Nachlassplanung: Mit 400.000-Euro-Freibeträgen sechsstellig sparen
07.06.2026 - 12:11:18 | boerse-global.de
Wer frühzeitig handelt, spart oft sechsstellige Beträge.
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Freibeträge clever nutzen
Das zentrale Instrument der Vermögensplanung sind die Schenkungsteuer-Freibeträge. Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Über 30 Jahre sind so mehr als zwei Millionen Euro pro Kind möglich.
Besonders bei selbstgenutzten Immobilien gibt es zusätzliche Spielräume. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Erbschaftsteuer komplett. Entscheidend ist: Die Übertragung sollte bereits zu Lebzeiten erfolgen, um die Zehnjahresfrist mehrfach auszuschöpfen.
Nießbrauch-Depots und Kinderdepots
Für Wertpapiere bieten sich Nießbrauch-Depots an. Die Eltern übertragen das Eigentum auf die Kinder, behalten sich aber die Erträge wie Dividenden vor. Das reduziert die spätere Erbmasse, während die Eltern weiter wirtschaftlich profitieren.
Kinderdepots aktivieren zudem die steuerlichen Freibeträge der Jüngsten. Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro, der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro über 18 Jahre und sechs Prozent Rendite entsteht ein Endvermögen von rund 38.800 Euro – weitgehend steuerfrei.
Achtung: Der BAföG-Freibetrag für unter 30-Jährige liegt bei 15.000 Euro. Wer zu viel auf das Kinderdepot einzahlt, riskiert den Verlust von Förderung.
Die Kostenfalle Berliner Testament
Das beliebte Berliner Testament – Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein – ist steuerlich oft nachteilig. Die Freibeträge der Kinder verfallen im ersten Erbfall.
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Ein Beispiel zeigt die Dimensionen: Bei einem Vermögen von 1,7 Millionen Euro fielen ursprünglich 199.500 Euro Erbschaftsteuer an. Durch Erbausschlagung gegen Abfindung sank die Belastung auf rund 31.000 Euro. Die Korrektur muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen.
Stiftungen als Alternative
Eine Treuhandstiftung ist bereits ab 25.000 Euro Kapitalstock möglich. Zuwendungen zu Lebzeiten sind von der Einkommensteuer absetzbar. Nach dem Erbfall haben Erben 24 Monate Zeit, Vermögen in eine Stiftung einzubringen – gezahlte Erbschaftsteuer wird dann erstattet.
Neue Regeln für Krypto und ETFs
Seit Januar 2026 müssen Krypto-Anbieter Transaktionsdaten direkt an die Finanzämter melden. Grund ist die EU-Richtlinie DAC8. Parallel dazu steht die EU-Kleinanlegerstrategie vor dem Abschluss: ETFs und standardisierte Produkte sollen erleichtert werden, während die persönliche Beratung strengeren Transparenzpflichten unterliegt.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied zudem (Az. 4 K 705/25 Erb), dass eine doppelte schenkungsteuerliche Erfassung korrigierbar ist – aber nicht zur Nichtigkeit der Bescheide führt. Die Revision ist zugelassen.
Politische Diskussion: Vermögensteuer gefordert
Während der DGB einen Grundfreibetrag von 15.400 Euro und eine Vermögensteuer ab einer Million Euro fordert, schlägt DIW-Präsident Marcel Fratzscher eine zweiprozentige Vermögensteuer auf große Vermögen vor. Ziel: die Besteuerung von Arbeitseinkommen im Verhältnis zu Vermögenswerten senken.
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