Notfallreform, Digitale

Notfallreform: Digitale Triage soll Patienten vor der Notaufnahme gezielter lenken

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 18:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Notfallzentren und vernetzte Leitstellen sollen Patienten gezielter versorgen; Finanzierung und Zuständigkeiten bleiben umstritten.
Ein steriler, modern gestalteter Krankenhausflur mit glänzendem Boden und sanfter Beleuchtung ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Die Notfallversorgung an deutschen Krankenhäusern steht seit Jahren unter erheblichem Druck. Mit dem Beschluss des Bundestags zur Notfallreform werden nun tiefgreifende strukturelle Weichenstellungen vorgenommen: Künftig soll vor der eigentlichen Notaufnahme stets eine digitale und videogestützte Ersteinschätzung samt Triage vorgeschaltet sein, um hilfesuchende Patienten gezielter in die passende Versorgungsform zu lenken.

Digitale Ersteinschätzung und neue Zentrenstruktur

Nach dem Beschluss des Bundestags soll die Triage Patienten künftig entweder in die klassische Notaufnahme, in eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder direkt in die reguläre Versorgung vermitteln. Flankierend dazu spaltet die KV die Rufnummer 116117 künftig in Terminservice- und Akutleitstellen auf. Zugleich werden die Notrufnummer 112 und die 116117 als digitale Gesundheitsleitsysteme miteinander verknüpft.

An den Kliniken selbst sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden, die eine Notaufnahme eng mit einer KV-Notdienstpraxis verzahnen. Die konkreten Standorte für diese Zentren legen die Bundesländer anhand einheitlicher Kriterien fest.

Für Kinder und Jugendliche ist mit dem KINZ eine entsprechende spezialisierte Struktur vorgesehen. Der Reformansatz reagiert auf eine seit Langem bestehende Schieflage: Laut Notaufnahme-Ärzten handelt es sich bei rund 33% der dort vorstelligen Patienten um keine medizinischen Notfälle.

Fachverbände fordern verlässliche Finanzierungsmodelle

Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) durch Henriette Neumeyer den Grundsatzbeschluss begrüßt, verlangt der Verband ein eigenständiges INZ-Budget anstelle einer Finanzierung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Auch aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kommen Einwände: Parallelstrukturen seien weder personell noch finanziell abgesichert.

Zudem belasten bestehende Konflikte das System. So unterstellte die GKV pauschal 20% Fehlfahrten und kürzte die Rettungsdienst-Gebühren um 20%. Auch in Fachdiskussionen und Fachpodcasts zur Notfallreform stehen neben der Vernetzung von Leitstellen, digitalen Patientenakten und Notfallzentren weiterhin ungeklärte Fragen bei Zuständigkeiten, Finanzierung und Behandlungszuweisung im Fokus.

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Föderale Hürden und regionale Belastungsproben

In der föderalen Praxis offenbaren sich erhebliche Unterschiede. Beim Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich lediglich 33 von 53 Landkreisen und kreisfreien Städten an einem gemeinsamen Kompendium; zudem existieren in allen 16 Bundesländern eigenständige Rettungsdienstgesetze, während eine einheitliche Versorgungsqualität im Gesetz bislang fehlt.

Nordrhein-Westfalen stoppte zudem Planungen zu Rettungswachen, während die Stadt Münster aktuell drei neue Rettungswachen in Roxel, Kinderhaus-West/Nienberge und Sudmühle/Handorf prüft.

Der Rettungsdienst in Münster erreichte 2022 bei rund 79% der Fälle die Hilfsfrist von acht Minuten bei einem Zielwert von 90%; die Hilfsfrist von acht Minuten im städtischen sowie zwölf Minuten im ländlichen Raum soll künftig nur noch für lebensbedrohliche Notfälle gelten.

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In Hessen sollen Notaufnahmen durch vernetzte Notrufnummern und Zentren entlastet werden; für Marburg liegt bereits eine Zusage für ein solches Zentrum vor.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnete die für 2027 geplante Reform als überfällig und verwies auf 16 bestehende Bereitschaftsdienstpraxen im Land, forderte jedoch eine dauerhafte Deckung der Vorhalte- und Investitionskosten sowie die Anerkennung der Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Aus der AfD-Landtagsfraktion in Schwerin warnte Enrico Schult hingegen vor längeren Wegen und verwies auf Leistungskürzungen in Crivitz und Bützow.

Wie dringend strukturelle Entlastungen sind, belegen Klinikdaten und Befragungen: Das AK Altona in Hamburg versorgt jährlich 36.000 Patienten bei steigendem Zulauf, da many Bürger keinen regulären Facharzttermin erhalten.

Befragungen der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin zeigen eine massive Überlastung zahlreicher Kliniken. In Brandenburg fordert das Gesundheitsministerium Anpassungen am Gesetz, da Prognosen für das Bundesland bis zum Jahr 2040 einen starken Anstieg der Fallzahlen in Notaufnahmen erwarten lassen.

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