Nachlass-Kosten, Bundesfinanzhof

Nachlass-Kosten: Bundesfinanzhof erkennt 95.200 Euro an

04.07.2026 - 12:04:52 | boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile und die Pflegereform verändern die Nachlassplanung. Erben müssen mit neuen steuerlichen und rechtlichen Vorgaben rechnen.

Erbrecht und Pflege: Neue Regeln für Erben und Erblasser
Nachlass-Kosten - Ein aufgerolltes, altes Rechtsdokument auf einem Holztisch, daneben eine Feder und Münzen, in einem eleganten Anwaltsbüro. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle BGH-Urteile, Finanzgerichtsentscheidungen und die geplante Pflegereform zwingen Erben und Erblasser zum Umdenken.

Gerichte erlauben mehr Flexibilität bei Testamenten

Das Oberlandesgericht Köln hat eine wegweisende Entscheidung getroffen (Az. 2 W 169/25). Es gestattete einer Witwe, ein gemeinsames Berliner Testament einseitig durch ein Behindertentestament zu ersetzen. Damit sicherte sie die Versorgung ihres schwer kranken Kindes. Das Gericht nahm einen stillschweigenden Abänderungsvorbehalt an – obwohl dieser ursprünglich nicht vereinbart war.

Bei der Haftung von Testamentsvollstreckern setzte das OLG Karlsruhe im Mai 2026 neue Maßstäbe. Demnach haftet ein Testamentsvollstrecker nicht, wenn ein Vermächtnis wegen erfolgreicher Anfechtung des Erbvertrags nicht durchsetzbar ist.

Auch der BGH sorgte für Klarheit. Sein Beschluss vom 24. Juli 2024 regelt: Bei einem teilmittellosen Nachlass hat die Vergütung des Nachlasspflegers Vorrang vor Gerichtskosten. Eine prozentuale Aufteilung gibt es nicht, Insolvenzrecht ist hier nicht anwendbar.

Steuervorteile und Fallstricke bei Erbgemeinschaften

Der Bundesfinanzhof (Az. II R 10/23) hat die steuerliche Absetzbarkeit von Erbschaftskosten präzisiert. Anwaltskosten für die Erbauseinandersetzung oder eine Teilungsversteigerung gelten als Nachlassverteilungskosten. Sie sind steuerlich absetzbar – im konkreten Fall erkannte das Gericht 95.200 Euro an. Kosten für die allgemeine Nachlassverwaltung hingegen nicht.

Bei der Verwaltung einer Erbengemeinschaft gelten unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse. Die Räumung einer Immobilie oder Haushaltsauflösung reicht per Mehrheitsbeschluss. Die Verteilung einzelner Gegenstände erfordert dagegen Einstimmigkeit. Blockaden einzelner Miterben können zur persönlichen Haftung führen.

Wer Erbteile verschenken will, braucht einen Notar. § 2033 BGB schreibt die notarielle Beurkundung vor. Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten bleibt bestehen. Steuerlich gelten Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder. Entferntere Verwandte oder Unbeteiligte dürfen nur 20.000 Euro steuerfrei erhalten.

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Renten steigen, Pflege wird teurer

Hinterbliebene profitieren ab dem 1. Juli 2026 von einer Rentenerhöhung um 4,24 Prozent. Der Rentenwert steigt auf 42,52 Euro. Auch die Freibeträge für die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten erhöhen sich – ohne Kind auf 1.122,53 Euro netto.

Das Thüringer Landessozialgericht stärkte im Dezember 2025 den Vertrauensschutz: Rückforderungen wegen bloßer Berechnungsfehler sind unzulässig, wenn dem Empfänger keine falschen Angaben nachgewiesen werden.

Die Pflegeversicherung steht vor einem Umbruch. Ein Gesetzentwurf vom Juni 2026 sieht vor, das Pflegegeld ab 2027 durch ein Entlastungsbudget zu ersetzen. Die Beträge werden neu strukturiert. Ab Juli 2026 steigen zudem die Mindestlöhne in der Pflege – mit Folgen für Heimbewohner. Der durchschnittliche Eigenanteil lag Anfang 2026 bereits bei 3.245 Euro monatlich. Experten warnen vor einer Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro.

So vermeiden Sie Erbstreitigkeiten

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