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Mietwohnungen: Private Vermieter stellen 60% des Bestands bereit

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 01:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de

IW-Report zeigt: Über 60% der Mietwohnungen gehören Privatpersonen, viele planen keine Sanierungen.

IW-Studie: Private Vermieter dominieren deutschen Wohnungsmarkt
Mietwohnungen - Eine stilisierte Darstellung eines Hauses oder Gebäudes, überlagert von abstrakten Rechtsskalen oder einem Dokument, das Immobilienrecht und Erbschaft symbolisiert. 10.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das zeigt der aktuelle Vermieterreport des IW Köln aus dem Jahr 2026. Über 60 Prozent des Mietwohnungsbestands entfallen auf private Eigentümer. Rund 58 Prozent der Befragten vermieten lediglich eine einzige Wohneinheit.

Die Mieten bleiben dabei stabil: 51 Prozent der Vermieter haben die Miete im vergangenen Jahr nicht erhöht. 43 Prozent verzichteten sogar bei Neuvermietungen auf Steigerungen.

Sanierungsstau bei älteren Eigentümern

Gleichzeitig offenbart die Studie ein Problem bei der energetischen Modernisierung. Rund 59 Prozent der befragten Vermieter planen derzeit keine Sanierung ihrer Objekte. Ein möglicher Grund: das hohe Durchschnittsalter der privaten Vermieter von 58 Jahren. Nur fünf Prozent der Eigentümer sind jünger als 35 Jahre.

BFH stärkt Gutachterausschüsse

Bei der Erbschaftsteuer spielt die Immobilienbewertung eine zentrale Rolle. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 11. März 2026 klargestellt: Das Vergleichswertverfahren hat Vorrang. Die von regionalen Gutachterausschüssen ermittelten Werte dürfen Gerichte nur bei Rechts- oder Verfahrensfehlern korrigieren.

Steuerpflichtige können aber weiterhin einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dabei bleibt die Verwendung eines Durchschnittswerts anstelle des niedrigsten Vergleichspreises zulässig.

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BGH: Klarheit für Erbengemeinschaften

Zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) schaffen Rechtssicherheit. In einem Beschluss vom 24. Juni 2026 stellte das Gericht fest: Ein Anteil an einer Erbengemeinschaft gilt als bewegliches Vermögen – selbst wenn der Nachlass aus Grundbesitz besteht. Voraussetzung: Ausländisches Kollisionsrecht verweist auf deutsche Sachnormen.

Ein weiteres Urteil vom 8. Juli 2026 stärkt den Schutz von Vertragserben. Ein bloßer Rücktrittsvorbehalt im Erbvertrag reicht nicht aus, um den gesetzlichen Schutz zu entkräften. Bei einer Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers kann der Vertragserbe die Herausgabe von Schenkungen verlangen.

Steuerliche Gestaltung vor der Reform

Angesichts der für 2026 diskutierten Erbschaftsteuerreform rücken bewährte Gestaltungsinstrumente in den Fokus. Die gesetzlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG bleiben zentral: Ehegatten erhalten 500.000 Euro, Kindern 400.000 Euro. Enkelkinder können 200.000 Euro steuerfrei erben, Geschwister lediglich 20.000 Euro.

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Zur Optimierung der Steuerlast empfehlen Experten diese Instrumente:

  • Zehnjahresfrist: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut voll nutzen
  • Nießbrauch und Wohnrecht: Diese Vorbehalte mindern die steuerliche Basis bei Immobilienübertragungen
  • Kettenschenkung: Gestufte Übertragungen über mehrere Familienmitglieder nutzen Freibeträge mehrfach

Bei Unternehmens- oder Immobilienübertragungen ist eine notarielle Beurkundung Pflicht. Verkehrswertgutachten schaffen zudem eine rechtssichere Grundlage für die steuerliche Einstufung.

Bürokratieabbau: Sachsen spart Millionen

Parallel zu den rechtlichen Entwicklungen gibt es Fortschritte beim Bürokratieabbau. Der Sächsische Normenkontrollrat meldet für 2025 einen Rückgang des Erfüllungsaufwands um rund 34,3 Millionen Euro auf insgesamt 141 Millionen Euro. Die Entlastung resultiert vor allem aus Änderungen im Bildungsbereich und Effizienzsteigerungen im Betreuungsrecht. Die Förderung ehrenamtlicher Betreuung ermöglichte dabei signifikante Kosteneinsparungen gegenüber professionellen Berufsbetreuern.

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