MPay-Phishing: 14 Opfer in Macau um 93.000 Euro betrogen
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 03:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Sonderverwaltungszone Macau ist es in den vergangenen Tagen zu einer konzentrierten Welle von Internetbetrug gekommen. Wie die Justizpolizei von Macau (PJ) am Donnerstag mitteilte, wurden zwischen dem 4. September 2026 und dem 9. September 2026 mindestens 14 Einwohner Opfer einer Phishing-Kampagne, die auf Nutzer des mobilen Bezahldienstes MPay abzielt. Der finanzielle Gesamtschaden beläuft sich nach offiziellen Angaben auf über 93.000 MOP.
Die Ermittlungsbehörden registrierten in dem genannten Zeitraum von weniger als einer Woche insgesamt 14 Anzeigen. Die betroffenen Personen gaben an, durch gefälschte SMS-Nachrichten getäuscht worden zu sein, die den Anschein erweckten, von dem offiziellen Zahlungsdienstleister MPay zu stammen.
Erhebliche finanzielle Schäden bei den Betroffenen
Die Ausmaße des Betrugs variieren im Einzelfall deutlich. Nach Angaben der Justizpolizei bewegten sich die Einzelschäden der 14 dokumentierten Fälle in einer Spanne zwischen 190 MOP und 14.000 MOP. Insgesamt gelang es den Tätern, Summen in einer Gesamthöhe von mehr als 93.000 MOP zu entwenden.
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Das Vorgehen der Täter folgte dabei einem präzisen Muster. Die Opfer erhielten Kurznachrichten, die einen Phishing-Link enthielten. Sobald die Nutzer diesen Link anklickten, wurden sie auf eine manipulierte Webseite weitergeleitet, die der echten Oberfläche des Zahlungsdienstes nachempfunden war.
Auf dieser Seite wurden die Betroffenen dazu verleitet, sensible Zugangsdaten preiszugeben. Die PJ erklärte hierzu, dass die Angreifer auf diesem Weg Passwörter, Transaktionspasswörter sowie Verifizierungscodes der Nutzer erbeuteten, was ihnen den unbefugten Zugriff auf die Konten ermöglichte.
Regulatorische Vorgaben für Finanzdienstleister in Macau
Der aktuelle Vorfall unterstreicht die Relevanz bestehender Sicherheitsvorschriften für den Finanzsektor in der Region. Die Behörden in Macau haben bereits klare Richtlinien für die Kommunikation mit Kunden festgelegt.
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Demnach ist es Banken und Anbietern von Zahlungsdiensten untersagt, aktive Links in ihre SMS-Benachrichtigungen einzubetten. Diese Regelung soll es Verbrauchern erleichtern, betrügerische Nachrichten zu identifizieren, da jede Kurznachricht mit einem Link grundsätzlich als verdächtig einzustufen ist.
Die Justizpolizei mahnt angesichts der jüngsten Vorfälle zur erhöhten Vorsicht. Nutzer sollten unter keinen Umständen auf Links in SMS-Nachrichten klicken, die zur Eingabe von Kontoinformationen oder Sicherheitscodes auffordern.
Da die Anzeigen erst in den letzten Tagen eingingen, dauern die Untersuchungen zu den Hintermännern der Phishing-Kampagne an. Die Behörden nutzen die gemeldeten Fälle zudem, um die Öffentlichkeit erneut über die geltenden Sicherheitsstandards im digitalen Zahlungsverkehr aufzuklären.
