Online-Only-Anträge: 16 Millionen Menschen von Diensten ausgeschlossen
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
**Die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsabläufe stößt zunehmend auf rechtlichen und gesellschaftlichen Widerstand. Anfang des Jahres erhob Herbert Striegl, Landespräsident des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), Beschwerde gegen das ausschließlich digitale Antragsverfahren beim sogenannten „Geräte-Retterbonus“.
Die Kritik richtet sich gegen eine systematische Benachteiligung von Personengruppen, die keinen Zugang zu digitalen Schnittstellen haben oder diese nicht bedienen können.**
Rechtliche Bedenken gegen rein digitale Antragsverfahren
Im Kern der Beschwerde von Herbert Striegl steht der Vorwurf der Diskriminierung älterer Menschen. Durch die Beschränkung auf einen „Online-Only“-Antrag sieht der PVÖ-Landespräsident Verstöße gegen fundamentale Rechtsprinzipien, darunter den Gleichheitssatz sowie das E-Government-Gesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz. Er forderte die Bereitstellung analoger Alternativen, um sicherzustellen, dass staatliche Förderungen für alle Bürger gleichermaßen zugänglich bleiben.
Diese Problematik ist kein isoliertes Phänomen. Aktuelle Daten aus Frankreich unterstreichen das Ausmaß der digitalen Exklusion. Ein Ende August veröffentlichter Leitfaden der Organisationen Emmaüs Connect und DINUM zeigt auf, dass dort rund 16 Millionen Menschen von Online-Diensten ausgeschlossen sind.
Demnach haben 51 Prozent der Nutzer Schwierigkeiten bei der Bewältigung administrativer Aufgaben im Internet. Die Autoren fordern daher kontinuierliche Tests der Systeme mit vulnerablen Gruppen, um Barrieren abzubauen.
Widerstand gegen den Wegfall analoger Kommunikationswege
Auch in den USA formiert sich breiter Widerstand gegen Bestrebungen, physische Dokumente und analoge Zugänge vollständig durch digitale Lösungen zu ersetzen.
Eine Koalition aus 79 Organisationen fordert derzeit das Office of Management and Budget (OMB) auf, ein neues Formular des Wohnungsbauministeriums (HUD) abzulehnen. Das Ministerium plant, sieben übersetzte Versionen des Beschwerdeformulars HUD-903 zu streichen und Eingaben künftig nur noch auf Englisch zu akzeptieren.
Betroffen wären unter anderem Fassungen in Spanisch, Chinesisch und Arabisch. Experten weisen darauf hin, dass 8,6 Prozent der US-Bevölkerung Englisch weniger als „sehr gut“ sprechen, weshalb die Maßnahme gegen den Fair Housing Act verstoßen könnte.
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Parallel dazu lehnt die Gruppe „Americans for Paper Access“ einen Vorschlag der US-Börsenaufsicht SEC ab, den elektronischen Versand von Finanzdokumenten als Standard einzuführen. Die Gruppe warnt, dass eine Umstellung auf E-Mail-Zustellung für Kontoauszüge und Fondsunterlagen Senioren, Geringverdiener und Menschen mit Behinderungen benachteiligen würde und zudem die Betrugsrisiken erhöhe.
Infrastrukturelle Hürden und mangelnde Barrierefreiheit
Die technische Umsetzung digitaler Angebote erweist sich oft als fehlerhaft oder für bestimmte Personengruppen unüberwindbar. In Indien berichten Wahlhelfer im Bundesstaat Karnataka von erheblichen Hürden: Wähler ohne eine mit dem Aadhaar-System verknüpfte Mobilfunknummer können bestimmte Anträge nicht über die offizielle App einreichen.
Obwohl die nationale Wahlkommission betont, dass Aadhaar nicht obligatorisch sei, bietet die Anwendung keine Alternative. In der Folge wurden bei einer Revision über 1,07 Crore Namen ausgeschlossen.
In Indonesien zeigen sich ähnliche Barrieren, wo blinde Bürger in Lombok Timur Schwierigkeiten haben, sich in einer Sozialhilfe-App zu registrieren, da diese eine biometrische Gesichtserkennung voraussetzt. In Bangladesch verdeutlicht eine Studie des Centre for Policy Dialogue (CPD) den prekären Zustand der digitalen Infrastruktur.
Lokale Institutionen erreichten im E-Governance-Index lediglich 38,9 von 100 Punkten. Die Untersuchung ergab, dass 44 Prozent der vorhandenen Computer defekt sind und 97 Prozent der Einrichtungen über keine Notstromversorgung verfügen.
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Rechtliche Konsequenzen für Behörden und Institutionen
Die mangelnde Berücksichtigung nicht-digitaler Bedürfnisse führt zunehmend zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. In Philadelphia verklagten sieben Familien einen Schulbezirk, da dieser keine Opt-out-Option für die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht anbietet. Die Eltern fordern das Recht auf analoge Alternativen für ihre Kinder ein.
Gleichzeitig verschärfen Aufsichtsbehörden die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Ein Bericht der National Association of State Chief Information Officers (NASCIO) zeigt zwar, dass die meisten US-Bundesstaaten bereits teilweise konform mit neuen Vorschriften des Justizministeriums sind.
Dennoch gaben 51 Prozent der Staaten an, nur über begrenzte Kapazitäten zu verfügen, um bestehende Mängel bis zu den gesetzlichen Fristen in den Jahren 2027 und 2028 vollständig zu beheben.
