maßnahmen mit jährlichen Einsparungen in Höhe von 445 Millionen Euro.
Kritik an Plänen zur Patientensteuerung via Kassen-Apps
Trotz des technischen Fortschritts äußert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) deutliche Bedenken hinsichtlich der politischen Strategie. KBV-Chef Andreas Gassen kritisierte am 25. Juli 2026 die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken, die Patientensteuerung über individuelle Apps der Krankenkassen zu organisieren. Gassen bezeichnete dieses Vorhaben als absolut disruptiv und warnte vor einem drohenden Chaos, sollte die Steuerung über bis zu 90 verschiedene Anwendungen verteilt werden.
Statt einer Fragmentierung schlägt die KBV eine einheitliche Plattform vor. Diese solle auf der bestehenden Struktur der Nummer 116117 basieren und eine digitale Ersteinschätzung integrieren. Gassen plädierte zudem für eine verbindliche Patientensteuerung. Er sprach sich für eine Einschränkung der freien Facharztwahl aus und forderte entweder eine Steuerung durch Hausärzte oder eine verpflichtende digitale Ersteinschätzung. Für Facharztbesuche ohne vorherigen Termin solle nach Vorstellungen der KBV zudem eine Zuzahlung fällig werden.
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Pilotprojekte für das E-Rezept und Telemedizin in Apotheken
In der praktischen Anwendung werden derzeit neue Standards für Hilfsmittel erprobt. Sieben Krankenkassen, darunter die AOK Bayern, Barmer, DAK und die Techniker Krankenkasse, haben am 24. Juli 2026 ein Pilotprojekt zur eVerordnung in den Regionen München und Ingolstadt ausgeweitet. Versicherte können Verordnungen für fast alle Hilfsmittel – ausgenommen Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmittel – per App erhalten. Ziel ist es, eine praxistaugliche Vorlage für die spätere gesetzliche Einführung zu schaffen.
Auch in den Apotheken hat sich das digitale Angebot erweitert. Seit dem 1. Juli 2026 bieten Apotheken die sogenannte Assisted Telemedicine (aTM) an. Diese umfasst Video-Sprechstunden und strukturierte Ersteinschätzungen. Die Vergütung für diese Leistungen beträgt im Zeitraum 2026/27 zunächst 30 Euro und soll bis 2029 auf 21,50 Euro sinken. Die Abrechnung erfolgt aktuell noch in Papierform, eine umstellung auf elektronische Verfahren ist vorgesehen.
Vernetzung der Pflege und telemedizinische Perspektiven
Die Digitalisierung umfasst auch den Pflegesektor. Bereits seit Juli 2025 sind ambulante Pflegedienste zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Ab Dezember 2026 wird die Abrechnung in diesem Bereich ausschließlich digital erfolgen. In diesem Zusammenhang weist die gematik auf die Notwendigkeit zertifizierter Hardware und einer strikten Zugangsverwaltung hin, da die Vernetzung auch die Anforderungen an die Cybersicherheit und die Haftung nach DSGVO erhöht.
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Parallel dazu fordert der BVMed in einem aktuellen Positionspapier Verbesserungen für das Telemonitoring. Der Verband setzt sich für einen eigenständigen Erstattungsweg ein, da Telemonitoring bisher primär für Patienten mit Herzinsuffizienz vorgesehen ist. Zu den Vorschlägen gehören eine Erweiterung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie ein Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), um den Koalitionsvertrag zur Verbesserung der telemedizinischen Überwachung umzusetzen.
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