Notfallreform: 116 117 muss 75 Prozent der Anrufe binnen drei Minuten annehmen
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deNach einer neunjährigen Debatte und zwei vorangegangenen Versuchen hat der Deutsche Bundestag am 15. Oktober 2026 die Notfallreform beschlossen. Getragen von den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, markiert das Gesetzespaket eine grundlegende Neuausrichtung der Akut- und Notfallversorgung.
Im Mittelpunkt stehen der Aufbau Integrierter Notfallzentren, eine strukturierte telefonische Ersteinschätzung sowie die Verankerung der Notfallrettung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch.
Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen
Ein Kernbaustein der Reform ist die flächendeckende Einrichtung von bundesweit rund 750 Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese Einheiten sollen jeweils aus einer Krankenhaus-Notaufnahme, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle mit durchgehendem 24-Stunden-Betrieb bestehen.
Für die angeschlossenen Notdienstpraxen sieht das Gesetz verbindliche Mindestöffnungszeiten vor: An Wochenenden und Feiertagen müssen diese von 9 bis 21 Uhr besetzt sein, mittwochs und freitags von 14 bis 21 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr.
Sechs Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen sollen die Standorte für die INZ feststehen. Ein flächendeckender Regelbetrieb wird für Ende 2027 erwartet. Ergänzend sieht das Gesetzespaket eine verschärfte Pflicht zur Terminmeldung für Vertragsärzte vor.
Akutleitstellen, Rettungsdienst und finanzielle Rahmenbedingungen
Die Reform stärkt zudem die telefonische Vorabklärung. Die Rufnummer 116 117 wird zur Akutleitstelle ausgebaut und eng mit der Notrufnummer 112 verknüpft. Ab dem zwölften Monat nach der Gesetzesverkündung gilt für die 116 117 die Vorgabe, dass 75 Prozent der eingehenden Anrufe innerhalb von drei Minuten angenommen werden müssen. Flankiert wird dies durch einen rund um die Uhr verfügbaren aufsuchenden Dienst.
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Der Regierungsentwurf veranschlagt jährliche Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung von 140 Millionen Euro, wovon 98 Millionen Euro auf den aufsuchenden Dienst und 42 Millionen Euro auf die Akutleitstellen entfallen. Gleichzeitig wird der Rettungsdienst offiziell zur Kassenleistung im SGB V erhoben.
Für die Versicherten ist eine Zuzahlung von 15 Euro für notfallmedizinische Versorgung beziehungsweise Notfalltransporte vorgesehen. Zur Digitalisierung des Rettungswesens im Zeitraum von 2027 bis 2031 sind 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen eingeplant.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Gesamtbilanz gehen die Erwartungen auseinander: Während die Bundesregierung jährliche Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro veranschlagt, stellte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen ein Einsparpotenzial von 3 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr in Aussicht.
Carsten Linnemann verwies im parlamentarischen Kontext zudem darauf, dass statistisch bei jedem 20. Rettungseinsatz die Polizei hinzugezogen werden müsse.
Getrennte Positionen bei Verbänden und Kassen
Trotz der Verabschiedung im Parlament stößt das Gesetz auf differenzierte Reaktionen der Branchenakteure. Ärzteorganisationen – darunter die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutsche Hausärzteverband – kritisierten die geplanten 24-Stunden-Dienste als Aufbau paralleler Doppelstrukturen.
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Auf Seiten der Krankenkassen halten Spitzenvertreter wie Barmer-Chef Christoph Straub die Regelungen für unzureichend. Er plädierte für eine verbindliche telefonische Ersteinschätzung nach dänischem Vorbild, da das Modell im aktuellen Gesetz freiwillig bleibe; auch die AOK mahnte eine verbindliche Ersteinschätzung an.
Kritik kommt zudem aus der Altersmedizin: Der Bundesverband Geriatrie bemängelte, dass die Geriatrie im Gesetz nicht als notfallmedizinisch relevante Fachabteilung aufgeführt sei.
Verbandsgeschäftsführer Dirk van den Heuvel warnte, dass die Reform angesichts des demografischen Wandels und einer wachsenden Zahl multimorbider Betagter binnen weniger Jahre von der Versorgungsrealität eingeholt werde. Er forderte die feste Integration geriatrischer Einheiten in den Notfallzentren, mindestens jedoch über telemedizinische oder telefonische Konsile.
Weiterer parlamentischer Fahrplan
Die Reform ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, sodass ein Veto der Länderkammer das Gesetz nicht unmittelbar stoppen kann; die Anrufung des Vermittlungsausschusses bleibt jedoch möglich. Die Länderkammer berät voraussichtlich am 20. November 2026 über das Vorhaben. Erste Teile des Gesetzes sollen nach der aktuellen Planung am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
