Organspende: 254 Abgeordnete wollen Erwachsene automatisch zu Spendern machen
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 05:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit mehreren Vorlagen zur Organspende befasst. Im Zentrum steht ein fraktionsübergreifender Entwurf, der eine sogenannte Widerspruchsregelung vorsieht: Erwachsene würden demnach automatisch als Organspender gelten, sofern sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen haben.
Bislang gilt in Deutschland die Zustimmungslösung, nach der eine ausdrückliche Einwilligung notwendig ist. Die Debatte wird als Gewissensfrage ohne Fraktionsdisziplin geführt, im Anschluss werden die Vorlagen an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Breite Unterstützung, aber auch Widerstand
Der Pro-Entwurf wird von 254 Abgeordneten getragen, darunter Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Ein Contra-Antrag mit 58 Unterzeichnenden aus Union, SPD, Grünen und Linken stellt sich dagegen. Der Bundestag zählt insgesamt 630 Abgeordnete. Neben dem Abgeordnetenentwurf liegen zusätzlich ein Gesetzentwurf des Bundesrates für eine Widerspruchsregelung sowie der ablehnende Antrag vor.
Der CSU-Abgeordnete Pilsinger lehnte die Neuregelung mit dem Argument ab, Schweigen dürfe keine Zustimmung sein. Eine zweite Abgeordnetengruppe spricht sich ebenfalls gegen die Widerspruchsregelung aus und plädiert stattdessen für bessere Aufklärung.
Vorgesehen ist, dass ein Widerspruch künftig über das Organspende-Register oder einen Widerspruchsausweis dokumentiert werden kann. Begleitend sollen eine landesweite Aufklärungskampagne sowie ein persönlicher Brief an jeden Volljährigen kommen. Es handelt sich bereits um den dritten parlamentarischen Anlauf für eine Neuregelung: 2020 scheiterte ein entsprechender Vorstoß im Bundestag, 2025 kam es wegen der vorgezogenen Wahl gar nicht erst zur Abstimmung.
Zahlen zur Ausgangslage
Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation gab es 2025 insgesamt 985 postmortale Organspender – der höchste Stand seit 2012. Dennoch standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen auf der Warteliste, während insgesamt 3.020 Organe aus postmortalen Spenden entnommen und transplantiert wurden.
Im internationalen Vergleich lag Deutschland 2025 bei 11,8 Organspendern je Million Einwohner, während Spanien 2024 einen Wert von über 48 je Million erreichte.
Österreich verzeichnete 2025 ein Plus von 15 Prozent bei den Transplantationen gegenüber dem Vorjahr. Demnach stirbt in Deutschland viermal täglich ein Mensch auf der Warteliste, jeder siebte Wartende verstirbt, bevor ein passendes Organ verfügbar ist.
Das seit März 2024 bestehende Organspende-Register, das ab 16 Jahren genutzt werden kann, verzeichnet laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte knapp 633.000 Erklärungen, davon 82 Prozent uneingeschränkte Zustimmung und 8,7 Prozent Widerspruch. Damit sind weniger als ein Prozent der über 80 Millionen Einwohner eingetragen – obwohl rund 75 bis 80 Prozent der Bevölkerung der Organspende laut Erhebungen grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Der Bundestag berät über einen fraktionsübergreifenden Entwurf: Erwachsene sollen künftig automatisch als Organspender gelten, sofern sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen haben. Ob und wann das kommt, ist offen — Ihre eigene Entscheidung können Sie trotzdem schon heute festhalten. Wie Sie im Register oder per Ausweis klar dokumentieren, was Sie wollen, zeigt dieser kostenlose Leitfaden Schritt für Schritt. Leitfaden jetzt kostenlos anfordern
Mediziner fordern strukturelle Verbesserungen
Ärztliche Direktorinnen und Direktoren sowie Transplantationsbeauftragte mehrerer nordrhein-westfälischer Universitätskliniken haben sich in gemeinsamen Positionspapieren für die erweiterte Widerspruchsregelung ausgesprochen, darunter die Uniklinik Köln mit ihrem Ärztlichen Direktor Edgar Schömig und dem Transplantationsbeauftragten Dirk Schedler. Sie betonen zugleich, eine Gesetzesänderung allein reiche nicht aus – nötig seien leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichend Personal.
Prof. Angelika Eggert, Ärztliche Direktorin der Universitätsmedizin Essen, nennt konkret freigestellte Transplantationsbeauftragte, eine auskömmliche Refinanzierung der Entnahmekrankenhäuser, ausreichende Intensivkapazitäten, dauerhafte Informationsarbeit und eine durchgehende Hirntoddiagnostik als notwendige Voraussetzungen.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten verweist auf die Dringlichkeit bei bestimmten Krankheitsbildern: Bei akutem Leberversagen im Stadium IV versterben ohne Transplantation rund 80 bis 90 Prozent der Betroffenen.
Selbst bei priorisierter Höchstdringlichkeits-Listung dauert es im Durchschnitt rund 72 Stunden bis zum passenden Organ – etwa 30 Prozent der Erkrankten überleben diese Wartezeit nicht. Die Fachgesellschaft weist darauf hin, dass in Deutschland 20 Prozent der Patienten auf der Warteliste sterben, rund 5 Prozentpunkte mehr als in Eurotransplant-Ländern mit Widerspruchsregelung.
Kirchen und Sozialverband mit unterschiedlichen Positionen
Katholische und evangelische Kirche sprachen sich vor der ersten Beratung gegen die Widerspruchslösung aus und plädierten stattdessen für regelmäßige Abfragen bei Behörden. Sie unterstützen den Antrag einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar und Kirsten Kappert-Gonther.
Die Kirchen verweisen darauf, dass nach geltendem Recht Zustimmung erforderlich ist und bei fehlender dokumentierter Entscheidung Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden.
Laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 stehen 85 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Aus Sicht der Kirchen ist wissenschaftlich nicht eindeutig belegt, dass ein Wechsel zur Widerspruchsregelung tatsächlich zu mehr Organspenden führt.
Rund 8.200 Menschen standen Ende 2025 auf der Warteliste, jeder siebte Wartende stirbt, bevor ein passendes Organ verfügbar ist. Wer sich mit dem Thema befasst, stößt schnell auf die Frage: Was passiert eigentlich, wenn ich mich nie erkläre? Der kostenlose Leitfaden ordnet die geplante Widerspruchsregelung ein und hilft Ihnen, Ihre eigene Haltung schriftlich festzuhalten — für Sie und für Ihre Angehörigen. 5 Fakten zur Widerspruchsregelung ansehen
Der Sozialverband Deutschland begrüßte dagegen die parlamentarische Initiative. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, die Zahl der Organspenden sei zuletzt zwar angestiegen, aber bei Weitem nicht ausreichend – noch immer warteten Tausende auf ein lebensrettendes Organ. Sie forderte umfassendere Aufklärung und eine respektvollere gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
Mit der Überweisung an den Gesundheitsausschuss beginnt nun die parlamentarische Detailberatung über die konkurrierenden Vorlagen.
