NIS2-Frist, Bußgelder

NIS2-Frist endet 31. Juli: Bußgelder bis 10 Millionen Euro drohen

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 06:17 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das BAG verlangt bereits die Erfassung von Arbeitszeiten. Unternehmen müssen jetzt handeln, trotz ausstehendem neuen Arbeitszeitgesetz.

Arbeitszeiterfassung: Unternehmen müssen trotz fehlendem Gesetz handeln
NIS2-Frist - Nahaufnahme einer digitalen Zeiterfassung auf einem Tablet in einem modernen Büroumfeld, symbolisiert die neue Zeiterfassungspflicht. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist längst Realität – auch wenn das neue Arbeitszeitgesetz noch auf sich warten lässt. Unternehmen müssen jetzt handeln.

BAG-Urteil schafft klare Fakten

Das Bundesarbeitsgericht machte bereits am 13. September 2022 deutlich: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Eine Übergangsfrist? Nicht vorgesehen.

Die konkrete Form der Erfassung – ob digital oder analog – unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Ein ursprünglich für Anfang 2023 erwarteter Gesetzentwurf ließ die Politik bis heute nicht verabschieden. Unternehmen agieren daher im Spannungsfeld zwischen höchstrichterlicher Pflicht und fehlender gesetzlicher Detailregelung.

Geplante Reformen: Diese Änderungen kommen

Ein Paket von 34 Sofortmaßnahmen soll Bürokratie abbauen und Wachstum fördern. Besonders relevant für Arbeitgeber: die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Künftig soll der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Krankheitstag Pflicht werden.

Fachanwälte für Arbeitsrecht warnen jedoch: Bestehende Arbeitsverträge, die eine spätere Vorlage erlauben, können für Arbeitnehmer günstiger sein. Schon heute dürfen Arbeitgeber eine Krankschreibung ab Tag eins verlangen.

Das Paket sieht zudem die befristete Wiedereinführung der sachgrundlosen Befristung bis 2030 vor sowie eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten in bestimmten Verwaltungsbereichen. Experten raten von voreiligen Personalentscheidungen ab – die Regelungen sind noch nicht in Kraft.

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Urlaubsrecht und Mindestlohn: Neue Spielregeln

Das BAG (9 AZR 216/24) stellte klar: Urlaub ist arbeitstagbezogen zu berechnen. Wer pauschal auf maximal zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub begrenzt, geht ein Risiko ein – das Landeskirchengericht Thüringen wertete eine solche Regelung 2026 als problematisch.

Parallel steigen die Mindestlöhne in der Pflegebranche gestaffelt auf 16,52 Euro, 17,80 Euro und 21,03 Euro. Weitere Änderungen: Das Bürgergeld wird durch eine neue Grundsicherung ersetzt, die Renten steigen um 4,24 Prozent.

Digitalisierung und IT-Sicherheit: Zwei Seiten einer Medaille

Seit Januar 2025 gilt im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind Standard. IT-Dienstleister helfen Unternehmen, die nötigen digitalen Schnittstellen für die rechtssichere Zeiterfassung aufzubauen.

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Doch die Digitalisierung bringt neue Pflichten mit sich. Am 31. Juli 2026 endet die Registrierungsfrist unter der NIS2-Richtlinie in vielen EU-Staaten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Sicherheitsvorfälle müssen binnen 24 Stunden gemeldet werden.

Analysten rechnen für 2026 mit IT-Sicherheitsausgaben von rund 12,2 Milliarden Euro – ein Plus von 9,9 Prozent.

Fazit: Handlungsdruck bleibt hoch

Unternehmen stehen im Sommer 2026 vor der Herausforderung, die bereits bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in ein zunehmend komplexes digitales und regulatorisches Umfeld zu integrieren. Die finale gesetzliche Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes? Sie lässt weiter auf sich warten.

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