Musikverlage, Anthropic

Musikverlage klagen gegen Anthropic: Bis zu 150.000 USD pro Werk

Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sony Music Publishing und Warner Chappell Music verlangen von Anthropic Schadensersatz wegen mutmaßlich unlizenzierter Trainingsdaten für Claude.

Sony und Warner verklagen Anthropic wegen KI-Training mit Musik
Ein moderner, minimalistischer Serverraum mit dunklen Server-Racks und dezenter blauer Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Musikindustrie und Entwicklern generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erreicht eine neue Eskalationsstufe.

In einer Ende August 2026 am US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien eingereichten Klage werfen Sony Music Publishing und Warner Chappell Music dem KI-Unternehmen Anthropic vor, zehntausende urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung für das Training des KI-Modells „Claude“ genutzt zu haben. Die Kläger sprechen in diesem Zusammenhang von einem der größten Diebstähle geistigen Eigentums.

Schwere Vorwürfe gegen KI-Entwickler und Management

Die Klageschrift richtet sich nicht nur gegen das Unternehmen Anthropic als juristische Person, sondern benennt explizit auch Führungspersönlichkeiten des Betriebs. Neben dem CEO Dario Amodei wird auch Mitgründer Benjamin Mann als Beklagter aufgeführt.

Den Verantwortlichen wird eine gezielte Kampagne zur illegalen Beschaffung von Trainingsdaten vorgeworfen. Die Musikverlage werfen den Beklagten vor, durch illegale Downloads, Scraping-Verfahren und das Nutzen von Torrent-Netzwerken systematisch geschützte Kompositionen vervielfältigt zu haben.

Anthropic wies die Vorwürfe in einer ersten Stellungnahme zurück. Das Unternehmen betonte, den Anschuldigungen zu widersprechen und sich juristisch robust verteidigen zu wollen. Die Klage umfasst insgesamt vier Anklagepunkte, darunter die direkte Urheberrechtsverletzung durch Torrenting sowie die Beteiligung von Amodei und Mann an diesen Verletzungen.

Zudem wird die Entfernung von Copyright-Management-Informationen (CMI) sowie die direkte Verletzung durch das Scraping von Inhalten und die Bereitstellung der Modellausgaben angeführt.

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Systematische Datennutzung durch Torrenting und Scraping

Ein zentraler Aspekt der Beweisführung betrifft die Herkunft der Trainingsdaten. Den Vorwürfen zufolge soll Anthropic für das Training von Claude auf umfangreiche Bestände aus Piraterie-Quellen zurückgegriffen haben.

Konkret wird angeführt, dass im Juni 2021 rund fünf Millionen Bücher über die Plattform LibGen sowie im Juli 2022 weitere zwei Millionen Werke über den Pirate Library Mirror bezogen worden seien. Diese Bestände enthielten nach Angaben der Kläger in großem Umfang Songtexte und Notenmaterial.

Zusätzlich zum Torrenting wird Anthropic vorgeworfen, Songtexte durch Scraping-Methoden direkt aus dem Internet extrahiert zu haben. Diese Vorgehensweise diene dazu, das KI-Modell Claude in die Lage zu versetzen, urheberrechtlich geschützte Texte zu reproduzieren oder in ähnlichem Stil zu generieren, ohne dass die Urheber hierfür eine Vergütung erhalten hätten.

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Finanzielle Tragweite und juristische Forderungen

Die finanziellen Forderungen der Musikverlage sind erheblich. Sony Music Publishing und Warner Chappell Music fordern Schadensersatzsummen von bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk.

Zusätzlich werden Entschädigungen von bis zu 25.000 US-Dollar für jeden Fall gefordert, in dem Urheberrechtsinformationen (CMI) umgangen oder entfernt wurden. Angesichts der genannten Zahl von zehntausenden betroffenen Kompositionen könnte die Gesamtforderung Summen im Milliardenbereich erreichen.

Dieser Fall steht in einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der Branche. In einem früheren Verfahren hatten die Unternehmen Concord und Universal bereits Forderungen in Höhe von 3 Milliarden US-Dollar für 20.000 betroffene Songs erhoben. Ein Vergleich mit Autoren aus dem September 2025, das sogenannte Bartz-Settlement, wurde mit einem Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar beziffert.

Der aktuelle Rechtsstreit fällt in eine phase, in der Anthropic laut vorliegenden Informationen seine geschäftlichen Aktivitäten ausweitet. Im Juni 2026 hatte das Unternehmen einen vertraulichen S-1-Entwurf für einen möglichen Börsengang eingereicht. Die nun anhängige Klage stellt eine erhebliche juristische Hürde für die weitere Expansion des KI-Entwicklers dar.

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de | wissenschaft | 70026209 |