Nahrungsergänzung, Behörden

Nahrungsergänzung: Behörden prüfen Ashwagandha-Produkte nach Verbraucherkritik

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Hamburger Behörden prüfen Ashwagandha-Werbung, während foodwatch mehrere Anbieter abmahnt und das BVL vor Lithium in Supplements warnt.

Nahrungsergänzungsmittel: Behörden verschärfen Kontrolle bei Ashwagandha
Ein steriler Labortisch mit Glasgefäßen, die pflanzliche Inhaltsstoffe und Pulver für Nahrungsergänzungsmittel enthalten. Illustration mit AI erstellt.

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel im Bereich des psychischen Wohlbefindens steht unter verstärkter regulatorischer Beobachtung. Aktuelle Untersuchungen der Behörden sowie Interventionen von Verbraucherschutzorganisationen Anfang September 2026 verdeutlichen die zunehmenden Anforderungen an Kennzeichnung und Werbeversprechen für Produkte, die Inhaltsstoffe wie Ashwagandha oder Lithium enthalten.

Prüfverfahren gegen prominente Marktteilnehmer

Im Zentrum der aktuellen Aufmerksamkeit stehen die Hamburger Behörden, die ein Prüfverfahren gegen die Vermarktung des Produkts „Mental Balance“ eingeleitet haben. Das Präparat, das der Influencerin Pamela Reif zugeschrieben wird, nutzt den pflanzlichen Inhaltsstoff Ashwagandha.

Grundlage für das behördliche Einschreiten war eine vorangegangene Kritik der Organisation foodwatch vom 2. September 2026. Die Behörden haben dem betroffenen Unternehmen eine Frist bis zum 7. September gesetzt, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Die Verbraucherschützer von foodwatch kritisieren in diesem Zusammenhang insbesondere irreführende Gesundheitsversprechen und das Fehlen notwendiger Risikohinweise auf der Verpackung und in der Werbung für „Mental Balance“. Die Vorwürfe richten sich gegen die Darstellung einer beruhigenden oder ausgleichenden Wirkung, die ohne die erforderlichen wissenschaftlichen Belege und regulatorischen Freigaben beworben werde.

Branchenweite Abmahnungen wegen Ashwagandha-Produkten

Die regulatorische Auseinandersetzung beschränkt sich nicht auf Einzelpersonen, sondern umfasst namhafte Akteure der Supplement-Branche. Wie am 2. September 2026 bekannt wurde, hat foodwatch ebenfalls die Unternehmen More Nutrition, ESN und Naturally You abgemahnt. Den Unternehmen werden illegale Gesundheitsversprechen sowie das Unterlassen von Warnhinweisen bei ihren Ashwagandha-Präparaten vorgeworfen.

In einer ersten Reaktion verwies das Unternehmen ESN im Zusammenhang mit der Abmahnung auf ein bereits vorliegendes Urteil zum Rohstoff KSM-66, einer speziellen Form des Ashwagandha-Extrakts. Dies deutet auf eine komplexe juristische Gemengelage hin, bei der unterschiedliche Extraktionsverfahren und deren Einstufung eine Rolle spielen könnten.

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Gesundheitliche Bedenken und behördliche Warnungen

Flankiert werden die werberechtlichen Prüfungen durch wissenschaftliche Einschätzungen zur Sicherheit der Inhaltsstoffe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Mitteilung vom 2. September 2026 explizit dazu geraten, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen Ashwagandha-Produkte meiden sollten.

Insbesondere Schwangeren und Kindern werde von der Einnahme abgeraten, da die Datenlage zur Sicherheit in diesen Gruppen nicht ausreichend sei oder potenzielle Risiken nicht ausgeschlossen werden könnten.

Verkaufsverbot für Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln

Parallel zur Debatte um pflanzliche Extrakte hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Warnung bezüglich des Einsatzes von Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln herausgegeben. Laut einer Mitteilung vom 1. September 2026 ist Lithium in der Europäischen Union nicht als Zutat für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.

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Das BVL warnte eindringlich vor dem Kauf solcher Produkte, die häufig über Online-Kanäle vertrieben werden. Lithiumcarbonat sei ausschließlich als Wirkstoff in Arzneimitteln zugelassen und unterliege damit strengen medizinischen Kontrollen.

Die Behörde wies zudem auf die Symptome einer Überdosierung hin, die bei unkontrollierter Einnahme auftreten können. Damit unterstreichen die Aufsichtsbehörden ihre Linie, dass Substanzen mit pharmakologischer Wirkung nicht unkontrolliert als Lebensmittelzusätze in den Verkehr gebracht werden dürfen.

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