Office, Teams

Office ohne Teams: Microsoft weitet Angebot freiwillig auf Großbritannien aus

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 14:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Microsofts freiwilliges Office-Angebot ohne Teams gilt auch in Großbritannien; die CMA prüft mögliche Wettbewerbsauflagen und konsultiert bis November.
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Nach entsprechenden Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission weitet Microsoft das Angebot, Office ohne die Kommunikationssoftware Teams zu erwerben, als freiwillige Maßnahme auch auf Kunden im Vereinigten Königreich aus. Während der Softwarekonzern diese Änderungen auf freiwilliger Basis global ausrollte, gelten spezifische Zusatzgarantien weiterhin ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Britische Aufsicht verweist auf fehlende rechtliche Bindung

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA ging in einer Roadmap vom 16. Oktober 2026 auf den Schritt ein. In dem Dokument stellt die Behörde fest, dass die Verpflichtungen gegenüber der EU-Kommission bezüglich Teams im Vereinigten Königreich formal nicht gelten. Kunden in Großbritannien haben zwar die Möglichkeit, die entbündelte Produktvariante zu erwerben, können die getroffenen Zusagen jedoch nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen.

Zudem ergab eine von der CMA herangezogene Kundenbefragung des Marktforschungsinstituts Jigsaw vom 28. September 2026, dass seit der Einführung der Änderungen keine signifikante Abwanderung von Kunden von Teams hin zu Konkurrenzprodukten festzustellen sei.

Die CMA identifiziert dabei das sogenannte Suite-Lock-in als Kernproblem: Enge Integrationen, voreingestellte Konfigurationen und Produktbündel erschwerten es den Anwendern, einzelne Werkzeuge auszutauschen.

Möglicher Status mit strategischer Marktbedeutung

Am 16. Oktober 2026 schlug die CMA zudem vor, Microsoft als Unternehmen mit strategischem Marktstatus (SMS) innerhalb des britischen Ökosystems für Unternehmenssoftware einzustufen. Die Konsultation zu diesem Entwurf läuft bis zum 13. November 2026 um 17 Uhr. Die gesetzliche Frist für die finale Entscheidung im Verfahren ist auf den 13. Februar 2027 festgelegt.

Die SMS-Überprüfung der Wettbewerbsbehörde erstreckt sich auf fünf Kernbereiche:
- PC-Betriebssysteme
- Produktivitätssuiten
- Sicherheitssoftware
- Server-Betriebssysteme
- Relationale Datenbanken

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Laut der 179 Seiten umfassenden Entscheidungsvorlage nutzten im Jahr 2025 über eine Million britische Unternehmen sowie Organisationen des öffentlichen Sektors das Unternehmensangebot von Microsoft und gaben dabei über 7 Milliarden US-Dollar für die Produkte des Konzerns aus.

Die Behörde beziffert die Reichweite auf rund 20 Millionen monatliche Nutzer insgesamt, darunter 10 bis 20 Millionen zahlende monatliche Office-365-Nutzer, sowie 20 bis 30 Millionen Windows-10- und Windows-11-Geräte in Organisationen.

Die Einstufung als SMS-Unternehmen würde weder eine Geldstrafe noch ein Urteil über einen konkreten Regelverstoß oder ein sofortiges Verbot von Teams oder Copilot bedeuten.

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Diskussion über Schnittstellen und KI-Integration

Die Roadmap der CMA sieht vor, Nachweise hinsichtlich der freien Wahl von KI-Werkzeugen, des Wettbewerbs rund um den Microsoft-Assistenten Copilot sowie bezüglich der Bündelung von Sicherheitssoftware und der Cloud-Auswahl bei Lizenzen einzuholen.

Zu den von der Regulierungsbehörde erwogenen Optionen gehören unter anderem eine Parität von Schnittstellen (APIs) für konkurrierende KI-Systeme, eine prominentere Platzierung alternativer Lösungen, frei wählbare Voreinstellungen, Mindestfristen bei Schnittstellenänderungen, eine potenzielle Entbündelung von Copilot sowie Modifikationen bei Cloud-Lizenzen und gleichwertige Sicherheitsintegrationen.

Microsoft wies die vorläufige Einschätzung der Behörde zurück und erklärte, dass die Produkte des Unternehmens einschließlich Copilot offen und interoperabel gestaltet seien.

Drittanbieter von KI-Anwendungen erhielten über öffentliche Programmierschnittstellen im Wesentlichen einen gleichwertigen Zugriff. Diese Äquivalenz wird von Wettbewerbern allerdings bestritten. Bis zur endgültigen Entscheidung im Februar 2027 verbleibt den Marktteilnehmern nun Zeit zur Stellungnahme.

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