Nachlassplanung: 95-Jährige verteilt Besitztümer zu Lebzeiten
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 11:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Organisation des eigenen Nachlasses gewinnt zunehmend an Bedeutung, um potenzielle familiäre Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu minimieren. Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis verdeutlicht diesen Trend: Eine 95-jährige Frau entschied sich dazu, ihre Besitztümer noch zu Lebzeiten zu verteilen.
Um Transparenz zu schaffen, versah sie Gegenstände in ihrem Haushalt mit Zetteln, auf denen die Namen der künftigen Empfänger notiert waren. Im Rahmen einer Einladung an ihre Familie konnten persönliche Erinnerungsstücke wie Gemälde direkt ausgewählt und zugeordnet werden. Dieser pragmatische Ansatz der vorweggenommenen Erbfolge zielt darauf ab, Unklarheiten nach dem Ableben zu vermeiden.
Rechtliche Instrumente der Nachlasssteuerung
Neben der rein physischen Verteilung von Gegenständen stehen juristische Instrumente zur Verfügung, um Vermögenswerte geordnet zu übertragen. Fachleute weisen in diesem Zusammenhang auf den Erb- und Pflichtteilsverzicht hin. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und einem gesetzlichen Erben.
Ein solcher Verzicht kann dazu beitragen, die Nachfolge strukturiert zu regeln und spätere juristische Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu verhindern.
Wie bedeutsam der dokumentierte Wille des Erblassers ist, zeigt eine Entscheidung des Gerichts in Amsterdam vom 8. Juli 2026. In diesem speziellen Fall wurde ein unvollendetes Testament für gültig erklärt. Die betroffene Erblasserin, die an einem Hirntumor litt, verstarb vor der finalen Unterzeichnung des Dokuments.
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Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Entwurf zweifelsfrei ihrem letzten Willen entsprach. Die Anwendung der gesetzlichen Erbfolge wurde als unzumutbar eingestuft, wobei auch ein Sonderpfleger für die Kinder der Entscheidung zustimmte. Der Entwurf sah vor, den Partner als Alleinerben einzusetzen, während die Kinder ein unverzinsliches Vermächtnis erhielten.
In diesem Kontext spielen auch steuerliche Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle. In den Niederlanden etwa liegen die Freibeträge für Lebenspartner bei 804.698 Euro, während für Kinder lediglich ein Freibetrag von 25.490 Euro gilt.
Rechtsprechung zu Familienheimen und Verfahrenskosten
In Deutschland hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil vom 17. Juni 2026 die Kriterien für die Steuerbefreiung von geerbten Familienheimen präzisiert.
Gemäß Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kann sich diese Befreiung auch auf Garten- und Wegeflächen erstrecken, sofern diese als wirtschaftliche Einheit festgestellt wurden und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Erben sind laut BFH dazu angehalten, gegebenenfalls gegen die Feststellung der wirtschaftlichen Einheit vorzugehen, um steuerliche Vorteile zu sichern.
Ein weiteres Urteil des BFH befasst sich mit der Abziehbarkeit von Rechtsanwaltskosten als Nachlassverbindlichkeiten. In einem verhandelten Fall, der auf einen Erbfall aus dem Jahr 2010 und einen langjährigen Streit bis 2018 zurückging, wurden Anwaltskosten in Höhe von 95.200 Euro für eine Teilungsversteigerung steuerlich anerkannt. Kosten für Mietkonten in Höhe von 9.000 Euro wurden hingegen nicht berücksichtigt.
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Statistische Relevanz von Erbstreitigkeiten
Dass Erbstreitigkeiten nicht nur große Vermögen betreffen, belegen statistische Auswertungen, die Mitte August 2026 in einer Fachpublikation mit dem Titel „Zero kara hajimeru s?zoku z?yo“ thematisiert wurden. Japanische Gerichtsstatistiken aus dem Jahr 2024 verdeutlichen, dass rund 78 Prozent der Erbstreitigkeiten bei Vermögenswerten von unter 50 Millionen Yen auftreten.
Etwa 35 Prozent dieser Konflikte finden sogar bei Nachlässen von weniger als 10 Millionen Yen statt. Das für 1.870 Yen veröffentlichte Werk unterstreicht damit die Notwendigkeit einer frühzeitigen Regelung, unabhängig von der Höhe des vorhandenen Vermögens.
