Passkey-Lücke: 74% trauen ihren Passwörtern, nur 32% nutzen Alternativen
04.06.2026 - 07:40:32 | boerse-global.de
Das Amtsgericht Bernau hat klargestellt: Wer auf Verkaufsplattformen seine IBAN oder Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und anschließend Zahlungen in der Banking-App bestätigt, kann nicht auf Entschädigung durch die Hausratversicherung hoffen. Selbst spezielle Cyber-Schutzklauseln greifen in solchen Fällen nicht.
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IBAN ist kein vertrauliches Zugangsdatum
Im verhandelten Fall (Az. 10 C 212/25) verlangte eine Klägerin fast 2.000 Euro von ihrer Hausratversicherung. Sie war auf der Plattform Vinted Opfer eines Betrugs geworden und hatte ihre IBAN sowie Kreditkartendaten im Chat weitergegeben. Das Gericht wies die Klage ab: Die IBAN sei kein vertrauliches Zugangsdatum im Sinne der Versicherungsbedingungen. Zudem habe die Klägerin die finale Zahlungsfreigabe selbst in ihrer Banking-App vorgenommen – der Schaden entstand nicht durch das bloße Abgreifen von Daten durch Dritte.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt: Die Phishing-Klauseln in Cyber-Policen sind oft sehr eng gefasst. Sie beziehen sich meist nur auf den Diebstahl von Daten durch gefälschte E-Mails. Betrugsmaschen über Chat-Funktionen oder soziale Netzwerke fallen häufig nicht unter den vertraglichen Schutz.
Banken haften strenger – Deepfakes als neues Risiko
Anders sieht es bei der Haftung der Banken aus. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied Mitte April (Az. 8 U 682/24): Ein Kreditinstitut muss einem Kunden über 56.000 Euro erstatten, die nach einem Phishing-Angriff per Echtzeitüberweisung ins Ausland gingen. Ein Sachverständigengutachten hatte den Kunden entlastet – grobe Fahrlässigkeit war nicht nachweisbar.
Neben klassischem Phishing rücken Deepfakes in den Fokus von Cyber-Policen. Private Versicherungen können bei der Löschung rechtswidriger Inhalte helfen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt sind und ein nachweisbarer Schaden vorliegt. Allerdings gibt es oft Einschränkungen bei der Anzahl der Löschversuche oder finanzielle Obergrenzen.
Sicherheitslücke zwischen Wissen und Handeln
Das Risiko für Verbraucher bleibt hoch. Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag des Verbands eco unter 2.134 Befragten zeigt eine gefährliche Diskrepanz: 74 Prozent halten ihre Passwörter für sicher – doch nur 32 Prozent nutzen Passkeys und lediglich 25 Prozent eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Experten des Hasso-Plattner-Instituts und von eco raten dringend, diese Sicherheitsfeatures zu aktivieren.
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Die Betrugsmaschen werden immer professioneller. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor gefälschten Sicherheitsmitteilungen im Namen der DKB. Die Polizei in Offenburg meldete zudem einen Fall von Cybertrading-Betrug: Ein Mann verlor zwischen März und Juni dieses Jahres über 200.000 Euro. Der Kontakt entstand über eine Dating-Plattform – ein weiteres Beispiel für die Verlagerung von Betrugsaktivitäten in den Bereich sozialer Interaktion.
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