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Mordprozess, Fabian

Mordprozess Fabian: Handydaten liefern keine Standortbelege

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 14:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Im Verfahren um Fabian brachten die Smartphone-Daten keine Ortsangaben. Die Angeklagte weist die Vorwürfe zurück, ein Urteil wird für Oktober angestrebt.

Fabian-Prozess: Handydaten liefern keine Hinweise zum Tatzeitpunkt
Ein leerer, schlichter Gerichtssaal mit hölzernen Sitzreihen und Richterpult in gedämpftem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Auswertung digitaler Beweismittel am Landgericht Rostock keine entscheidende Wende herbeigeführt.

Am 27. Prozesstag wurde deutlich, dass die Untersuchung der Smartphone-Daten der 30-jährigen Angeklagten keine neuen Erkenntnisse zum Tatgeschehen oder zum Aufenthaltsort der Frau zum kritischen Zeitpunkt lieferte. Grund hierfür war, dass die Standortdienste auf dem Gerät der Beschuldigten zum relevanten Zeitraum deaktiviert waren.

Technisches Gutachten und Verteidigung

Ein Fachmann der Polizei sagte vor der Kammer zur Auswertung des Mobiltelefons aus. Die Untersuchung der digitalen Spuren sollte Aufschluss über die Bewegungen der Angeklagten geben, blieb jedoch aufgrund der Geräteeinstellungen ohne verwertbare Ergebnisse.

Andreas Ohm, der Verteidiger der 30-jährigen Gina H., bezeichnete die Handyauswertung vor diesem Hintergrund als nutzlos. Da keine Standortdaten aufgezeichnet wurden, ließen sich aus dem Gerät keine Rückschlüsse auf die Position der Angeklagten während der Tatzeit ziehen.

Die digitale Forensik nimmt in modernen Strafprozessen oft eine Schlüsselrolle ein, insbesondere wenn direkte Augenzeugen fehlen. Im vorliegenden Fall am Landgericht Rostock konnte diese Beweisquelle die Lücken in der Rekonstruktion der Ereignisse jedoch nicht schließen.

Erstmals persönliche Einlassung der Angeklagten

Neben den technischen Aspekten stand die Befragung der Angeklagten im Mittelpunkt der Verhandlung. Gina H. beantwortete unter der Leitung des Richters Holger Schütt erstmals Fragen der Kammer, der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklage. Zuvor war eine 95 DIN-A4-Seiten umfassende schriftliche Einlassung der Frau im Gerichtssaal verlesen worden.

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In ihrer Aussage bestritt die Angeklagte die Tatvorwürfe und belastete stattdessen ihr soziales Umfeld. Sie gab an, dass der Vater des getöteten Fabian in der Vergangenheit mehrfach gewalttätig gegenüber ihr und den Kindern geworden sei.

Zudem thematisierte sie ihre eigene Biografie und erklärte, als Kind von ihrer Mutter geschlagen worden zu sein. Trotz dieser persönlichen Schilderungen bleibt die Angeklagte bei ihrer Darstellung, nicht für den Tod des Jungen verantwortlich zu sein.

Hintergrund des Falls und Prozessverlauf

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt zu haben. Die Tat soll sich an einem Teich bei Klein Upahl ereignet haben, der etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow liegt.

Dort soll sie das Kind erstochen und den Leichnam anschließend verbrannt haben. Die sterblichen Überreste des Jungen wurden am 14. April bei einem Tümpel zwischen Reimershagen und Klein Upahl entdeckt. Eine Tatwaffe konnte im Rahmen der Ermittlungen bislang nicht sichergestellt werden.

Das Motiv für die Tat wird im persönlichen Bereich vermutet. Der Vater des Opfers hatte sich im August 2025 nach einer vierjährigen On-Off-Beziehung von Gina H. getrennt. Die Angeklagte befindet sich seit November 2025 in Untersuchungshaft.

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Aufgrund der Komplexität der Beweisaufnahme und der umfangreichen Befragungen hat das Landgericht Rostock den Prozess um sechs zusätzliche Verhandlungstage verlängert. Ein Urteil in dem Verfahren wird nun für den 6. Oktober angestrebt.

Die kommenden Termine werden zeigen, inwieweit die weiteren Zeugenaussagen oder die noch ausstehende Würdigung der Indizien ohne eine Tatwaffe und ohne eindeutige digitale Standortbelege für eine Urteilsfindung ausreichen.

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