Open-Source-Recht: Behörden dürfen Linux in Ausschreibungen verlangen
Veröffentlicht am: 17.07.2026 um 02:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein neues Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags schafft Klarheit: Behörden dürfen Open-Source-Software in Ausschreibungen vorschreiben. Die am 16. Juli 2026 veröffentlichte Analyse kommt zu dem Schluss, dass solche Vorgaben nicht nur rechtlich zulässig sind, sondern oft strategisch notwendig – zur Sicherung der digitalen Souveränität und zur Vermeidung von Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern.
Ende der Herstellerabhängigkeit
Das Gutachten bestätigt, dass die gezielte Beschaffung von Open-Source-Lösungen mit dem geltenden Vergaberecht vereinbar ist. Besonders wenn es um IT-Sicherheit, Interoperabilität und die Möglichkeit zur eigenständigen Software-Weiterentwicklung geht, sei der Einsatz offener Systeme geboten. Die Experten stützen sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar 2025, das sich mit dem Problem des sogenannten „Vendor Lock-in" befasste. Damals stellten die Richter klar: Behörden dürfen selbstgeschaffene Abhängigkeiten von proprietären Anbietern nicht als Rechtfertigung für eine Direktvergabe ohne Ausschreibung nutzen.
Für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte könne der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sogar eine Bevorzugung von Open-Source-Software verlangen, so die Bundestagsexperten. Die Open Source Business Alliance (OSBA) begrüßte die Ergebnisse: Die Rechtsgrundlage für Open-Source-Vorgaben in Ausschreibungen sei nun „so solide wie möglich". Das Gutachten gebe Verwaltungsmitarbeitern die rechtliche Sicherheit, die ihnen zuvor fehlte.
Länder und EU treiben Wandel voran
Das Gutachten kommt zu einem Zeitpunkt, an dem mehrere Bundesländer und europäische Initiativen den Abschied von proprietären Systemen beschleunigen. Mecklenburg-Vorpommern kündigte am 15. Juli 2026 an, schrittweise auf Nextcloud umzustellen und damit die bestehende Microsoft-Infrastruktur zu ersetzen. Das Land folgt damit dem Vorbild Schleswig-Holsteins.
Auf europäischer Ebene startete am 1. Juli 2026 die Initiative „EuroCommons". Unterstützt wird sie von der Caisse des Dépôts und dem 18 Milliarden Euro schweren Programm „Horizon Numérique 2030". Rund 300 europäische Organisationen haben sich verpflichtet, gemeinsam die digitale Abhängigkeit von nicht-europäischen Anbietern zu reduzieren. Konkrete Migrationsfahrpläne sollen den Weg weisen.
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Diese Entwicklungen fügen sich nahtlos in das „Tech Sovereignty Package" der Europäischen Union ein, das am 3. Juni 2026 veröffentlicht wurde. Kernstück ist der Cloud and Data Act (CADA), der ein vierstufiges Souveränitätsmodell vorschlägt. Zwar ermutigt das Gesetz bislang eher zur Open-Source-Nutzung, als sie vorzuschreiben. Doch bereits auf der zweiten Stufe ist ein „Software Bill of Materials" (SBOM) vorgeschrieben – eine transparente Auflistung aller Softwarekomponenten. Ein Bündnis europäischer Open-Source-Unternehmen, darunter SUSE und Univention, fordert in einem offenen Brief jedoch ein verbindlicheres „Open Source First"-Prinzip für die öffentliche Beschaffung in der gesamten EU.
KI und Verteidigung als Treiber
Der Wandel hin zu offenen Standards wird auch durch den Bedarf an schneller Modernisierung und besserer Integration neuer Technologien vorangetrieben. In Nordamerika schlossen die kanadischen Provinzen Alberta und Quebec am 14. Juli 2026 einen Fünfjahresvertrag zum Wissensaustausch. Im Fokus: der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Sanierung von Verwaltungssoftware. Alberta berichtete, mit automatisierten Tools 466 Millionen Codezeilen in 20 Stunden geprüft zu haben – eine Aufgabe, die manuell über sechs Jahre gedauert hätte. Die Kosten für die Neuerstellung eines jahrzehntealten Portals seien um 95 Prozent gesunken.
Auch die Bundeswehr reformiert ihre Beschaffungsregeln. Eine Arbeitsgruppe im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Änderung des Preisrechts vorlegen. Ziel ist es, Defense-Tech-Startups den Markteintritt zu erleichtern und die Bewertung von Software und KI zu verbessern. Ein neuer Ausschuss prüft zudem offene Schnittstellen in Beschaffungsprojekten, damit unbemannte Systeme verschiedener Hersteller leichter integriert werden können.
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Markt für souveräne Infrastruktur wächst
Marktforscher beobachten einen deutlichen Anstieg der Investitionen in souveräne Infrastruktur. Analysten von Gartner erwarten, dass die europäischen Ausgaben für Sovereign Cloud Infrastructure as a Service (IaaS) im Jahr 2026 um 83 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen werden.
Doch die praktische Umsetzung hakt noch. Verzögerungen bei Rechenzentrumsprojekten in Babenhausen zeigen, dass langwierige Genehmigungsverfahren und neue Umweltauflagen wie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom Juli 2026 die digitale Wende ausbremsen können. Das Bundestagsgutachten liefert zwar den rechtlichen Rahmen für „Open Source First". Der praktische Umbau bleibt jedoch eine komplexe Aufgabe aus regionaler Umsetzung, internationaler Zusammenarbeit und wachsenden Infrastrukturanforderungen.
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