Notfallreform: Zuzahlung für die Rettung steigt von 10 auf 15 Euro
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen der gesetzlichen Notfallreform forciert die Koalition aus Union und SPD eine stärkere Verbindlichkeit für niedergelassene Mediziner. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Gesetzesvorhaben sieht vor, die bestehenden Pflichten zur Terminmeldung für Vertragsärzte spürbar auszuweiten.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den Umfang der zu meldenden Termine im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen bis zum 1. März 2027 verbindlich festlegen. Die bisherige Vorgabe, lediglich freie Termine zu übermitteln, soll dabei ohne Übergangsregelung gestrichen werden.
Kritik an Eingriffen in die ärztliche Terminhoheit
Die Pläne stoßen bei Ärztevertretern auf deutliche Kritik. Der Vorsitzende des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands, Dirk Heinrich, bemängelte den Eingriff in die terminspezifische Selbstorganisation der Praxen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung verweigert ihre Unterstützung für das Vorhaben.
Während der Deutsche Hausärzteverband vor einem faktisch verpflichtenden Notdienst rund um die Uhr warnt, befürchtet die Deutsche Krankenhausgesellschaft ungedeckte finanzielle Mehrbelastungen für die Kliniken. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verteidigte die geplanten Maßnahmen hingegen.
Strukturwandel in den Notaufnahmen und Notfallzentren
Die Reform zielt auf eine grundlegende Entlastung der klinischen Notfallstrukturen. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes suchen jährlich rund 13 Millionen ambulante Notfallpatienten deutsche Krankenhäuser auf.
Wie prekär die Situation in vielen Einrichtungen ist, zeigte eine Erhebung der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin mit Stichtag zum 2. Juni: Damals meldeten 45 Prozent der befragten Krankenhäuser eine überlastete und 5,5 Prozent eine kritisch überlastete Notaufnahme. 60,6 Prozent gaben fehlende Betten auf den regulären Stationen als wesentliche Ursache an.
Um Hilfesuchende künftig gezielter zu steuern, soll die Rufnummer 116117 als zentrale Akutleitstelle mit einer standardisierten Ersteinschätzung etabliert werden. Für Patienten, die vor einem Aufsuchen der Klinik die Leitstelle kontaktieren, ist eine bevorzugte Einstufung in der Notaufnahme über eine sogenannte Fast Lane vorgesehen.
An den Krankenhäusern selbst sollen Hunderte Integrierte Notfallzentren entstehen, die klinische Notaufnahmen und kassenärztliche Notdienstpraxen unter einem Dach vereinen.
Die Abgabe von Arzneimitteln in diesen Zentren oder im aufsuchenden Notdienst wird dabei streng reguliert: Sie bleibt auf Fälle außerhalb ortsüblicher Apothekenöffnungszeiten oder an Wochenenden und Feiertagen beschränkt und ist auf die jeweils kleinste Packungsgröße limitiert.
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Finanzierungsfragen im Rettungswesen und der Arzneimittelversorgung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neuordnung des Rettungsdienstes, der künftig als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung geführt wird. Rettungskräfte dürfen Patienten damit regulär vor Ort versorgen, ohne zwingend einen Transport abrechnen zu müssen. Durch eine Vergütung bereits ab der Fahrt zum Einsatzort sollen Fehlsteuerungen verringert werden.
Die Koalition beabsichtigt, durch die Reform jährlich rund 1,2 Milliarden Euro einzusparen, nachdem die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Rettungswagen und Flugrettung im Zeitraum von 2023 bis 2025 um mehr als 20 Prozent gewachsen sind. Für Versicherte steigt die Zuzahlung bei der Notfallrettung von 10 auf 15 Euro.
Gegen drohende Finanzierungslücken formiert sich Widerstand bei den Einsatzkräften. Rund 150 Rettungskräfte demonstrierten vor dem Brandenburger Tor. Acht Hilfs- und Luftrettungsorganisationen – darunter die ADAC-Luftrettung, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutsche Feuerwehrverband, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die DRF Luftrettung, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst –, die nahezu 100 Prozent der Notfallversorgung in Deutschland sicherstellen, fordern verlässliche gesetzliche Finanzierungsregelungen sowie ein Stimmrecht in einem geplanten bundesweiten Fachgremium.
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Unterstützung erhalten sie vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Landkreistag. Kristin Schuhmann aus dem ASB-Bundesvorstand mahnte an, dass das Gesetz praxistauglich sein müsse und Fachkräfte wettbewerbsfähig bezahlt werden müssten.
Auch im parlamentarischen Raum werden weitergehende Festlegungen angemahnt. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen bezeichnete die Richtung der Reform als wichtigen Schritt, vermisste jedoch verbindliche Qualitätsstandards für die Ersteinschätzung sowie eine klarere Verzahnung der Notrufnummern 112 und 116117.
Im Bereich der Arzneimittelversorgung verzeichnete die Apothekerschaft einen Teilerfolg: Der Deutsche Apothekerverband begrüßte, dass geplante Ausschreibungen für Krebsmedikamente auf Apothekenebene fallen gelassen wurden, was die Versorgung mit Zytostatika stabilisiere.
Ausschreibungen bei Hilfsmitteln lehnt der Verband hingegen weiter ab. Der Verbandsvorsitzende Hans-Peter Hubmann verwies zudem darauf, dass ein Schiedsspruch zur Preisbildung von Spezialrezepturen den Kassen bereits Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr bringe.
