Social-Media-Verbot, Strafe

Österreich plant Social-Media-Verbot: Strafe bis 6% Jahresumsatz

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 19:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Österreich kündigt Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige an. Politische Abstimmung noch nicht abgeschlossen, Inkrafttreten ab 2027 geplant.

Österreich plant Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren
Ein Smartphone mit digitalem Interface steht im Fokus, symbolisch für die Regulierung sozialer Medien. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der österreichische Digitalisierungsstaatssekretär Pröll (ÖVP) hat den Abschluss der Verhandlungen über ein weitreichendes Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren bekannt gegeben. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, junge Nutzer vor den psychologischen Auswirkungen bestimmter Plattformfunktionen zu schützen. Trotz der Ankündigung aus dem Staatssekretariat deutet sich innerhalb der politischen Abstimmung noch Klärungsbedarf an: Die Neos widersprachen der Darstellung eines Verhandlungsabschlusses und erklärten, dass die interne Abstimmung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch andauere.

Fokus auf Plattformen und technologische Hürden

Im Zentrum des Gesetzesvorhabens steht das Verbot sogenannter süchtig machender Mechanismen. Staatssekretär Pröll konkretisierte in diesem Zusammenhang Funktionen wie das endlose Scrollen („infinite scrolling“), das insbesondere bei jüngeren Zielgruppen zu einer übermäßigen Nutzung führen könne. Von den neuen Regelungen sollen primär große soziale Netzwerke betroffen sein. Pröll nannte hierbei explizit Plattformen wie TikTok, Instagram, Facebook und YouTube. Messenger-Dienste wie WhatsApp sowie andere reine Kommunikationsanwendungen sind hingegen von den geplanten Verboten ausgenommen.

Ein wesentlicher Aspekt der Umsetzung ist die Altersverifikation. Um sicherzustellen, dass Nutzer unter 14 Jahren keinen Zugriff auf die entsprechenden Mechanismen erhalten, sieht der Entwurf den Einsatz zertifizierter Drittanbieter vor. Als technisches Beispiel nannte der Staatssekretär das System der ID Austria. Dabei legte er Wert auf die Feststellung, dass durch dieses Verfahren ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet bleibe. Die persönlichen Identitätsdaten der Nutzer würden demnach nicht an die Social-Media-Plattformen weitergegeben, sondern lediglich die Bestätigung des erreichten Mindestalters übermittelt.

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Sanktionen und politischer Zeitplan

Zur Durchsetzung der neuen Vorschriften sieht der Gesetzentwurf empfindliche Sanktionen vor. Die Aufsichtsbehörde KommAustria soll künftig befugt sein, bei Verstößen Strafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes der betroffenen Unternehmen zu verhängen. Mit diesem Strafmaß orientiert sich der nationale Entwurf an den Rahmenbedingungen internationaler Digitalregulierungen. Pröll betonte, dass er zwar eine einheitliche Lösung auf Ebene der Europäischen Union bevorzugen würde, angesichts der aktuellen Entwicklungen jedoch den nationalen Weg als notwendig erachte, um zeitnah Ergebnisse zu erzielen.

Flankiert wird das Vorhaben von Forderungen der Grünen. Die Abgeordnete Barbara Neßler unterstrich die Notwendigkeit eines grundrechtskonformen Gesetzes. Es müsse sichergestellt werden, dass die Maßnahmen Kinder wirksam schützen und nicht als reines PR-Projekt fungieren.

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Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der fertige Gesetzestext im Rahmen des Sommerministerrats am 27. Juli 2026 in Salzburg offiziell vorgestellt wird. Sollte das Gesetz den parlamentarischen Prozess wie geplant durchlaufen, wird mit einem Inkrafttreten der neuen Regelungen ab dem Jahr 2027 gerechnet. Damit würde Österreich eine Vorreiterrolle bei der strikten Regulierung von Algorithmen und Benutzeroberflächen für Minderjährige einnehmen.

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