Minnesota-Gesetz, KI-Nacktbildern

Minnesota-Gesetz zu KI-Nacktbildern: Berufungsgericht stoppt Durchsetzung

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 10:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein US-Berufungsgericht setzt Minnesotas Verbot bis zum Abschluss von xAIs Berufungsverfahren vorläufig außer Kraft.

xAI erzielt vorläufigen Stopp von Minnesotas KI-Nacktbilder-Verbot
Ein leerer Gerichtssaal mit polierten Holzbänken und dezenter Beleuchtung in einem modernen Justizgebäude. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesberufungsgericht des achten US-Gerichtsbezirks in St. Louis hat die Durchsetzung eines Gesetzes im US-Bundesstaat Minnesota vorläufig gestoppt, das die Erstellung gefälschter Nacktbilder mittels künstlicher Intelligenz untersagt.

Das Gericht gab am 2. Oktober 2026 einem Antrag des von Elon Musk geführten Unternehmens xAI auf eine einstweilige Verfügung statt. Durch diesen Beschluss wird Minnesota vorübergehend daran gehindert, das Verbot sogenannter Bild-Nudification-Technologien anzuwenden, während xAI seine Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz weiterverfolgt.

Minnesota hatte als erster Bundesstaat der USA eine derartige gesetzliche Regelung verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. August 2026 in Kraft und richtet sich direkt an die Anbieter digitaler Infrastruktur. Es verbietet Betreibern von Websites sowie Softwareentwicklern ausdrücklich, es Nutzern technisch zu ermöglichen, realistische Darstellungen intimer Körperteile identifizierbarer Personen zu erzeugen, die auf den zugrundeliegenden Originalfotos nicht zu sehen sind.

Die Behörden des Bundesstaates begründen das scharfe Vorgehen mit dem erschütternden Ausmaß von KI-generiertem Material, das sexuellen Kindesmissbrauch abbildet, und betonen die Notwendigkeit rechtlicher Barrieren zum Schutz der Betroffenen vor digital erzeugten Übergriffen.

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Streit über Meinungsfreiheit und Schutzmechanismen

Das KI-Unternehmen xAI wehrt sich juristisch gegen diese staatlichen Einschränkungen. Nach der Argumentation des Konzerns greift das Verbot unzulässig in die durch die US-Verfassung geschützte Meinungsfreiheit ein und erweise sich daher als verfassungswidrig. xAI verwies in diesem Zusammenhang auf die eigene Plattform Grok Imagine, die nach Unternehmensangaben bereits über strenge integrierte Schutzvorkehrungen verfüge, um die Generierung unerlaubter Inhalte zu unterbinden.

Zudem gehe das Unternehmen juristisch gegen Anwender vor, die versuchen, bestehende Sicherheitsfilter und Blocker des Grok-Systems eigenmächtig zu umgehen.

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Mit der aktuellen Aussetzung durch das Berufungsgericht wendet sich das Verfahren vorerst zugunsten von xAI, nachdem das Unternehmen auf bezirklicher Ebene zunächst unterlegen war. US-Bezirksrichter Donovan Frank hatte den Eilantrag von xAI im Vormonat zurückgewiesen.

Der Richter begründete seine ablehnende Entscheidung damals damit, dass für den Kläger kein irreparabler Schaden durch das Gesetz nachgewiesen worden sei und die Eilklage zudem verspätet eingereicht wurde. Das Berufungsgericht in St. Louis setzte die Vollstreckung nun dennoch vorübergehend aus, sodass die Regelung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens nicht durchgesetzt werden darf.

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